# taz.de -- Religiöse Erziehung: Gretchenfrage in der Tagespflege
       
       > Die Kieler Stadtverwaltung will von Tagesmüttern wissen, welcher Religion
       > sie angehören. Hamburg praktiziert eine andere Regelung.
       
 (IMG) Bild: Wie hast du‘s mit der Religion - in Kiel müssen Tagesmütter der Verwaltung ihre religiöse Praxis offenlegen.
       
       Hamburg taz | Tagesmütter in Kiel haben in diesen Tagen unerwartet Post von
       der Stadtverwaltung bekommen: einen kurzen Fragebogen - zu ihrem Glauben.
       Die Verwaltung will wissen, welcher Religion die BetreuerInnen angehören
       und welchen Einfluss das auf ihre pädagogische Arbeit hat. Außerdem
       verpflichtet sie die von ihr geförderten Tagesmütter, schon beim
       Erstkontakt Eltern über ihren Glauben und die Auswirkungen auf den Alltag
       in der Betreuung zu informieren. Das Schreiben liegt der taz vor.
       
       Dieser Brief ging an Tagesmütter, die zuvor schon von der Behörde auf ihre
       Eignung geprüft worden sind. Sie haben dafür pädagogische Konzepte
       abgegeben und müssen regelmäßig neue Erlaubnisse beantragen. Eine
       [1][städtische Richtlinie] gibt der Verwaltung die Möglichkeit, die
       Geldzahlung einzustellen, wenn die religiöse Erziehung der Tagesmutter
       anders ist, als von den Eltern gewollt. Welchen Hintergrund und welche
       Folgen die nun geforderte Selbstauskunft hat, konnte die Stadtverwaltung am
       Montag nicht beantworten.
       
       Beim Bundesverband Kindertagespflege ist man irritiert über das Kieler
       Vorgehen. „Eine reine Abfrage sagt nichts aus“, sagt Sprecher Heiko Krause.
       Er ist nicht gegen Schutzmechanismen der Behörden gegen religiöse
       Extremisten. „Aber wenn die Stadt vernünftig arbeitet und gut kontrolliert,
       dann müsste es auch so auffallen, wenn jemand Anhänger einer Sekte ist oder
       Salafist.“ Er wirbt für verbindliche Regeln, die möglichst überall gelten.
       
       Die Realität in der Tagespflege sieht bisher anders aus. Zwar gibt es grobe
       Regeln per Bundesgesetzgebung (siehe Kasten), doch die konkrete Umsetzung
       liegt in den Händen von Ländern und Kommunen. Schon bei der Frage, wie
       umfangreich die Fortbildung gewesen sein muss, um Tagespflegeperson werden
       zu können - so die offizielle Bezeichnung für Tagesmütter und väter - gibt
       es regional große Unterschiede.
       
       Vorbild für den Verband sind die [2][Hamburger Standards für Tagespflege],
       ein 36-seitiges Regelwerk, das die Sozialbehörde erstellt hat. Er enthält
       30 Ausschluss-Kriterien für angehende oder bereits tätige Tagesmütter und
       -väter. Darunter sind drei mit deutlichem Bezug zur Religion: Wer einer
       Glaubensgemeinschaft angehört, „die pädagogisch bedenkliche Aussagen zu
       Erziehung und Bildung von Kindern macht“, darf in Hamburg nicht Tagesmutter
       werden.
       
       Genauso ist das Tragen einer Burka verboten, weil es die nonverbale
       Kommunikation behindere. Tagesmutter darf auch nicht werden, wer explizit
       eine salafistisch-jihadistische oder andere Weltanschauung hat, die
       Religionsfreiheit, Gleichberechtigung oder gleich die ganze
       freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt. Damit will die Behörde
       auch Anhänger „links oder rechtsextremer politischer Gruppen“ ausschließen.
       
       Ob jemand unter diese Kriterien fällt, müssen die Bezirke bei der
       Eignungsprüfung herausfinden - laut Sozialbehörde vor allem im Gespräch.
       Als Hinweise auf die Nähe zu den ausgeschlossenen Gruppen und
       Glaubensgemeinschaften gelten die Kleidung, offen getragenen Symbole und
       „spezifische Begriffe“.
       
       Diese Regelungen wiederum beruhen auf den Vorgaben durch das [3][Hamburger
       Kinderbetreuungsgesetz]. Demnach sollen auch Tagespfleger „dem Kind Achtung
       vor seinen kulturellen Werten sowie vor anderen Kulturen vermitteln“ und
       das Kind „auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien
       Gesellschaft, im Geist der Verständigung vorbereiten“.
       
       8 Jun 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.kiel.de/leben/kinder/kindertagespflege/_dokumente/Richtlinie_Kiel_Foerderung_Kinder_in_Tagespflege.pdf
 (DIR) [2] http://www.hamburg.de/contentblob/4463704/data/standardpapier.pdf
 (DIR) [3] http://www.juris.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=4&showdoccase=1&doc.id=jlr-KiBetrGHAV9P2&st=lr
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Kummetz
       
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