# taz.de -- Konsequenzen für NSU-Prozess: Pflichtverteidiger-Wechsel ist schwer
       
       > Beate Zschäpe wirft im NSU-Verfahren ihre Pflichtverteidiger raus. Die
       > wichtigsten Fragen und Antworten zur Krise in München.
       
 (IMG) Bild: Nun ohne Zschäpe-Mandat: Heer, Sturm, Stahl.
       
       Braucht Beate Zschäpe überhaupt Verteidiger? 
       
       Ja. Da ihr ein Verbrechen vorgeworfen wird (Mittäterschaft an den Morden
       der Terrorzelle NSU), liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Das
       heißt: Wenn Zschäpe keinen Wahlverteidiger engagiert hat oder bezahlen
       kann, muss ihr der Staat einen Pflichtverteidiger zuordnen und notfalls
       auch bezahlen. Wegen der Komplexität des Prozesses sind es im Fall von
       Zschäpe sogar drei Pflichtverteidiger. Sie hat diese auch selbst
       ausgewählt.
       
       Kann Zschäpe die Pflichtverteidiger wechseln? 
       
       Ein Anspruch auf Ablösung der Pflichtverteidiger besteht nur, wenn das
       Vertrauensverhältnis „aus der Sicht eines vernünftigen und verständigen
       Angeklagten endgültig und nachhaltig erschüttert ist“, entschied der
       Bundesgerichtshof 2004. Dass Zschäpe mit der bisherigen
       Verteidigungsstrategie – Schweigen und In-Frage-Stellen – nicht mehr
       zufrieden ist, dürfte aber kaum genügen. Zschäpe kann ihre Anwälte
       schließlich beauftragen, mit ihr nun eine Aussage vorzubereiten.
       
       Würde der Prozess bei einem Verteidigerwechsel platzen? 
       
       Nein. Ein Verteidiger muss – anders als ein Richter – nicht während des
       gesamten Prozesses anwesend sein. Deshalb gibt es im NSU-Prozess
       Ersatzrichter und Ersatzschöffen, aber keinen Ersatzverteidiger. Bei einem
       Verteidigerwechsel müsste den neuen Anwälten allerdings Zeit gegeben
       werden, sich in das komplexe Verfahren und den bisherigen Verfahrensablauf
       einzuarbeiten.
       
       Wie lange kann ein Strafprozess unterbrochen werden? 
       
       Grundsätzlich ist eine Unterbrechung von drei Wochen möglich. Wenn der
       Prozess länger als zehn Verhandlungstage läuft, wie beim NSU-Verfahren,
       darf die Pause einen Monat dauern. Längere Pausen können durch
       „Überbrückungstermine“ kaschiert werden. Dann wird einfach irgendetwas
       vorgelesen.
       
       17 Jul 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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