# taz.de -- Urteil gegen WhatsApp: Kleingedrucktes muss Deutsch sein
       
       > WhatsApp darf die Vertragsbedingungen nicht nur auf Englisch anbieten.
       > Auch das Impresssum muss nachgebessert werden, urteilt das Landgericht
       > Berlin.
       
 (IMG) Bild: WhatsApp ist die mit Abstand beliebteste Smartphone-App in Deutschland
       
       BERLIN dpa | Der Kurzmitteilungsdienst WhatsApp darf in Deutschland nicht
       mehr englischsprachige Vertragsbedingungen verwenden. Auch beim Impressum
       muss WhatsApp nachbessern. Das hat das Landgericht Berlin nach Klage des
       Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Das sogenannte
       Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 15 O 44/13)
       
       WhatsApp war im Februar für 19 Milliarden Dollar an Facebook verkauft
       worden. Der Deal ist aber noch nicht komplett vollzogen, so dass nicht
       Facebook, sondern WhatsApp selbst für die Mängel im Kleingedruckten
       verantwortlich ist. Der Dienst stellt seine Allgemeinen
       Geschäftsbedingungen nur in englischer Sprache zur Verfügung. Dies sei
       Verbrauchern in Deutschland nicht zuzumuten, da nicht zu erwarten sei, dass
       alle die Vertragsbedingungen ohne weiteres verstehen, urteilten die Richter
       des Landgerichts.
       
       Wer den Messenger-Dienst WhatsApp nutzen möchte, muss sich zunächst
       registrieren. Dabei sind sowohl die Nutzungsbedingungen als auch die
       Datenschutzhinweise nur in englischer Sprache verfasst. Nach Einschätzung
       der Verbraucherschützer macht WhatsApp zudem keine vollständigen Angaben im
       Impressum. Diese seien jedoch erforderlich, um beispielsweise bei
       Beschwerden mit dem Unternehmen in Kontakt treten zu können.
       
       Gegen WhatsApp-Chef Jan Boris Koum in Kalifornien erging nun ein
       Versäumnisurteil, da das Unternehmen laut Gericht die Entgegennahme der
       Klageschrift verweigert hatte. WhatsApp hat zwei Wochen ab Zustellung Zeit,
       Einspruch gegen das Urteil einzulegen, ansonsten wird es rechtskräftig. In
       diesem Fall muss WhatsApp zukünftig in Deutschland auch deutschsprachige
       Vertragsbedingungen verwenden.
       
       WhatsApp ist die mit Abstand beliebteste Smartphone-App in Deutschland.
       Nach den Zahlen des Mobile Monitor 2014 von Goldmedia nannte rund ein
       Fünftel der Smartphone-Nutzer die Kommunikations-App als ihren Favoriten.
       Auf Rang 2 folgt mit deutlichem Abstand Facebook mit einem Anteil von 3,8
       Prozent.
       
       27 May 2014
       
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