# taz.de -- Kommentar Burkini-Urteil: Im Zweifel für den Kompromiss
       
       > Schulpflicht wiegt schwerer als Religionsfreiheit, urteilt ein Gericht.
       > Doch es nützt nichts, auf eine abstrakte Leitkultur zu pochen. Schulen
       > sollten flexibel bleiben.
       
 (IMG) Bild: Nichtmuslimische Schüler sollten sich an den Anblick von Mädchen im Burkini-Ganzkörper-Badeanzug gewöhnen
       
       Das Gericht in Leipzig hat es sich etwas zu leicht gemacht. Die
       Schulpflicht wiegt schwerer als die Religionsfreiheit, befinden die
       Richter. [1][Ein muslimisches Mädchen muss zusammen mit Jungs den
       Schwimmunterricht besuchen], auch wenn das seinen Eltern und ihm selbst
       widerstrebt. Ein Junge, dessen Familie den Zeugen Jehovas angehört, muss
       sich in der Schule den Film „Krabat“ ansehen, auch wenn den Eltern die
       schwarze Magie, die darin vorkommt, völlig unzumutbar erscheint.
       
       Das Gericht hat beide Fälle am selben Tag verhandelt. Damit wurde deutlich,
       dass es nicht bloß um die Integration von Muslimen geht, sondern um eine
       grundsätzliche Abwägung zwischen verschiedenen Grundrechten: der
       individuellen Glaubensfreiheit, dem Erziehungsrecht der Eltern und dem
       Bildungsauftrag der Schule. Das Gericht hat nun im Zweifel für die
       Schulpflicht votiert. Bisher konnten sich muslimische Mädchen vom
       Schwimmkurs befreien lassen.
       
       Doch gelöst ist das Problem damit nicht. Fest steht zwar, dass eine plurale
       Gesellschaft verbindliche Regeln braucht, die für alle gelten. Doch solche
       Regeln müssen immer wieder aufs Neue ausgehandelt werden, weil die
       Gesellschaft sich ständig verändert. Darum gibt es heute in manchen
       Schulkantinen kein Schweinefleisch, wenn die meisten Schüler das ablehnen.
       Und darum sind viele Schulen heute gezwungen, neben Weihnachten und Ostern
       auch auf andere religiöse Feiertage sowie auf Muttersprachen Rücksicht zu
       nehmen.
       
       Mit einem Trend zum „Kulturrelativismus“, von Dogmatikern oft beklagt, hat
       das nichts zu tun, sondern mit Pragmatismus. Es nützt eben nichts, auf eine
       abstrakte Leitkultur zu pochen. Die Grenzen staatlicher Macht zeigen sich
       dort, wo Eltern ihr Kind von staatlichen Schulen abmelden und auf eine
       private Schule schicken, die ihnen eher entspricht.
       
       Besser ist es, wenn alle Seiten aufeinander zugehen. Muslimische Mädchen
       können sich an den Anblick halb nackter Jungs in Badehose gewöhnen – so,
       wie sich nichtmuslimische Schüler an den Anblick von Mädchen im
       Burkini-Ganzkörper-Badeanzug gewöhnen sollten. Aber auch der getrennte
       Schwimmunterricht kann ein Kompromiss sein. Oder dass Lehrer vielleicht im
       Ausnahmefall auch mal auf „Krabat“ verzichten, wenn die Alternative heißt,
       dass ein Kind sonst „wegen Krankheit“ fehlt. Schulen sollten da flexibel
       bleiben können.
       
       12 Sep 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Urteil-des-Bundesverwaltungsgerichts/!123571/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Bax
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Burkini
 (DIR) Schwimmunterricht
 (DIR) Schule
 (DIR) Bundesverwaltungsgericht
 (DIR) Kopftuch
 (DIR) Burkini
 (DIR) Religion
 (DIR) Bundesverwaltungsgericht
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Gleichbehandlungsgesetz missachtet: Richter verbietet Anwältin Kopftuch
       
       In Berlin wurde einer Rechtsanwältin untersagt, vor Gericht ein Kopftuch zu
       tragen. Das zeigt, welche Verwirrung bei diesem Thema inzwischen herrscht.
       
 (DIR) CSU-Politiker zu Schwimmunterricht: „Das gehört zum Bildungskanon“
       
       Michael Frieser will eine bessere Schwimmausbildung, nicht nur für Muslime.
       Er glaubt, dass hier mehr integriert wird, als in gemeinsamen
       Religionsunterricht.
       
 (DIR) Unterricht für Zeugen Jehovas: Schwarze Magie für alle
       
       Schlechte Nachrichten für die Zeugen: Ihre Kinder müssen sich die
       Preußler-Verfilmung „Krabat“ im Schulunterricht anschauen.
       
 (DIR) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Asmae muss schwimmen gehen
       
       Eine 13-jährige Muslimin scheitert vor Gericht mit dem Versuch, sich vom
       Schwimmunterricht befreien zu lassen. Ein Ganzkörperanzug sei zumutbar.
       
 (DIR) Muslimische Schülerin verlässt Schule: Anblick von Badehosen unerwünscht
       
       Der Streit um die Teilnahme am Schwimmunterricht endet für ein muslimisches
       Mädchen mit dem Schulwechsel. Ein Burkini war den Eltern nicht genug der
       religiösen Observanz.
       
 (DIR) Urteil zu Schwimmunterricht: Burkini ist zumutbar
       
       Ein muslimisches Mädchen muss am Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen.
       Das Tragen eines Burkinis sei zumutbar, urteilte das Verwaltungsgericht
       Kassel.