# taz.de -- Prüfung von rechten Gewalttaten: Das BKA muss sich hinterfragen
       
       > Das Innenministerium weist das BKA an, Kriterien bei der Aufarbeitung
       > rechter Gewalt neu zu prüfen. Die Grünen hatten diese als „diffamierend“
       > kritisiert.
       
 (IMG) Bild: Weiter sauer aufs BKA: Volker Beck, hier neben Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt
       
       BERLIN taz | Das Bundeskriminalamt soll seine Ermittlungskriterien bei der
       Aufarbeitung möglicher rechtsextremer Gewalttaten neu prüfen. Das teilte
       das Bundesinnenministerium dem Grünen-Rechtsexperten Volker Beck mit – und
       reagierte damit auf dessen scharfe Kritik.
       
       Beck hatte sich kürzlich in einem Schreiben an Innenminister Thomas de
       Maizière (CDU) über den Kriterienkatalog beschwert. Mit diesem lässt das
       BKA seit Bekanntwerden der NSU-Morde 745 versuchte oder vollendete
       Tötungsdelikte nochmals auf einen rechtsextremen Hintergrund überprüfen.
       
       In dem Katalog werden sechs Kategorien genannt, welche die Ermittler
       abgefragen sollen: darunter die Herkunft der Opfer, ihre Religion oder ihre
       (linke) politische Einstellung. Beck kritisierte die Kategorie „sexuelle
       Orientierung“, zu der die Ermittler „z.B. Homosexuelle, Transsexuelle,
       Sexualstraftäter“ nennen. Der Grüne nannte diese Zusammenfassung
       „unerträglich“ und „diffamierend“.
       
       Gleiches gelte für die Kategorie „gesellschaftlicher Status“, worunter
       neben Obdachlosen, Drogenabhängigen und Kriminellen auch „Deutsche in
       Ehe-/Liebesbeziehung mit Ausländern“ genannt werden. Diese Gleichsetzung,
       sagte Beck, „grenzt an institutionalisierte gruppenbezogene
       Menschenfeindlichkeit“.
       
       ## BKA soll „Umformulierungen“ finden
       
       In einem Antwortschreiben des Innenministeriums an Beck, das der taz
       vorliegt, kündigt de Maizières Staatssekretär Günter Krings (CDU) nun an,
       die Kriterien zu überarbeiten. Er habe das BKA gebeten, „geeignete
       Umformulierungen“ zu prüfen, schreibt Krings, „um zukünftig eventuellen
       Missverständnissen, die mit der Anordnung der Opfergruppen einhergehen,
       vorzubeugen“.
       
       Den bisherigen Katalog verteidigt Krings dennoch: Dieser sei von
       „polizeiinternen Spezialisten und externen Wissenschaftlern aus dem Bereich
       der Rechtsextremismusforschung entwickelt“ worden.
       
       Die Beispielfälle seien „keine Bewertungen oder Unwerturteile, sondern
       knüpfen an Umstände an, die bei rechtsmotivierten Hassstraftätern
       erfahrungsgemäß impulsgebend sind“. Ziel sei es, so Krings, „auf möglichst
       umfassender Grundlage Fälle herauszufiltern“, die ein rechtsextremes Motiv
       haben könnten.
       
       ## Beck ist nicht zufrieden
       
       Beck kritisiert die Antwort als ungenügend. „Die Überprüfung der Kriterien
       reicht nicht“, sagt der Grüne. „Für die Opfer, die hier mit Kriminellen und
       Sexualstrafttätern in eine Schublade gesteckt werden, ist das ein Hohn.“
       Beck fordert eine komplette Neukonzipierung des Katalogs. „Es bleibt ein
       Skandal, dass das Innenministerium die Kategorien auch noch verteidigt.“
       
       Auch der Lesben- und Schwulenverband hatte das Polizeivorgehen kritisiert.
       Opfer mit Tätern zu vermengen sei „absurd“, hieß es dort.
       
       Das BKA will bis Mitte des Jahres seine Prüfung abschließen. Bisher haben
       Sicherheitsbehörden bei 63 Tötungsdelikten seit 1990 ein rechtsextremes
       Tatmotiv offiziell anerkannt. Opferverbände zählen dagegen rund 150 Tote
       durch rechte Gewalt.
       
       14 Feb 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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