# taz.de -- Unterricht für Zeugen Jehovas: Schwarze Magie für alle
       
       > Schlechte Nachrichten für die Zeugen: Ihre Kinder müssen sich die
       > Preußler-Verfilmung „Krabat“ im Schulunterricht anschauen.
       
 (IMG) Bild: Dieser furchterregende Anblick bleibt auch Tim T. nicht erspart: Szenenbild aus dem „Krabat“.
       
       LEIPZIG taz | Auch auf die religiösen Besonderheiten der Zeugen Jehovas
       müssen Schulen nur „ausnahmsweise“ Rücksicht nehmen. In einer zweiten
       Entscheidung lehnte es das Bundesverwaltungsgericht ab, einen Schüler vom
       Unterricht zu befreien, wenn sich dieser mit „Spiritismus“ und “schwarzer
       Magie“ beschäftigt.
       
       Konkret ging es um einen Fall in Bocholt. Tim T. besuchte die 7. Klasse
       eines Gymnasiums, als dort das Jugendbuch „Krabat“ von Otfried Preußler
       behandelt wurde. Im Buch wird ein Waisenjunge zum Zauberlehrling, sagt sich
       dann aber von der dunklen Magie los. Als die Klasse gemeinsam die
       Verfilmung des Buches anschaute, weigerte sich Tim T. teilzunehmen.
       
       Seine Eltern, Zeugen Jehovas, argumentierten, dass der Film Szenen von
       „schwarzer Magie“ enthalte. Diese anzuschauen sei für Jehovas Zeugen
       genauso verboten wie die Teilnahme an derartigen Praktiken. Beim
       Oberverwaltungsgericht Münster hatten Tim T. und seine Eltern Erfolg. Hier
       liege ein unauflösbarer Gewissenskonflikt vor, der Junge hätte von der
       Filmvorführung befreit werden müssen.
       
       Gegen diese Entscheidung war das Land Nordrhein-Westfalen in Revision
       gegangen. Ein Vertreter des Schulministeriums erklärte: „Es kann nicht
       sein, dass man Unterrichtsinhalte einfach abwählen kann.“ Er betonte, dass
       die Schule einen Integrationsauftrag habe, der Unterricht könne sich nicht
       auf den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ beschränken.
       
       Elternanwalt Armin Pikl entgegnete, die Schule habe auch einen
       Toleranzauftrag gegenüber Minderheiten. Die Zeugen Jehovas seien auch
       tolerant, sie akzeptierten die Schulpflicht, den Sexualunterricht und die
       Vermittlung der Evolutionstheorie, auch wenn sie andere Vorstellungen
       hätten. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte im konkreten Fall dennoch einen
       Anspruch auf Befreiung ab.
       
       Eine Entscheidung müsse „verallgemeinerungsfähig“ sein, erklärte der
       Vorsitzende Richter Werner Neumann, sonst würde der gemeinsame
       Bildungsauftrag unterlaufen.
       
       Im Fall des „Krabat“-Films sei das religiöse Erziehungsrecht der Eltern nur
       leicht eingeschränkt worden. Weder habe die Schule „schwarze Magie“
       praktiziert noch habe sie dafür geworben. Deshalb habe der staatliche
       Erziehungsauftrag hier Vorrang. (Az.: 6 C 12.12)
       
       12 Sep 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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