# taz.de -- Klage über VW-Gesetz abgewiesen: Alles bleibt beim Alten
       
       > Der Europäische Gerichtshof hat eine erneute Klage der EU-Kommission
       > gegen das VW-Gesetz abgewiesen. Niedersachsen als Aktionär behält sein
       > Vetorecht.
       
 (IMG) Bild: Das Gesetz gibt es seit 53 Jahren.
       
       BRÜSSEL rtr | Das Gesetz zum Schutz des Volkswagen-Konzerns vor feindlichen
       Übernahmen bleibt bestehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am
       Dienstag eine Klage der EU-Kommission gegen das seit 53 Jahren bestehende
       VW-Gesetz zurück. Die Sperrminorität Niedersachsens als Aktionär von
       Europas größtem Autobauer verstoße nicht gegen geltendes EU-Recht,
       urteilten die Richter. Deutschland sei seinen Verpflichtungen aus dem
       Urteil des EuGH von 2007 zum VW-Gesetz fristgemäß nachgekommen.
       
       Das Gericht folgte damit wie erwartet der Einschätzung von Generalanwalt
       Nils Wahl, der Ende Mai für eine Zurückweisung der Klage plädiert hatte.
       Deutschland entgeht damit zugleich einer Geldstrafe der EU-Kommission, die
       sich auf 70 Millionen Euro hätte summieren können. Das VW-Gesetz macht eine
       feindliche Übernahme des Wolfsburger Konzerns praktisch unmöglich.
       
       Die Kommission hatte Deutschland vorgeworfen, ein Urteil des EuGH von 2007
       zum VW-Gesetz nicht vollständig umgesetzt zu haben. Damals hatte der
       Gerichtshof Deutschland dazu verdonnert, das Gesetz zu ändern, da es den
       freien Kapitalverkehr einschränke und feindliche Übernahmen unmöglich
       mache.
       
       Nach dem Urteil strich die damalige Bundesregierung zwei der drei
       beanstandeten Regeln aus dem Gesetz – das Entsenderecht in den Aufsichtsrat
       und das Höchststimmrecht von 20 Prozent. Sie behielt die Sperrminorität
       Niedersachsens aber bei. Die EU-Kommission beharrte darauf, dass auch diese
       Hürde abgeschafft wird. Sie will generell den staatlichen Einfluss bei
       Unternehmen zurückdrängen.
       
       Die Abweisung der Klage hat vor allem politische Bedeutung, denn die
       hauseigene Satzung von Volkswagen gesteht Niedersachsen mit seinen 20
       Prozent bei wichtigen Entscheidungen ohnehin ein gehöriges Maß an
       Mitspracherecht zu. Das Land ist zweitgrößter VW-Aktionär hinter der
       Porsche Automobil Holding SE mit knapp 51 Prozent und vor dem Emirat Katar
       mit 17 Prozent.
       
       22 Oct 2013
       
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