# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Eigenbedarfskündigung erleichtert
       
       > Die Karlsruher Richter billigen die Kündigung einer Mieterin. Der
       > Eigentümer will die Wohnung für gelegentliche Treffen mit seiner Tochter
       > benutzen.
       
 (IMG) Bild: Schneller geleert: Der Entscheid der Karlsruher Richter bedeutet für Mieter nichts Gutes
       
       FREIBURG taz | Der Eigentümer einer Mietwohnung kann auch dann eine
       Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er den Wohnraum nur als
       gelegentliche Zweitwohnung nutzen will. Das entschied jetzt das
       Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde einer Frau aus
       Berlin-Friedrichshain wurde abgewiesen.
       
       Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Eigentümer der
       Wohnung ist ein Chefarzt aus Hannover. Er wollte gar nicht richtig in die
       Zwei-Zimmer-Wohnung einziehen. Vielmehr sollte die Wohnung nur für
       gelegentliche Treffen mit seiner damals 14-jährigen Tochter aus einer
       früheren Beziehung dienen. Mit dieser Begründung kündigte er der Mieterin,
       die dort 26 Jahren lang gelebt hatte.
       
       Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg lehnte die Eigenbedarfs-Kündigung
       zunächst als vorgeschoben ab. Angesichts des Arbeitspensums des Arztes und
       seiner neuen Familie mit vier Kindern in Hannover werde er wohl nicht oft
       nach Berlin zu seiner Tochter kommen.
       
       Dagegen hielt das Landgericht Berlin den Eigenbedarf für glaubwürdig. Die
       Kündigung der Mieterin sei also rechtmäßig erfolgt. Eine Revision zum
       Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
       
       Daran machte sich nun die Verfassungsbeschwerde fest. Es sei noch nicht
       höchstrichterlich geklärt, ob die geplante „seltene“ Nutzung einer Wohnung
       eine Eigenbedarfskündigung zulässt. Die Beschwerde konnte sich dabei auf
       den ehemaligen Richter am Bundesgerichtshof Dietrich Beyer berufen, der die
       Nichtzulassung der Revision als „völlig unakzeptabel“ bezeichnete.
       
       Eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Verfassungsgerichts lehnte jetzt
       aber die Beschwerde der Mieterin ab. Die Rechtsprechung zur
       Eigenbedarfskündigung sei eindeutig. Es genüge, wenn der Eigentümer
       „vernünftige und nachvollziehbare Gründe“ für die eigene Inanspruchnahme
       des Wohnraums nenne. Es sei nicht erforderlich, dass er seinen
       Lebensmittelpunkt in die neue Wohnung verlege. Nur einzelne Amtsgerichte
       hätten bisher den Wunsch nach einer Zweitwohnung generell nicht ausreichen
       lassen. Das allein führe „noch nicht zu einer erneuten
       Klärungsbedürftigkeit einer bereits geklärten Rechtsfrage“, so die
       Verfassungsrichter.
       
       Sie konnten sich zumindest im Ergebnis auf eine Stellungnahme des
       Bundesgerichtshofs stützen. Die obersten Fachrichter hatten erklärt, es
       liege kein Grund für die Zulassung der Revision vor. Das Verfahren habe
       keine grundsätzliche Bedeutung. Ob die geplante Nutzung als Zweitwohnung
       eine Eigenbedarfskündigung rechtfertige, müsse in jedem Einzelfall
       entschieden werden. In der Sache ist der BGH also gemäßigter als das
       Verfassungsgericht. (Az.: 1 BvR 2851/13)
       
       9 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Mieten
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Prenzlauer Berg
 (DIR) Luxussanierung
 (DIR) Luxussanierung
 (DIR) Mieten
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Die Neue am Bundesverfassungsgericht: Eine König als Richterin
       
       Auf Vorschlag der SPD wird Doris König voraussichtlich ans BVerfG gewählt.
       Zu den Schwerpunkten der 56-Jährigen gehören Europarecht und
       Diskriminierung.
       
 (DIR) SPD-Gesetzentwurf zur Mietbremse: Heiko Maas will es wissen
       
       Bei Wiedervermietungen sollen Mieten künftig gedeckelt werden. Betroffen
       sind vor allem Ballungsgebiete wie der Berliner Prenzlauer Berg.
       
 (DIR) Luxusmodernisierung in Berlin: Ein Lehrstück in Sachen Verdrängung
       
       In der Kopenhagener Straße 46 im Berliner Prenzlauer Berg soll nach der
       Sanierung die dreifache Miete gezahlt werden. Der Bezirk ist relativ
       machtlos.
       
 (DIR) Das neue Mietrecht in der Praxis: Schlupflöcher für Vermieter
       
       Die Koalition will Mieter entlasten. Könnte die Neuregelung gegen
       Luxussanierung und Kostenexplosion schützen? Eine Analyse aus Sicht einer
       Betroffenen.
       
 (DIR) Kommentar Einigung Mietbremse: Kein gleiches Recht für alle
       
       Die Einigung zum Thema Mieten ist zwiespältig: einerseits ein Schritt nach
       vorn, andererseits eine Einladung an Vermieter, zuvor nochmal zuzulangen.
       
 (DIR) Mieten: Im Doppel für die Mieter
       
       Bei den Koalitionsgesprächen einigen sich Merkel und Gabriel auf
       Mietpreisbremse bei Neuvermietungen. Bausenator will Regelung
       schnellstmöglich umsetzen.