# taz.de -- Zschäpe-Verteidiger im NSU-Prozess: Gericht vertagt Entscheidung
       
       > Die Richter haben doch noch nicht geäußert, ob Beate Zschäpe ihre Anwälte
       > wechseln darf. Die Sitzung am Dienstag beginnt später als geplant.
       
 (IMG) Bild: Noch sind sie Zschäpes Anwälte mit den klangvollen Namen Stahl, Heer und Sturm (v. l.)
       
       BERLIN taz | Behält sie ihre Anwälte oder nicht? Hinter verschlossenen
       Türen beriet am Montag das Oberlandesgericht München über den
       Misstrauensantrag von Beate Zschäpe gegen ihre drei Pflichtverteidiger im
       NSU-Prozess – mit offiziell noch offenem Ausgang.
       
       Eine Gerichtssprecherin verweigerte zu den Beratungen am Montag jeden
       Kommentar: Es gehe um „höchstpersönliche Umstände“ zwischen der Angeklagten
       und ihren Anwälten, die daher nicht öffentlich gemacht würden.
       
       Das Gericht aber nahm sich mehr Bedenkzeit: Der kommende Prozesstag am
       Dienstag beginnt erst um 13 Uhr, nicht wie geplant am Morgen. Zwei für den
       Vormittag geladenen Zeugen wurde wieder abgesagt.
       
       Zschäpe hatte am vergangenen Mittwoch überraschend einem
       Gerichtswachtmeister mitgeteilt, kein Vertrauen mehr in ihre Verteidiger zu
       haben. Ihrem am Freitagabend schriftlich nachgereichten Antrag werden aber
       nur wenig Chancen eingeräumt: Zschäpe soll sich darin nur sehr knapp und
       allgemein über das Auftreten ihrer Anwälte beklagt haben. Für die hohen
       Hürden, um Pflichtverteidiger von einem Mandat zu entbinden, dürfte das
       kaum reichen.
       
       Auch die Bundesanwaltschaft, Ankläger im NSU-Prozess, soll sich abschlägig
       gegenüber dem Antrag geäußert haben. Ein Sprecher wollte dies nicht
       kommentieren. Laut [1][der Süddeutschen Zeitung] bezeichnet die
       Bundesanwaltschaft die Kritik Zschäpes aber als „rechtlich unbeachtlich“.
       Auch Zschäpes Verteidiger waren zu einer Stellungnahme aufgefordert, auch
       sie äußerten sich nicht.
       
       Von Seiten des Senats gibt es Anzeichen, dass der Antrag abgelehnt wird.
       Dafür spricht, dass Richter Manfred Götzl am Dienstagnachmittag bereits
       wieder mit dem normalen Prozessprogramm plant. Dort sollen, wie lange
       vorgesehen, zwei Urlaubsbekanntschaften des NSU-Trios befragt werden.
       
       Zschäpe wird vorgeworfen, mit ihren Mitstreitern Uwe Böhnhardt und Uwe
       Mundlos, die sich 2011 erschossen, für zehn rechtsextrem motivierte Morde
       und zwei Bombenanschläge verantwortlich zu sein.
       
       21 Jul 2014
       
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 (DIR) [1] http://www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-zschaepe-darf-anwaelte-wohl-nicht-wechseln-1.2054733
       
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