# taz.de -- Alkohol in Baden-Württemberg: Freiheit für Feiernde
       
       > Öffentliche Besäufnisse bleiben in Baden-Württemberg erlaubt. Die Städte
       > müssen das Problem allein in den Griff bekommen, sagt Grün-Rot.
       
 (IMG) Bild: Auf dem Stuttgarter Schlossplatz: Prost
       
       TÜBINGEN taz | Besäufnisse unter freiem Himmel bleiben im Südwesten
       weiterhin erlaubt. Und zwar entgegen dem Wunsch der Städte und entgegen dem
       Vorschlag einer Expertenrunde, die Ministerpräsident Winfried Kretschmann
       (Grüne) vor eineinhalb Jahren eingesetzt hat. Der runde Tisch „Lebenswerter
       Öffentlicher Raum“ hatte gefordert, zeitlich und örtlich begrenzte
       Alkoholverbote zu erlauben. Die Landesregierung verfolgt sechs von acht
       Expertenvorschlägen weiter – das Alkoholverbot ist nicht darunter.
       
       Während Kretschmann für ein solches Verbot ist, ebenso wie Innenminister
       Reinhold Gall (SPD), lehnt es die Basis von Grünen und SPD ab. Die hatte
       auf Parteitagen darüber abgestimmt. Ein Verbot sei „derzeit politisch nicht
       durchsetzbar“, sagen Kretschmann und Gall. Für ein Verbot müsste es einen
       Paragrafen im Polizeigesetz geben, der den Städten als Polizeibehörde
       erlaubt, ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen zu verhängen. Bislang
       gibt es keine Rechtsgrundlage dafür.
       
       Ein Alkoholverbot an einem Freiburger Brennpunkt, dem sogenannten
       Bermudadreieck, wurde vom Verwaltungsgerichtshof 2009 kassiert. Gleich nach
       Einführung des Verbots hatte sich laut Freiburger Polizei die Zahl der
       Gewalttaten dort um 16 Prozent verringert.
       
       Die CDU kritisiert, Kretschmann lasse die Städte mit dem Problem allein.
       Der Landesvorsitzende Thomas Strobl wirft ihm „Symbolpolitik“ vor. Ideen
       zur Prävention seien richtig, „aber die Möglichkeit, ein begrenztes
       Konsumverbot auszusprechen, ersetzen sie nicht“. Allerdings hatte die CDU
       zu ihrer Regierungszeit selbst keine politische Mehrheit für diese
       Gesetzesänderung – der Koalitionspartner FDP zog nicht mit.
       
       Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Rüdiger Seidenspinner,
       kritisiert, es werde so getan, als sollte das Trinken unter freiem Himmel
       gänzlich verboten werden, auch bei Weinfesten. Es gehe aber darum, dass man
       „Verbote für eine begrenzte Zeit verhängen kann, wenn präventive Maßnahmen
       nicht greifen, als letztes Mittel“.
       
       Die Vorschläge des runden Tischs, die nun umgesetzt werden sollen, sind:
       verstärkte Polizeipräsenz, Lücken im Alkoholverkaufsverbot nach 22 Uhr
       sollen geschlossen werden, die Kommunen sollen einen „Werkzeugkoffer“ mit
       Vorschlägen erhalten. Bringt das alles nichts, will Kretschmann das Thema
       Alkoholkonsumverbot erneut auf die Tagesordnung setzen.
       
       16 Jun 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lena Müssigmann
       
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