# taz.de -- Renten für NS-Überlebende: Späte Wiedergutmachung
       
       > Jüdischen Ghetto-Arbeitern soll eine Rente gesichert werden.
       > Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles setzt sich für eine schnelle
       > Klärung der Ansprüche ein.
       
 (IMG) Bild: Überlebende des Ghettos Lodz in der Gedenkstätte Bahnhof Radegast.
       
       BERLIN afp | Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will ehemaligen
       jüdischen Ghetto-Arbeitern so schnell wie möglich die ihnen zustehende
       Rente sichern. Eckpunkte für eine Lösung in der Ghettorenten-Frage würden
       derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, bestätigte ein
       Ministeriumssprecher am Freitag in Berlin. Der dort enthaltene Lösungsweg
       werde auch bei den israelisch-deutschen Regierungskonsultationen Ende
       Februar vorgestellt und erörtert.
       
       „Wir sind uns der historischen Verantwortung für die Überlebenden des
       Holocaust, die in der NS-Zeit unsägliches Leid erlebt haben, bewusst“,
       zitierte die Zeitung Die Welt aus einem Anschreiben zu den Eckpunkten, das
       von Staatssekretär Jörg Asmussen unterschrieben wurde.
       
       „Wir wollen daher, dass den berechtigten Interessen der
       Holocaust-Überlebenden nach einer angemessenen Entschädigung für die in
       einem Ghetto geleistete Arbeit Rechnung getragen wird.“
       
       Bislang stehen den ehemaligen Ghetto-Arbeitern zwar seit 1997
       Rentenzahlungen zu. Um den vollen Betrag zu erhalten, der ab 1. Juli 1997
       fällig gewesen wäre, mussten die Anträge aber bis zum 30. Juni 2003
       gestellt werden. „Rund 90 Prozent der Anträge auf Renten nach diesem Gesetz
       waren jedoch zunächst auf der Grundlage der engen Rechtsauffassung des
       Bundessozialgerichts abgelehnt worden“, zitierte die Welt aus dem
       Eckpunkte-Papier des Ministeriums.
       
       Erst im Juni 2009 gab das Gericht seine Rechtsprechung auf. Die deutsche
       Rentenversicherung zahlte daraufhin die Renten, allerdings nicht ab 1997
       rückwirkend, sondern ab Januar 2005, weil im Sozialrecht eine Klausel gilt,
       wonach nicht mehr als vier Jahre rückwirkend gezahlt werden dürfen.
       
       ## 38.000 bekamen zu wenig Rente
       
       Die Betroffenen empfanden das trotz eines Zuschlags auf die Renten als
       großes Unrecht. Die Bundesregierung wolle den für die Berechtigten
       unbefriedigenden Zustand verbessern, heißt es nun in dem Papier laut Welt.
       Nahles wolle eine grundlegende Lösung des Problems erreichen.
       
       50.700 ehemaligen Ghetto-Arbeitern sind bislang Renten bewilligt worden.
       „21.500 dieser Renten wurden wegen der Anwendung der Vierjahresregelung und
       16.850 wegen versäumter Antragsfrist mit einem späteren Rentenbeginn als
       1997 gezahlt“, heißt es demnach in dem Schreiben.
       
       Gut 38.000 Überlebende bekommen also weniger Rente, als ihnen theoretisch
       zugestanden hätte. Um Ungleichbehandlungen unter den Rentenberechtigten zu
       vermeiden, solle künftig allen Betroffenen eine Rente vom „frühestmöglichen
       Rentenbeginn an ermöglicht werden“.
       
       Nahles will dafür offenbar die Vierjahresregelung für Renten mit
       Ghetto-Beitragszeiten nicht anwenden. Zudem sollen die bisher wegen dieser
       Regelung mit einem späteren Rentenbeginn gezahlten Renten auf Antrag „zum
       frühestmöglichen Rentenbeginn 1. Juli 1997 neu berechnet und gezahlt“
       werden.
       
       Die Betroffenen erhielten damit eine Nachzahlung für die Rente. Die Kosten,
       die durch die Rechtsänderung auf die Rentenversicherung zukämen, sollen
       sich auf rund 340 Millionen Euro belaufen.
       
       14 Feb 2014
       
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