# taz.de -- Urteil gegen Schanzenviertel-Aktivistin: Harte Strafe
       
       > Claudia Falke ist wegen der „Billigung einer Straftat“ zu einer
       > Geldstrafe verurteilt worden. Die Richterin bezeichnete sie als
       > „Gesinnungstäterin“.
       
 (IMG) Bild: Sinnbild für die Gentrifizierung des Viertels und immer wieder Anstoß zu Protesten: das Mövenpick-Hotel im Schanzenpark
       
       HAMBURG taz | Die Schanzenviertel-Aktivistin Claudia Falke (50) ist am
       Montag vom Hamburger Landgericht wegen „Billigung einer Straftat“ zu 120
       Tagessätzen à zehn Euro verurteilt worden. Der Vorwurf der
       Staatsanwaltschaft – „Aufruf zu einer Straftat“ – konnte in dem
       Berufungsverfahren nicht nachgewiesen werden. Für Falkes Anwalt Andreas
       Beuth bleibt auf den ersten Blick dennoch nicht nachvollziehbar, warum das
       Urteil über dem Schuldspruch des Amtsgericht von 70 Tagessätzen liegt.
       
       Doch seine Frage sollte nicht unbeantwortet bleiben: Nach dem fünf Monate
       andauernden Prozess führte Richterin Ulrike Schönfelder in ihrer
       Urteilsbegründung aus, dass es sich bei Falke um eine „Gesinnungstäterin“
       handeln würde. Die Kammer hätte lange erwogen, gegen Falke eine
       Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung zu verhängen, das sei aber
       wäre im liberalen Hamburg wohl auf wenig Verständnis gestoßen.
       
       In ihrem Exkurs führte Schönfelder nach Angaben von Falkes Verteidiger
       Beuth aus, dass sie früher auch „links gedacht“ hätte. Aber Falke sei trotz
       zahlreicher Anzeigen und Verfahren in ihrer Auffassung konstant geblieben,
       so dass sie irgendwann im Gefängnis landen werde.
       
       Falke gehört zum Netzwerk gegen das Mövenpick-Hotel im Wasserturm und für
       den Erhalt des Schanzenparks. Sie war in mehreren Verfahren mit dem
       Vorwurfs des Hausfriedensbruch konfrontiert, weil sie das Gelände betreten
       hatte. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte alle Verfahren verworfen,
       weil das Mövenpick-Gelände allgemein zugänglich sei.
       
       Falke war in diesem Prozess angeklagt, an der Verbreitung eines Plakates
       „Schanze entwerten“ gegen die Gentrifizierung des Schanzenviertels
       beteiligt gewesen zu sein. Es zeigt die Besetzung eines leerstehenden
       Hauses, kaputte Gläser bei Edelboutiquen und Attacken auf Polizeireviere.
       
       Als das Plakat im Rahmen der laufenden Polizeiaktionen im Gefahrengebiet
       Schanzenviertel im Januar angebracht wurde, wurde Falke bei einer Razzia in
       der Taverna Plaka in der Schanzenstraße angetroffen. Sie hatte zwar einen
       Pinsel in der Jackentasche, jedoch wurde bei ihr kein Klebstoff gefunden.
       
       Der Prozess fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil
       Prozessbesucher teilweise T-Shirts mit dem inkriminierten Plakat trugen.
       Daraufhin ordnete Richterin Schönefelder umfangreiche
       Personalienfeststellungen an.
       
       Falke kündigte an, zukünftig bei keinem Prozessen gegen sie mehr anwesend
       zu sein. „Solange meine Supporter kontrolliert und registriert werden gehe
       ich da nicht hin.“
       
       25 Aug 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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