# taz.de -- Umstrittener Frei.Wild-Song: Index kann sein
       
       > Die Band Frei.Wild landet erstmal nicht auf der Liste jugendgefährdender
       > Schriften. Es ging um den Text eines Songs aus dem Jahr 2002.
       
 (IMG) Bild: „Eines Tages“ ... wird es auch Frei.Wild nicht mehr geben.
       
       BERLIN taz | Die Südtiroler Band Frei.Wild entgeht vorerst dem Index. Am
       Dienstag teilte die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (BPjM)
       mit, dass das Verfahren zu einem Songtext der Südtiroler Deutschrock-Band
       zunächst ausgesetzt werde. Thüringens Sozialministerin Heike Taubert (SPD)
       hatte zuvor die Überprüfung des Frei.Wild-Textes „Rache muss sein“
       beantragt.
       
       Die Begründung der Bonner Prüfstelle ist, dass die vom Sozialministerium
       genannten Websites und URLs nicht mehr abrufbar seien – Frei.Wild hatten in
       der Zwischenzeit den Songtext von der bandeigenen Seite entfernt. Auf der
       Homepage des Labels Rookies and Kings hingegen [1][findet sich der Text
       noch.] Im Netz ist der Song, den die Band im Jahr 2002 auf dem Album „Eines
       Tages“ veröffentlichte, derzeit via Youtube nicht mehr erreichbar – lange
       Zeit war das anders.
       
       In dem Songtext zu „Rache muss sein“ wird das Niedertreten eines Gegners
       bei einer Prügelei glorifiziert. („Das Blut auf meinen Fäusten / Ich find
       das steht mir gut / (...) Ich fang an zu lachen, (jahaha) Seh dein
       entstelltes Gesicht“). Nicht nur auf der Labelseite, auch auf diversen
       Songlyrics-Seiten sind die Zeilen noch zu finden.
       
       Die Band Frei.Wild ist für hymnischen, rechtsoffenen Deutschrock mit
       völkischen bis patriotischen Inhalten bekannt. Die öffentliche Kritik
       sorgte dafür, dass ihre Nominierung für den Echo-Preis im Frühjahr dieses
       Jahres zurückgenommen wurde. Die Band um Sänger Philipp Burger hat sich
       inzwischen vom Song „Rache muss sein“ distanziert, indem sie ihn von der
       Homepage nahm. Eine solche mediale Distanzierungsstrategie hat man im Fall
       Frei.Wild jedoch schon oft erlebt.
       
       „Wenn ein neuer Antrag gestellt wird und wir Hinweise bekommen, dass der
       Songtext weiterhin zu finden ist, werden wir selbstverständlich wieder
       tätig“, sagte BPjM-Vorsitzende Elke Monssen-Engberding am Dienstag
       gegenüber der taz. „Wir dürfen ohne Antrag nicht tätig werden.“
       
       ## 100 Prozent arisch?
       
       Das gesamte Album „Eines Tages“, das 2009 neu aufgelegt wurde, [2][ist bei
       Amazon] und [3][im Frei.Wild-Shop inklusive des Songs] erhältlich. Bei
       iTunes und musicload hingegen gibt es das Album ohne besagten Song zum
       Download.
       
       Es scheint also nur eine Frage der Zeit bis zur nächsten Prüfung. Uwe
       Büchner, Sprecher von Sozialministerin Taubert, sagte: „Wir müssen nun
       gucken, wie wir weiter vorgehen werden. Wir finden nach wie vor, dass der
       Song prüfenswert ist. Der Text ist in der Welt, die Sache hat sich ja nicht
       erledigt.“
       
       Die Einstellung des Verfahrens wirft auch die Frage nach der zeitgemäßen
       Arbeitsweise der Bundesprüfstelle auf: Googeln hätte genügt, um den Text zu
       finden. Monssen-Engberding bestätigte derweil, dass es sich bei dem
       Prüfantrag ausschließlich um den einen Song gehandelt habe.
       
       Das Video zum Frei.Wild-Song „Halt Deine Schnauze“ – ein Video mit
       ähnlichem Impetus – gibt es hingegen weiterhin auf Youtube zu sehen. Auch
       dabei tritt ein junger, kahlköpfiger Mann, der in bewährter
       Frei.Wild-Manier zum Opfer der Gesellschaft stilisiert wird, auf sein
       Gegenüber ein – weil der eben „provoziert“ habe. In dem Video ist auch für
       einen kurzen Augenblick ein 100%-Tattoo auf dem Hinterkopf eines Skinheads
       zu sehen – ein Zugeständnis an Nazis, die sie als „100% arisch“-Tätowierung
       auslegen können.
       
       Der Antrag des thüringischen Sozialministeriums war durch den Autor Thomas
       Kuban zustande gekommen, der für den Film und das Buch „Blut muss fließen“
       in der rechtsextremen Szene recherchiert sich dabei intensiv mit Frei.Wild
       beschäftigt hat. Er fragte bei zahlreichen Ministerien zwecks Prüfung der
       Texte an und hatte in Thüringen Erfolg. Als absurd bezeichnet er nun den
       Grund zur Einstellung des Verfahrens.
       
       Von Frei.Wild findet sich bisher kein Song auf der Liste jugendgefährdender
       Schriften (Index). Landet ein Song auf dem Index, so darf er laut Gesetz
       nicht im Handel vertrieben werden oder „an einem Ort, der Kindern oder
       Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann,
       ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht
       werden“.
       
       Dieser Passus aus dem Bundesgesetz gilt für die haptischen Medien
       („Trägermedien“). Bei den Telemedien, wozu Netzinhalte zählen, fallen die
       rechtlichen Konsequenzen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Von
       Frei.Wild war vorerst keine Stellungnahme zu erhalten.
       
       3 Dec 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.rookiesandkings.com/index.php/serum-114/F/2-freiwild/3-eines-tages/52-rache-muss-sein.html
 (DIR) [2] http://www.amazon.de/Eines-Tages-Frei-Wild/dp/B002OQYUWM/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1386075744&sr=8-2&keywords=eines+tages
 (DIR) [3] http://www.frei-wild-shop.de/Tontraeger/Frei-Wild-Eines-Tages--359.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jens Uthoff
       
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