# taz.de -- Euro-Rettungsschirm: Karlsruhe lehnt ESM-Klagen ab
       
       > Das Bundesverfassungsgericht billigt einen dauerhaften ESM. Klagen der
       > Linken, des CSU-Vorsitzenden Gauweiler und anderer werden endgültig
       > abgewiesen.
       
 (IMG) Bild: Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle (M.) bei der ESM-Verhandlung.
       
       KARLSRUHE afp | Die Bundesregierung kann sich am Euro-Rettungsfonds ESM
       weiter wie bisher in vollem Umfang beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht
       lehnte mehrere Klagen gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm [1][in
       einem am Dienstag verkündeten Urteil endgültig ab]. Trotz der
       Verpflichtungen, den ESM notfalls mit bis zu 190 Milliarden Euro zu
       bedienen, „bleibt die Haushaltsautonomie des Bundestags hinreichend
       gewahrt“, begründete Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die Entscheidung.
       
       Der Bundesregierung gab das Gericht allerdings auf, künftig in Prognosen
       für das jeweils kommende Haushaltsjahr abzuschätzen, ob der ESM über die
       bereits geleisteten Einzahlungen von 22 Milliarden Euro hinaus mit weiterem
       Kapital bedient werden muss. Diese prognostizierten Risiken müssen dann
       regulär in den nächsten Haushalt eingestellt werden. Die Beträge
       grundsätzlich über Nachtragshaushalte oder gar das Nothaushaltsrecht
       freizumachen, wie von der Bundesregierung zunächst beabsichtigt, ist damit
       unzulässig.
       
       Mit ihrem Urteil bestätigten die Richter ihre Entscheidung vom September
       2012. Damals hatten sie entsprechende Eilanträge gegen den ESM nach
       summarischer Prüfung abgelehnt und so den Weg für die Ratifizierung des
       ESM-Vertrags freigemacht. Es waren aber noch Detailfragen offen geblieben,
       die nun entschieden wurden. Gegen den ESM geklagt hatten die Linksfraktion,
       der CSU-Vizevorsitzende Peter Gauweiler, mehrere Professoren sowie
       zahlreiche Bürger.
       
       Mit seiner Entscheidung vom Dienstag stärkte das Gericht erneut das
       Budgetrecht der Parlamentarier und verwies darauf, dass „der Bundestag der
       Ort bleibt, an dem eigenverantwortlich über Einnahmen und Ausgaben
       entschieden wird, auch im Hinblick auf internationale und europäische
       Verbindlichkeiten“.
       
       ## Anforderungen an die Bundesregierung
       
       Die Bundesregierung muss laut Urteil zudem sicherstellen, dass angeforderte
       weitere Kapitalanteile fristgerecht und vollständig an den ESM eingezahlt
       werden, weil ansonsten das Stimmrecht der Bundesrepublik in den ESM-Gremien
       verloren ginge. Diese Gremien könnten dann auch für Deutschland bindende
       Beschlüsse – wie etwa Kapitalerhöhungen – fassen, die vom Bundestag nicht
       mehr überprüft werden könnten.
       
       Voßkuhle zufolge verdeutlichte das Verfahren, dass die „politische und
       rechtliche Bewältigung der Staatsschuldenkrise“ nahezu alle deutschen und
       europäischen Institutionen gefordert habe. „Nach wie vor gilt es, einen
       nachhaltigen, realitätsnahen, demokratisch rückgebundenen und
       verfassungsrechtlich gangbaren Weg aus der Krise zu finden.“
       
       Mit der Einrichtung des ESM hatten die europäischen Länder die Konsequenz
       aus der Euro-Schuldenkrise gezogen. Er soll Bollwerk der Eurozone im Kampf
       gegen die Krise sein. Der Fonds unter Leitung des Deutschen Klaus Regling
       kann wankenden Euro-Ländern etwa mit umfassenden Hilfsprogrammen,
       Finanzspritzen für Banken oder durch den Aufkauf von Staatsanleihen unter
       die Arme greifen. Die Euro-Länder stellen dem in Luxemburg angesiedelten
       ESM insgesamt 700 Milliarden Euro zur Verfügung.
       
       18 Mar 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20120912_2bvr139012.html
       
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