# taz.de -- WM-Tauglichkeit von Regierungswagen: Schwarz-Rot-Gold am Außenspiegel
       
       > Deutschland im WM-Halbfinale und die Regierungsleute zeigen nicht Flagge?
       > Familienstaatssekretär Ralf Kleindiek möchte das ändern. Darf er das?
       
 (IMG) Bild: Einfach mal ein Stück Tuch drüberziehen? Geht als Regierungschefin nicht.
       
       BERLIN taz | Das Schreiben des Beamteten Staatssekretärs im
       Bundesfamilienministerium, Ralf Kleindiek, macht Dringlichkeit aus. Am
       Freitagabend, kurz nach dem Spiel Deutschland gegen Frankreich, verschickt
       der SPD-Mann es per Mail an die Kollegin im Bundesinnenministerium und an
       alle anderen Ministerien. Betreff: „Halbfinale!“ Erster Satz: „Jetzt wird`s
       langsam ernst“.
       
       Kleindieks Anliegen: Er möchte eine Erlaubnis der Innenstaatssekretärin,
       die Außenspiegel der Dienstwagen der Regierungsmitglieder mit einer
       Deutschland-Flagge zu überziehen. Er will die Entscheidung nicht alleine
       treffen. Nationale Symbolik ist in Deutschland heikel. Eine Ressortchefin
       oder ein Ressortchef kann nicht einfach ein Stück Tuch raushängen, wie es
       gerade so passt.
       
       Und der [1][Streit in der Koalition um die Regenbogenflagge] ist
       schließlich erst wenige Tage alt. Es behagte nicht jedem, als
       Umweltministerin Barbara Hendricks und andere SPD-geführte Ressorts vor dem
       Christopher Street-Day in Berlin die bunte Fahne hissten – als Zeichen
       gegen Homophobie und für eine moderne Gesellschaft. Vor allem
       CDU-Innenminister Thomas de Maizière nicht. Seine Mitarbeiter holten einen
       Erlass aus dem Jahr 2005 hervor und versagten die Genehmigung für die
       Beflaggung. Der Stoff wurde wieder eingerollt.
       
       In Deutschland ist genau geregelt, wann die Regierung was wie hissen darf.
       Doch die Überzieher-Frage ist neu. Das politische Berlin verabschiedet sich
       peu á peu in die Sommerpause. Kleindiek, ein als unprätentiös geltender
       Jurist, beschäftigt das nun.
       
       ## Flaggen am rechten Kotflügel
       
       Die deutsche Mannschaft stehe im Halbfinale, überall mache sich
       „Begeisterung und Euphorie breit“, schreibt der Staatssekretär. „Unsere
       Bundesflagge“ sei „überall präsent und somit ein schönes Sinnbild dieser
       Begeisterung und Euphorie.“ Davon habe sich auch die Leitung des
       Bundesfamilienministeriums „anstecken lassen und wir fragen uns nun, ob wir
       auch durch die Beflaggung unserer Dienstwagen dieser Begeisterung Ausdruck
       verleihen können“.
       
       Kleindiek meint, die Flaggenverordnung aus dem Jahr 2005 helfe nicht
       weiter. „Einschlägig“ sei die „Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13.
       November 1996“. Demnach können an „Dienstkraftfahrzeugen“ die
       Bundesdienstflaggen (Form und Größe genau vorgegeben) „geführt werden“.
       Allerdings: Nur bei dienstlichen Fahrten, wenn die Amtsinhaber oder deren
       Stellvertreter im Wagen sitzen. Und: Allenfalls an der rechten Seite („Die
       Flagge ist am rechten Kotflügel anzubringen“).
       
       Lässt sich daraus ablesen, dass der Außenspiegel mit der Flagge umwickelt
       werden darf? Kleindiek bittet jedenfalls darum, dass die „für die
       Rechtsfragen der Beflaggung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“
       im Innenministerium „ihre Sicht der Dinge darstellen“. Das
       Bundesinnenministerium hält sich jedoch bedeckt. Auf Anfrage der taz
       verweist es allein auf die existierenden Flaggenverordnungen.
       
       Kleindiek bleibt freilich nur noch Zeit bis zum Wochenende, um die
       Flaggen-Frage zu klären. Ansonsten muss er es bei dem belassen, was er in
       seinem Schreiben zum Schluss formuliert – „mit bestem Dank, herzlichen
       Grüßen und festem Daumendrücken für unsere Jungs bin ich Ihr Ralf
       Kleindiek.“
       
       8 Jul 2014
       
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