# taz.de -- Überwachung: „Evident geheimhaltungsbedürftig“
       
       > Das schleswig-holsteinische Innenministerium verweigert die Auskunft
       > darüber, ob der Verfassungsschutz JournalistInnen ausgespäht hat.
       
 (IMG) Bild: Mist gebaut: Patrick Breyer (Archivbild aus dem Jahr 2013).
       
       KIEL taz | Hat der Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein JournalistInnen
       ausgespäht oder als verdeckte Quellen genutzt? Die Frage, die Patrick
       Breyer, Abgeordneter der Piratenfraktion im Kieler Landtag, an
       Innenminister Andreas Breitner (SPD) stellte, ist so abwegig nicht: In
       Niedersachsen bespitzelten die Geheimniskrämer im Landesdienst jahrelang
       VertreterInnen der Medien, darunter die taz-Autorin Andrea Röpke. Und wie
       in Niedersachsen mauert auch das Kieler Innenministerium: „Nach
       sorgfältiger Abwägung“ sei die Regierung zu dem Schluss gekommen, gar
       nichts zu sagen: „Es liegt ein Fall evidenter Geheimhaltungsbedürftigkeit
       vor“, teilt das Ministerium mit. Nicht einmal ein einfaches Ja oder Nein
       ist dem Haus zu entlocken – zumindest nicht öffentlich.
       
       Denn im kleinen Kreis redet das Innenministerium durchaus: Im
       parlamentarischen Kontrollgremium, einem aus allen Fraktionen bestückten
       Ausschuss des Landtags, werde berichtet, verspricht das Innenministerium.
       Doch die Mitglieder des Ausschusses verpflichten sich zur Verschwiegenheit,
       nicht einmal ihren Fraktionen dürfen sie Informationen weitergeben. Die
       Piraten bemängeln, dass eine echte Kontrolle des Verfassungsschutzes durch
       den Ausschuss schwierig sei.
       
       „Selbstverständlich haben wir Verständnis dafür, dass nicht alles
       öffentlich gemacht werden kann, was die Arbeit des Verfassungsschutzes
       betrifft“, sagt Karla Frieben-Wischer, Vorsitzende des Deutschen
       Journalistenverbandes Schleswig-Holstein. „Dennoch wäre es im Sinne der
       vertrauensvollen Arbeit zwischen Presse, Politik und Behörden gut, den
       Verdacht auszuräumen, dass es hier ähnliche Fälle gegeben haben könnte wie
       in Niedersachsen.“
       
       Dort gerieten nach heutigem Stand sieben JournalistInnen ins Visier der
       Behörde – unter anderem, weil sie im rechtsradikalen Milieu recherchierten.
       Dies sei ein „massiver Eingriff in die Pressefreiheit“ gewesen, der sich in
       Schleswig-Holstein so nicht wiederholen dürfe, sagte Frieben-Wischer. In
       Niedersachsen laufen derzeit Klagen wegen der unrechtmäßigen
       Datenspeicherung. EST
       
       6 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geisslinger
       
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