# taz.de -- Urteil zur Energieversorgung in der EU: Klaps auf Hand des Kapitals erlaubt
       
       > Der EuGH weist eine Klage von Konzernen gegen die Niederlande zurück: Der
       > Zugriff auf öffentliche Strom- und Gasnetze durch Privatinvestoren darf
       > verboten werden.
       
 (IMG) Bild: Klarer Richterspruch: Finger weg von Strommasten in öffentlichem Besitz
       
       LUXEMBURG afp | Die EU-Mitgliedstaaten dürfen Strom- und Gasnetze in
       öffentlicher Hand durch Privatisierungs- und Beteiligungsverbote vor dem
       Zugriff von Energiekonzernen schützen. Dies entschied der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten
       Urteil.
       
       Diese Einschränkungen des Kapitalverkehrs dienten einem „unverfälschten
       Wettbewerb zum Schutz der Verbraucher“, entschieden die Richter zugunsten
       der beklagten Niederlande. (Az C-105/12 u.a.) 
       
       In den Niederlande dürfen private Investoren laut Gesetz keine Anteile an
       einem dort tätigen Strom- oder Gasnetzbetreiber erwerben oder halten. Über
       dieses sogenannte Privatisierungsverbot hinaus sind auch noch Beteiligungen
       oder Beherrschungsverhältnisse zwischen Netzbetreibern und Strom- oder
       Gaserzeugern verboten. Dagegen klagten eine Reihe von Energieunternehmen,
       unter anderem eine Tochter der deutschen RWE, wegen Beschränkung des
       „freien Kapitalverkehrs“.
       
       Der EuGH erklärte die Verbote nun für zulässig, weil sie einem
       „unverfälschten Wettbewerb“ dienten und damit „letztlich den Verbraucher
       schützen“. Die Regelungen könnten „Quersubventionierungen und den Austausch
       strategischer Informationen“ zwischen den Unternehmen unterbinden,
       „Transparenz auf den Märkten für Elektrizität und Gas schaffen und
       Wettbewerbsverzerrungen verhindern“, heißt es in der Urteilsbegründung.
       
       22 Oct 2013
       
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