# taz.de -- Extra-Leistungen in der Kindertagespflege: Eltern dürfen wieder zahlen
       
       > Das Verwaltungsgericht entscheidet gegen die von der Sozialbehörde
       > verhängte Genehmigungspflicht für private Zusatzleistungen.
       
 (IMG) Bild: Wollen Tagesmütter Ausflüge extra abrechnen, sollen sie das beantragen müssen, findet die Behörde.
       
       Die umstrittene Genehmigungspflicht für private Zusatzleistungen in der
       Kindertagespflege ist vom Tisch. Das Verwaltungsgericht gab einer
       Tagespflegerin Recht, die gegen einen ablehnenden Bescheid geklagt hatte.
       Über den Einzelfall hinaus bedeutend ist das, weil die Genehmigungspflicht
       grundsätzlich unrechtens sei, wie es in der Urteilsbegründung heißt.
       
       Seit Februar vergangenen Jahres mussten TagespflegerInnen einen Antrag bei
       der Sozialbehörde stellen, wenn sie über die normale Betreuung hinaus
       weitere Leistungen wie besondere pädagogische Konzepte, ökologisches Essen
       oder Ausflüge abrechnen wollten. Für TagespflegerInnen wie Elisabeth
       Lahusen geht es dabei um weit mehr als die Chance, besondere Konzepte
       umzusetzen. „Wir haben jetzt erstritten, dass Eltern freiwillig zahlen
       dürfen, was die Stadt nicht leistet“, sagt sie.
       
       Denn darum geht es den TagespflegerInnen: Die von der Stadt veranschlagten
       Sätze seien zu niedrig, so Lahusen, und insbesondere bei der
       Sachkostenpauschale undurchsichtig. Es gebe keinen verbindlichen Katalog,
       der zu berechnende Nebenkosten aufführt und benenne, welche Beträge
       beispielsweise für Miete, Energie oder Verwaltungstätigkeiten angenommen
       würden. Die nach Kind und Stunde bestimmten Pflegegeldsätze enthielten
       einen Pauschalbetrag, der seit Jahren nicht angehoben worden sei und weder
       steigende Energiekosten noch unterschiedliche Mieten in den Stadtteilen
       berücksichtige.
       
       Wenn Eltern mit den Mehrkosten einverstanden sind, können die Pflegekräfte
       nach dem Urteil nun auch wieder anbieten, drei statt fünf Kinder zu
       betreuen. „Es geht bei den Zusatzleistungen nicht darum, jemanden
       abzuzocken“, sagt Lahusen. Tatsächlich seien viele Eltern gerne bereit, auf
       eigene Kosten eine vernünftige Betreuung zu ermöglichen. Das nächste Ziel
       müsse nun sein, die Grundvergütung anzuheben, um diese Eltern weniger zu
       belasten.
       
       Die Sozialbehörde hatte die Genehmigungspflicht verhängt, um verhindern zu
       können, dass in der Tagespflege von der Bezuschussung ausgeschlossenes
       Privatgewerbe betrieben werde. Dass die normalen Betreuungssätze
       ausreichten, gehe schon aus der geringen Zahl an Anträgen hervor: Von den
       317 Tagespflegepersonen hätten nur 26 auch Anträge gestellt; nur fünf seien
       wegen überhöhter Forderungen abgelehnt worden.
       
       Lahusen nennt das „eine Schutzbehauptung“. Sie kenne viele, die wegen
       mündlicher Ansagen gar nicht erst versucht hätten, Anträge auf den Weg zu
       bringen. Einige bei Ver.di organisierte TagespflegerInnen fordern bessere
       Arbeitsbedigungen und höhere Bezahlung.
       
       Vor Gericht ging es diesmal nicht in erster Linie um die Inhalte der
       Zusatzleistungen, sondern um grundsätzliche Fragen: Die Sozialbehörde hatte
       sich bei der Genehmigungspflicht auf Verwaltungsvorschriften berufen, nicht
       aber auf ein Gesetz. Das allerdings wäre nötig gewesen, um das Grundrecht
       auf freie Berufsausübung einzuschränken, sagt das Gericht. Die
       Sozialbehörde wird das Urteil nicht anfechten, sagt ihr Sprecher Bernd
       Schneider. Stattdessen werde man Eltern, die mit Extrakosten unzufrieden
       sind, an andere PflegerInnen vermitteln.
       
       1 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan-Paul Koopmann
       
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