# taz.de -- Gericht untersagt Datendrossel: Grundrecht auf Speed
       
       > Erfolgreiche Klage der Verbraucherzentrale: Die Telekom darf keine
       > verlangsamten Flatrates anbieten. Der Konzern will wohl Berufung
       > einlegen.
       
 (IMG) Bild: Wo DSL drauf steht, soll auch DSL drin sein, meinen die Richter
       
       BERLIN taz | Das Landgericht Köln hat die umstrittenen Pläne der Deutschen
       Telekom für eine Tempodrosselung im Internet untersagt. Die
       Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die entsprechenden
       Klauseln geklagt, weil sie darin eine „unangemessene Benachteiligung“ der
       Verbraucher sah. „Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit
       haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird“, sagte Klaus
       Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale, über das Urteil.
       
       Die Telekom hatte mit ihrer Neuregelung vor einem halben Jahr für
       Schlagzeilen gesorgt und sich den Spitznamen „Drosselkom“ eingefangen. Das
       Unternehmen wollte die Internetnutzung von Flatrate-Kunden begrenzen –
       zunächst auf dem Papier, etwa ab 2016 auch in der technischen Umsetzung. Ab
       einem – je nach Tarif unterschiedlichen – Volumen sollte die
       Geschwindigkeit, mit der Nutzer surfen können, verlangsamt werden.
       
       E-Mails ohne Anhänge ließen sich dann zwar noch verschicken, schon Videos
       aber nicht mehr sehen. Die Telekom argumentierte, wenige Vielsurfer würden
       überdurchschnittlich viel Kapazität verbrauchen. Erst auf Kritik hin lenkte
       das Unternehmen ein und kündigte an, auch nach 2016 noch echte Flatrates
       anzubieten - allerdings deutlich teurer.
       
       Verbraucherschützer kritisierten an dem Vorhaben vor allem zwei Punkte.
       Erstens: mangelnde Transparenz. Kunden würden unter dem Begriff „Flatrate“
       nun einmal ein Angebot ohne Volumen- oder Zeitlimits verstehen. Zweitens:
       Telekomeigene Dienste wie das Fernsehangebot Entertain oder die von
       Partnern sollten von der Drosselung ausgenommen sein. Das wäre ein Verstoß
       gegen die Netzneutralität, wonach jedes Datenpaket im Internet gleich
       behandelt werden soll.
       
       ## Botschaft an Telekom-Konkurrenten
       
       Ein Sprecher der Deutschen Telekom erklärte gegenüber der
       Nachrichtenagentur afp, das Unternehmen könne die Entscheidung des Gerichts
       nicht nachvollziehen. „Wir werden das Urteil prüfen und dann
       voraussichtlich Berufung einlegen.“
       
       Die neue Regelung der Telekom war Auslöser für eine bundesweite Debatte
       über Netzneutralität. Eine Petition, die dafür warb, die Netzneutralität
       gesetzlich zu verankern, fand über 200.000 Unterstützer. Malte Götz,
       Initiator der Petition, begrüßte das Urteil des Landgerichts: „Ich hoffe,
       das ist eine klare Botschaft an alle Telekom-Konkurrenten, die auch
       Drosseltarife in Betracht ziehen.“
       
       Die Debatte über Netzneutralität wird mittlerweile eher auf europäischer
       als auf Bundesebene geführt. Die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes
       hatte im September einen Vorschlag für eine Regelung vorgelegt, die auch
       diese Frage betrifft. Der Entwurf sieht vor, dass Telekom-Konzerne eigene
       Spezialdienste schneller transportieren und extra Gebühren verlangen dürfen
       - das wäre das Gegenteil eines neutralen Netzes. (Az.: 26 O 211/13)
       
       30 Oct 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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