# taz.de -- Rückgabe von NS-Raubkunst: Die Freiheit der Kunst
       
       > Wer wissentlich Raubkunst besitzt, soll sich bei einem Rechtsstreit nicht
       > mehr auf eine Verjährungsfrist berufen können. Das fordert der Freistaat
       > Bayern im Bundesrat.
       
 (IMG) Bild: Dieses Bild des Malers Lovis Corinth könnte NS-Raubkunst sein.
       
       BERLIN dpa | Der Freistaat Bayern hat im Bundesrat eine Ende der
       Verjährungsfristen bei Fällen von NS-Raubkunst vorgeschlagen. Nach der
       Entdeckung der Sammlung Gurlitt in München sei deutlich geworden, dass für
       die Eigentümer geraubter Kunstwerke und deren Erben eine rasche und
       pragmatische Lösung notwendig sei, sagte Bayerns Justizminister Winfried
       Bausback (CSU) am Freitag in Berlin.
       
       Die Gesetzesänderung soll nur für künftige Fälle gelten. Wer wissentlich
       Raubkunst besitzt, soll sich bei einem Rechtsstreit nicht mehr auf eine
       Verjährungsfrist berufen können. Bisher erlischt der Anspruch auf Rückgabe
       gestohlener Werke nach 30 Jahren.
       
       „Wir haben eine Lösung gefunden, die verfassungsrechtlich möglich ist“,
       sagte Bausback im Bundesrat. Man könne die Diskussion um Raubkunst, wie es
       in Deutschland üblich sei, grundsätzlich angehen und zum Beispiel ein
       Restitutionsgesetz in die Wege leiten.
       
       Doch das Problem lasse sich nicht weiter hinauszögern. Die Bundesrepublik
       stehe nach dem Schwabinger Kunstfund unter internationaler Beobachtung beim
       Umgang mit NS-Raubkunst, sagte der Minister.
       
       Nach der heutigen Gesetzeslage kann ein aktueller Besitzer von gestohlenem
       Kulturgut eine Herausgabe nach 30 Jahren selbst dann verweigern, wenn er
       sich die Werke auf unredliche Weise verschafft hat. Damit werde NS-Unrecht
       auf Dauer festgeschrieben, sagte Bausback.
       
       ## Bösgläubigkeit anhand objektiver Umstände
       
       Er zitierte dabei den Präsidenten des Jüdischen Weltkongresses (WJC),
       Ronald S. Lauder: „Die gestohlenen Werke sind die letzten Gefangenen des
       Zweiten Weltkriegs.“ Auch Lauder hatte ein Ende der Verjährung gefordert.
       
       Der heutige Besitzer eines Kunstwerks sollte sich in Zukunft nicht mehr auf
       Verjährung berufen können, wenn er wisse, dass das Werk einem jüdischen
       Sammler in der NS-Zeit abgepresst wurde.
       
       Es gebe Möglichkeiten, eine solche Bösgläubigkeit anhand objektiver
       Umstände nachzuweisen, hatte Bausback in einem dpa-Interview gesagt und
       ergänzt: „Wir können niemandem den Nachweis ersparen, dass er Eigentümer
       ist, und wir können meines Erachtens auch den Nachweis der Bösgläubigkeit
       nicht ersparen.“
       
       Der bayerische Vorstoß wird unter den Ländern allgemein positiv
       aufgenommen. Allerdings bestehen bei einigen Juristen Bedenken über den
       vorgeschlagenen Weg. Darüber soll nun in den Ausschüssen beraten werden.
       
       Doch es gab auch offene Kritik. Die Hamburger Kultursenatorin Barbara
       Kisseler (parteilos) hatte den Vorstoß unangemessen genannt. Das Thema
       eigne sich nicht für „Schnellschüsse und Skandalisierung“.
       
       Die Länder wollen die Suche nach gestohlenen Werken deutlich ausbauen und
       mit Personal ihre Sammlungen nach gestohlenen Werken durchsuchen. Bei der
       Provenienzforschung hoffen sie dabei auf Unterstützung der neuen
       Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Die CDU-Politikerin hatte mehr
       Mittel dafür angekündigt.
       
       14 Feb 2014
       
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