# taz.de -- Die nächste Hartz-IV-Reform: „Das letzte Wort hat der Gesetzgeber“
       
       > Schärfere Sanktionen, zeitlich begrenzte Zuschüsse für Selbstständige?
       > Eine Kommission erarbeitet Vorschläge für eine Reform des
       > Arbeitslosengelds II.
       
 (IMG) Bild: Noch ist nicht entschieden, was bei der Hartz-IV-Reform herauskommt
       
       BERLIN taz | Empfänger von Arbeitslosengeld II, dem sogenannten Hartz IV,
       müssen sich auf neue Regelungen einstellen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe
       hat Vorschläge zur Reform des Sozialgesetzbuchs II erarbeitet. Allerdings
       besteht – anders als Bild am Mittwoch berichtete – noch kein Konsens über
       einige Vorstöße.
       
       Fest steht: Die Hartz-Gesetze sollen vereinfacht werden. Im November 2012
       hatten Sozial- und Arbeitsminister von Bund und Ländern deshalb eine
       Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese erarbeitet mit den kommunalen
       Spitzenverbänden und der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Juni 2013
       Vorschläge.
       
       Einige könnten das Leben von Hartz-IV-Beziehern und Jobcentermitarbeitern
       vereinfachen. So besteht in der Arbeitsgruppe etwa Konsens, dass die
       Sozialleistung künftig nur noch alle 12 Monate und nicht, wie bisher, alle
       6 Monate neu beantragt werden muss. Auch soll das Jobcenter Beträge bis zu
       50 Euro, die zu viel ausgezahlt wurden, nicht mehr zurückfordern.
       
       Allerdings könnten bei der Reform auch deutliche Verschlechterungen für
       Hartz-IV-Empfänger herauskommen. „Wenn wir es einfacher machen wollen, wird
       es sicher auch wieder etwas ungerechter werden“, zitierte Bild
       BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt. So hat die BA vorgeschlagen, dass
       Selbstständige, die sich nur mit einem Zuschuss vom Amt über Wasser halten
       können, auf diesen künftig nur noch maximal zwei Jahre lang Anspruch haben
       sollen, statt unbegrenzt. „Nach zwei Jahren zeigt sich, wenn ein
       Geschäftsmodell nicht trägt“, sagte Ilona Mirtschin, eine Sprecherin der
       BA. Der Vorstoß ist jedoch nicht von allen Arbeitsgruppenmitgliedern
       abgenickt worden.
       
       Die BA hatte auch ihre Mitarbeiter aufgefordert, Vorschläge zu machen.
       Herausgekommen ist ein 60-seitiges Dokument, aus dem die Bild-Zeitung
       einzelne Punkte so präsentiert, als sei sich die Bundesregierung über sie
       bereits einig. So hatten Mitarbeiter gefordert, erwachsenen
       Leistungsempfängern, die in 7 Wochen dreimal unentschuldigt einem Termin
       fernbleiben, die Gelder ganz zu streichen. Bisher wird in solchen Fällen
       der Hartz-IV-Satz um 10 Prozent gekürzt. Allerdings sind die Vorschläge der
       Mitarbeiter bisher nicht in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingespeist
       worden.
       
       Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist gleichwohl dagegen, schärfere
       Sanktionen einzuführen. Dies sei „menschenfern“, sagt Ulrich Schneider,
       Hauptgeschäftsführer des Verbands. Vielmehr müsse man den Regelsatz von
       monatlich 391 Euro auf 464 Euro anheben. Katja Kipping, Vorsitzende der
       Linkspartei, kritisiert, dass an der Bund-Länder-AG keine Vertreter von
       Erwerbslosen-, Hartz-IV-Initiativen und Gewerkschaften beteiligt seien.
       
       Aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) hieß es am Mittwoch, die AG werde
       in diesem Jahr ihre Arbeit abschließen. Erst dann werde die Bundesregierung
       entscheiden, welche Vorschläge sie aufnehme. „Zurzeit gibt es noch keine
       Festlegungen. Das letzte Wort hat der Gesetzgeber“, sagt Christian
       Westhoff, stellvertretender BMAS-Sprecher.
       
       23 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
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