# taz.de -- Ermittlungen gegen Ärzte in Bayern: Dauerfixierung ist rechtmäßig
       
       > Die Staatsanwaltschaft Landshut stellt ein Verfahren gegen drei Ärzte
       > ein. Sie hatten einen Psychiatrie-Patienten 60 Tage lang ans Bett
       > gefesselt.
       
 (IMG) Bild: 60 Tage fixiert. Das Bild zeigt ein Gemälde eines Psychiatrie-Patienten in einer Ausstellung in Hessen.
       
       LANDSHUT taz | Die 60-tägige Dauerfixierung eines Psychiatrie-Patienten in
       der Forensik des Isar-Amper-Klinikums in Taufkirchen (Niederbayern) bleibt
       ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Landshut hat das
       Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen 104/Js 17028/14) gegen die drei
       verantwortlichen Ärzte eingestellt. Ein strafrechtlich relevanter Vorwurf
       könne ihnen nicht gemacht werden, heißt es in der Einstellungsverfügung.
       
       Der Fall, der durch den Unterstützerkreis von Deutschlands bekanntestem
       Psychiatrie-Patienen, Gustl Mollath, bekannt geworden war, hatte für
       erhebliches Aufsehen gesorgt und eine Debatte über die Notwendigkeit und
       Zulässigkeit von Fixierungen in der Psychiatrie ausgelöst. Nicht nur in
       sozialen Medien herrschte pures Entsetzen über den zweimonatigen Gewaltakt
       gegenüber dem Psychiatrie-Patienten, auch eine ganze Reihe von Mitgliedern
       des bayerischen Landtags mahnten eine umfassende und schnelle Aufklärung
       der Vorkommnisse in der Klinik an.
       
       In Gang gesetzt wurden die Ermittlungen der Landshuter Staatsanwaltschaft
       durch den Internet-Aktivisten und „Plagiatsjäger“ Martin Heidingsfelder,
       der im Mollath-Unterstützerkreis eine zentrale Rolle spielt und die
       verantwortlichen Ärzte vor fast zwei Jahren wegen Freiheitsberaubung
       anzeigte.
       
       Die Strafanzeige, die er zusammen mit Gustl Mollath bei der
       Staatsanwaltschaft einreichte, untermauerte er mit einer Vielzahl von
       Klinik-Dokumenten, Telefonmitschnitten und Zeugenaussagen, die wenig
       Zweifel am brachialen Umgang von Ärzten und Pflegern mit dem Patienten
       ließen. Zu einem anderen Ergebnis kam jetzt auch die Staatsanwaltschaft
       nicht: „Die durchgeführten Ermittlungen haben die Angaben der
       Anzeigeerstatter hinsichtlich einer über 60 Tage andauernden Fixierung des
       untergebrachten Martin R. vom 4. 10. 2011 bis 2. 12. 2011 im KBO-Klinikum
       Taufkirchen/Vils bestätigt.“
       
       ## Fesselung war extremste Maßnahme
       
       Den Akten, die den Behörden vorliegen, lässt sich entnehmen, dass die
       zweimonatige, ununterbrochene Fixierung des Patienten ans Bett nur die
       extremste Maßnahme in einer ganzen Serie von Fesselungen war.
       Heidingsfelder, der von „Menschenverachtung“ und „Folter“ spricht:
       „Zwischen Oktober 2011 und März 2012 wurde dieser Patient fünfmal fixiert.
       Bereits wenige Tage nach der 60-Tage-Fixierung wurde er erneut ans Bett
       geschnallt. “
       
       Martin R. ist ein ausgesprochen schwieriger Patient, aber das sind alle,
       die vom Gericht in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik
       eingewiesen werden. Er sitzt nach einem Mord seit 1994 in der Psychiatrie,
       zuerst in Kaufbeuren im Allgäu, später in der zentralen Einrichtung für
       psychisch kranke und schwere Straftäter im Bezirkskrankenhaus Straubing.
       Dort sind Männer untergebracht, in Taufkirchen, im gleichen Bezirk, die
       Frauen. Martin R. landete dort, weil er transsexuell ist und sich als Frau
       betrachtet.
       
       ## Verlegung wird geprüft
       
       Ob diese Verlegung von Straubing nach Taufkirchen überhaupt den rechtlichen
       Rahmenbedingungen entsprach, wird von der Landshuter Staatsanwaltschaft in
       einem eigenen Verfahren geprüft, wie der Einstellungsverfügung ebenfalls zu
       entnehmen ist. Inzwischen ist Martin R. wieder in Straubing gelandet.
       
       Professor Matthias Dose ist der Chefarzt der Taufkirchener Forensik und
       einer der drei Ärzte, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelt hat. Seine
       Argumentationslinie, mit der er nun auch offensichtlich bei der
       Staatsanwaltschaft seine Rechtfertigung betrieb, hatte er während der
       laufenden Ermittlungen im TV-Format verbreitet. Seine zentrale Aussage
       dokumentiert ein einziger Satz: „Mir blieb gar keine andere Wahl.“
       
       ## Gefahr und Gewalttätigkeit
       
       Das extreme Mittel einsetzen zu müssen, einen Patienten so ans Bett zu
       fixieren, dass er völlig bewegungslos ist, und das ununterbrochen zwei
       Monate lang, rechtfertigt der Chefarzt mit der hohen Gefahr und der
       Gewalttätigkeit, die von diesem Patienten ausgehe. Wiederholt habe er ihn,
       Ärzte und Pflegepersonal mit Mord bedroht und sei tätlich geworden.
       
       Bei der Staatsanwaltschaft stießen die Einlassungen des Arztes auf volles
       Verständnis. In der Einstellungsverfügung ist von „nachvollziehbarer
       ärztlicher Gefahrprognose“ die Rede, von „aggressiven Durchbrüchen und
       Drohungen“, vom „Beurteilungsspielraum“ und „allgemeinen Vorschriften“. Am
       Ende steht für die Staatsanwaltschaft fest: „Rechtlich stellt der
       festgestellte Sachverhalt keine rechtswidrige Freiheitsberaubung dar und
       begründet auch nicht die Strafbarkeit der Beschuldigten aus anderen
       Gesichtspunkten.“
       
       Der Mollath-Unterstützerkreis hat bereits signalisiert, gegen die
       Entscheidung der Landshuter Staatsanwaltschaft juristisch mit allen Mitteln
       vorzugehen.
       
       17 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Helmut Reister
       
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