# taz.de -- US-Gericht über NSA-Überwachung: Wahrscheinlich verfassungswidrig
       
       > Eine „willkürliche Invasion“: Erstmals hat ein US-Richter die
       > NSA-Ausspähpraxis als verfassungswidrig eingestuft. Nun könnten viele
       > weitere Urteile folgen.
       
 (IMG) Bild: Bisher hat das Oberste Gericht sich noch davor gedrückt sich mit der NSA-Praxis zu beschäftigen. Damit könnte jetzt Schluss sein
       
       WASHINGTON taz | Ein Richter in den USA hat die massenhafte Ausspähung der
       NSA als „wahrscheinlich verfassungswidrig“ bezeichnet. In seinem Urteil vom
       Montagnachmittag (US-Zeit) nennt Bundesrichter Richard Leon die Erfassung
       von „Metadaten“ eine „wahllose“ und „willkürliche Invasion“ in das
       Privatleben der US-BürgerInnen.
       
       Er sieht darin eine Verletzung des vierten Verfassungszusatzes, der die
       BürgerInnen vor Durchsuchungen und Beschlagnahmungen ohne richterliche
       Anordnung schützt. Er stellt zusätzlich fest, dass die Regierung keinen
       Nachweis geliefert habe, dass ihre Schnüffelei eine einzige bevorstehende
       Attacke verhindert habe.
       
       Das Urteil des Bundesrichters ist der erste juristische Erfolg für
       GegnerInnen der NSA-Überwachung in den USA, tritt allerdings vorerst nicht
       in Kraft. Bundesrichter Leon will der US-Regierung Gelegenheit geben, in
       die erwartete Berufung zu gehen. Selbst wenn das Urteil in Kraft treten
       sollte, würde es nur die Kläger in dem konkreten Fall vor weiterer
       Ausspähung schützen.
       
       Doch dieser erste Richterspruch gegen die Praxis der NSA könnte in den USA
       viele weitere Gerichtsentscheide nach sich ziehen. Mit dem Richterspruch
       steigt zudem die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Oberste Gericht der USA
       mit dem Thema befassen muss. Bislang hat das Oberste Gericht alle
       diesbezüglichen Versuche abgelehnt. Zuletzt wies es im vergangenen Monat
       dies mit einer Petition des [1][Electronic Information Privacy Center]
       zurück.
       
       ## Snowden sieht sich bestätigt
       
       Seit Juni liegen zahlreichen Gerichten in den USA Klagen gegen die NSA vor.
       Unter anderem klagen KundInnen des Telekommunikationsanbieters Verizon
       gegen ihre Ausspähung. Auch die [2][Bürgerrechtsgruppe ACLU] (American
       Civil Liberties Union) hat Klage eingereicht.
       
       Der ehemalige NSA-Vertragsmitarbeiter Edward Snowden, der im Juni mit
       seinen Enthüllungen über die Arbeit des Auslandsgeheimdienstes begonnen
       hat, reagierte noch am Montag Abend aus Russland. „Das Urteil ist das erste
       von vielen zu erwartenden Gerichtsentscheiden“, schrieb der 30-jährige
       Flüchtling. Und fügte hinzu, dass das Urteil seine Veröffentlichungen über
       die NSA rechtfertige.
       
       Das Weiße Haus gab keinen eigenen Kommentar ab, sondern versteckte sich
       hinter dem Justizministerium. Dieses wiederum wiederholt exakt die
       Argumente der NSA. Demnach ist die Erfassung von Metadaten durch 35
       Entscheidungen von FISA-Gerichten autorisiert worden. Und sei: „legal“. Die
       FISA-Gerichte (Foreign Intelligence Surveillance Courts) sind mit der
       Überwachungspraxis der NSA betraut. Ihre Sitzungen unterliegen der
       Geheimhaltung.
       
       ## Anwalt kommt von rechts
       
       Der Mann, der den Bundesrichter eingeschaltet hat ist ein politisch weit
       rechts stehender Anwalt. Larry Klayman hat unter Präsident Ronald Reagan im
       US-Justizministerium gearbeitet und seither mehrfach versucht, selbst eine
       politische Karriere in der Republikanischen Partei zu machen. Die Klage
       „Klayman gegen Obama“ liegt seit Juni vor.
       
       Zuvor hat Klayman als Anwalt verschiedene andere Klagen gegen die
       Obama-Regierung vertreten. Ein Klayman-Mandant aus Florida bestreitet, dass
       der Präsident ein gebürtiger US-Amerikaner ist. Andere Klayman-Mandanten
       sind Angehörige von Navy-Seals, die an der Tötung von Osama bin Laden
       beteiligt waren. Sie klagen gegen die US-Regierung, weil die sie mit er der
       Enthüllung ihrer Identität in Gefahr gebracht habe.
       
       Bundesrichter Leon, der sich jetzt gegen eine Schnüffelpraxis der NSA
       stellt, die unter Ex-Präsident George W Bush eingeführt wurde, ist selbst
       von Bush in sein Amt befördert worden. Eine der ersten positiven Reaktionen
       auf sein Urteil kam von dem demokratischen Senator Mark Udall aus Colorado.
       Udall, einer der wenigen NSA-KritikerInnen im Kongress, möchte, dass die
       Abgeordneten die NSA dazu zwingen, sich „mit Terroristen und Spionen“ statt
       mit „unschuldigen Amerikanern“ zu befassen.
       
       17 Dec 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://epic.org/privacy/nsa/in-re-epic/
 (DIR) [2] http://www.aclu.org/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dorothea Hahn
       
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