# taz.de -- RELIGIONSFREIHEIT: Jehovas Klagen
       
       > Die Bürgerschaft verweigert den Zeugen Jehovas die Anerkennung als
       > Körperschaft - obwohl die einen Anspruch darauf hätten.
       
 (IMG) Bild: Taufe bei den Zeugen Jehovas: Religionsgemeinschaften machen merkwürdige Sachen.
       
       In elf Bundesländern sind die Zeugen Jehovas als Körperschaft des
       öffentlichen Rechtes anerkannt, die Bremische Bürgerschaft hat dies bisher
       verweigert. Vor einigen Wochen haben die Zeugen per Anwalt der Bürgerschaft
       eine Frist gesetzt: Wenn bis Mittwoch nichts passiert, wollen sie vor das
       Bundesverfassungsgericht gehen.
       
       Bis Mittwoch wird nichts passieren, sagt der Grünen-Abgeordnete Horst
       Frehe. In der November-Sitzung des Rechtsausschusses stehe das Thema auf
       der Tagesordnung. Eine Anhörung von Berliner Senatsvertretern im April habe
       "nichts" erbracht. Die Grünen hatten geplant, vor Ort nach besonderen
       Gründen zu suchen, den Bremer Zeugen die Ankennung zu verweigern. Das
       Problem ist aber, so Frehe: Nach der Berliner OVG-Entscheidung kann das
       Verhalten oder Fehlverhalten Einzelner nicht der Religionsgemeinschaft
       insgesamt angerechnet werden. Selbst wenn konkrete Vorwürfe gegen die
       Bremer Zeugen Jehovas auftauchen würden, was bisher nicht der Fall ist,
       wäre das kein hinreichendes Argument, die Anerkennung zu verweigern.
       Möglicherweise, so Frehe, werde man nun in der Bürgerschaft eine offene
       Abstimmung über einen Antrag zur Anerkennung als Körperschaft durchführen.
       Einen Abgeordneten kann niemand zwingen, entsprechend der Rechtslage
       abzustimmen. Das Bundesverfassungsgericht müsste dann den Bremer
       Parlaments-Beschluss für verfassungswidrig erklären.
       
       Insa Peters-Rehwinkel, die rechtspolitische Sprecherin der SPD, hält die
       Suche nach bremischen "Argumenten" zur Verweigerung der Anerkennung noch
       für offen. Man müsse sich für eine so wichtige Frage Zeit nehmen, erklärte
       sie.
       
       Mit einer Anerkennung als Körperschaft des Öffentlichen Rechtes hätten die
       Zeugen Jehovas ähnliche Privilegien wie die christlichen Kirchen bei
       Gründung konfessionell gebundener Kindergärten und Schulen und im
       steuerlichen Bereich. Nach eigenen Angaben gibt es in Bremen rund 2.000
       Zeugen, die in sechs Gemeinden organisiert sind und sechs
       "Himmelreichssäle" betreiben.
       
       13 Sep 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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 (DIR) Religion
       
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