# taz.de -- Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Bezahlte Pflegezeit geplant
       
       > Oft tritt ein Pflegefall in der Familie plötzlich ein. Arbeitnehmer
       > sollen künftig mehr Hilfe vom Staat bekommen, wenn sie Angehörige pflegen
       > müssen.
       
 (IMG) Bild: Angehörige sollen bald besser unterstützt werden, wenn sie einen Pflegefall in der Familie haben
       
       PASSAU/KÖLN dpa | Arbeitnehmer, die kurzfristig eine Pflege für Angehörige
       organisieren müssen, sollen ab Januar 2015 eine bezahlte Auszeit von zehn
       Tagen nehmen können. Nach Informationen der Passauer Neuen Presse und des
       Kölner Stadt-Anzeigers soll der Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit
       von Familie, Pflege und Beruf an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen
       werden.
       
       Beschäftigte dürfen schon heute für zehn Tage mit der Arbeit aussetzen,
       wenn ein Pflegenotfall eintritt. Künftig sollten sie in dieser Zeit aber
       ein „Pflegeunterstützungsgeld“ in Höhe von 67 Prozent des wegfallenden
       Einkommens erhalten, berichtet die Passauer Neue Presse. Laut Kölner
       Stadt-Anzeiger soll sich die Leistung an der Höhe des Kinderkrankengeldes
       orientieren, das zurzeit 70 Prozent des Bruttogehalts beträgt.
       
       „Die Angehörigen sind der größte Pflegedienst der Nation. Wir wollen sie in
       Zukunft besser unterstützen“, sagte die stellvertretende
       SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann der Passauer Neuen Presse. „Das ist
       eine wirklich lebensnahe Hilfe.“ Die Mehrkosten werden in der Koalition auf
       rund 100 Millionen Euro jährlich beziffert und sollen von der gesetzlichen
       Pflegeversicherung getragen werden.
       
       Darüber hinaus soll es laut Reimann einen Rechtsanspruch auf eine
       Freistellung von sechs Monaten geben. Wer Angehörige pflegt, könne aber
       auch für 24 Monate die Arbeitszeit reduzieren, auf mindestens 15 Stunden.
       Diese Familienpflegezeit solle auch für die Pflege schwerkranker Kinder
       oder Schwerstkranker in Hospizen in Anspruch genommen werden können. Eine
       Lohnersatzleistung sei nicht vorgesehen.
       
       Die Familienpflegezeit soll nach Informationen beider Blätter
       ausschließlich Beschäftigten in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern
       offenstehen. Um einen Teil des Lohnausfalls abzufangen, seien für
       Betroffene zinsgünstige Darlehen über das Bundesamt für Familie und
       zivilgesellschaftliche Aufgaben vorgesehen.
       
       14 Oct 2014
       
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