# taz.de -- Versteckte Kosten auf Webseiten: BGH bestätigt Urteil zu Abofallen
       
       > Versteckte Internet-Abzocke ist rechtswidrig. Das hat jetzt der
       > Bundesgerichtshof bestätigt. Kostenpflichtige Web-Angebote werden es nun
       > noch schwerer haben.
       
 (IMG) Bild: Abzocke mag der Bundesgerichtshof nicht so sehr.
       
       KARLSRUHE dpa | Versteckte Kostenfallen im Internet sind [1][nach einem
       Urteil des Bundesgerichtshofs] (BGH) versuchter Betrug. Der 2. Strafsenat
       bestätigte ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main von Juni 2012, wie
       die Karlsruher Richter am Donnerstag mitteilten. Der Betreiber mehrerer
       kostenpflichtiger Internet-Angebote wollte damals die Strafe von zwei
       Jahren Haft auf Bewährung nicht akzeptieren und legte Revision ein.
       
       Der Internet-Anbieter machte bei seinem Vorstoß zur höchsten Instanz
       geltend, dass unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben eine
       Täuschungshandlung nicht vorliege und im Übrigen den Nutzern auch kein
       Vermögensschaden entstanden sei. Er betrieb nach dem Urteil des
       Landgerichts mehrere kostenpflichtige Web-Angebote mit nahezu identischer
       Aufmachung.
       
       Darunter war auch ein Routenplaner, dessen Nutzung eine namentliche
       Registrierung verlangte. Ein Klick auf die Schaltfläche „Route berechnen“
       führte zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zum Preis von
       59,95 Euro für drei Monate – der Hinweis darauf war am unteren Seitenrand
       in kleiner Schrift platziert.
       
       Nach Ablauf der Widerrufsfrist erhielten die Nutzer nach der Feststellung
       des Landgerichts eine Zahlungsaufforderung, danach eine Mahnung und zum
       Teil auch eine Drohung mit einem Eintrag bei der Kreditauskunftei Schufa.
       
       Der BGH führte aus, dass „die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung
       gezielt verschleiert“ worden sei. Damit liege eine Täuschungshandlung nach
       Paragraf 263 Strafgesetzbuch (StGB) vor.
       
       Seit August 2012 gibt es zudem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die
       Regelung, dass die Zahlungspflicht eines Internet-Angebots klar und
       verständlich anzugeben ist und der Nutzer dies mit einem Mausklick auf eine
       Schaltfläche ausdrücklich zur Kenntnis nimmt.
       
       6 Mar 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bundesgerichtshof
 (DIR) Bundesgerichtshof
 (DIR) Judentum
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Eine Chefin für den Bundesgerichtshof: Nachfolgerin dringend gesucht
       
       Justizminister Heiko Maas (SPD) will Frauen fördern. Nun könnte er dem
       Bundesgerichtshof eine Präsidentin verschaffen. Findet er eine Kandidatin?
       
 (DIR) Amerikanische Offline-Initiative: Digitaler Sabbat
       
       Das Telefon-Display mehr im Blick als das Gegenüber am Tisch? Eine New
       Yorker Organisation rät: Einmal komplett vom Netz abmelden.
       
 (DIR) Gesetz gegen Abofallen im Netz beschlossen: Warnknopf gegen Abzocke
       
       Häufig werden Einkäufer im Netz mit kostenlosen Angeboten geködert und dann
       mit Rechnungen überhäuft. Das soll ein neues Gesetz beenden. Doch
       Verbraucherschützer sind skeptisch.
       
 (DIR) Kostenfallen im Internet: Button gegen das Kleingedruckte
       
       Versteckte Kosten beim Online-Shopping soll es künftig nicht mehr geben.
       Ein Gesetzentwurf fordert von Händlern, die Preise vor Vertragsabschluss
       deutlich anzuzeigen.