# taz.de -- Gutachten zu Freihandelsabkommen: Völkerrechtler gegen TTIP und Ceta
       
       > Die Freihandelsabkommen der EU verstoßen gegen das Grundgesetz. Zu diesem
       > Ergebnis kommt ein von Attac in Auftrag gegebenes Gutachten.
       
 (IMG) Bild: Können sich bestätigt fühlen: Gegner von TTIP und Ceta bei einer Demo im Oktober
       
       MÜNCHEN taz | Ein neues Rechtsgutachten unterstützt die Kritiker der
       geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA
       (TTIP) sowie Kanada (Ceta). Völkerrechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano
       und sein Mitarbeiter Johan Horst von der Universität Bremen kommen in der
       von Attac München in Auftrag gegebenen Studie zu dem Ergebnis: Ceta ist
       rechtswidrig. Die Kritik gilt auch dem noch zu verhandelnden TTIP-Abkommen
       mit den Vereinigten Staaten, da sich dieses stark an Ceta orientiert.
       
       Der Vertrag mit Kanada verstoße sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen
       Unionsrecht, sagte Horst. Etwa bei den internationalen Schiedsgerichten:
       Vor ihnen können dem Vertrag zufolge ausländische Konzerne klagen, wenn sie
       ihre Investitionen gefährdet sehen, zum Beispiel durch Umweltauflagen.
       Dabei würden die privaten Schiedsgerichte auch über EU-Recht entscheiden.
       Dies stünde aber ausschließlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu,
       argumentierte Horst.
       
       Außerdem verstoße Ceta gegen die „im Grundgesetz verankerte Garantie der
       kommunalen Selbstverwaltung“. Hat eine Kommune ihre Wasserversorgung
       privatisiert, könnte sie dies laut Ceta nicht mehr rückgängig machen. Dazu
       kommt, dass das Abkommen eine Negativliste vorsehe. Alle Bereiche, die
       nicht ausdrücklich ausgenommen sind, unterlägen damit den
       Liberalisierungsvorschriften von Ceta. Die Kommunen wären verpflichtet,
       fast alle Aufträge auszuschreiben, und könnten mittelständische Unternehmen
       vor Ort nicht mehr unterstützen.
       
       Ginge es nach der Europäischen Kommission, würde Ceta schon bald in Kraft
       treten, nur das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten müssten noch
       zustimmen. Doch auch das sei nicht rechtens, so die Juristen, da es sich
       bei Ceta um ein „gemischtes Abkommen“ handle, bei dem auch die nationalen
       Parlamente ihr Einverständnis geben müssten. Damit würde es noch
       „mindestens zwei Jahre“ dauern, bis Ceta in Kraft tritt.
       
       ## Kritik am Schiedsgericht
       
       Zu dem gleichen Schluss war ein Gutachten gekommen, das
       Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Auftrag gegeben hatte. Nach
       massiver Kritik aus den eigenen Reihen äußerte der SPD-Politiker auch
       Bedenken in Bezug auf die umstrittenen internationalen Schiedsgerichte. Mit
       seiner Forderung, Ceta neu zu verhandeln, stieß er aber auf Kritik beim
       Koalitionspartner CDU/CSU.
       
       Fischer-Lescano geht jedoch davon aus, dass nicht Parlamente, sondern das
       Bundesverfassungsgericht und der EuGH über die finale Version von Ceta und
       TTIP entscheiden werden. Dazu müsste ein Mitgliedstaat der Europäischen
       Union oder das EU-Parlament klagen.
       
       Laut Ceta sollen 98 Prozent aller Zölle wegfallen, die Exportquoten
       steigen, Unternehmen leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen bekommen,
       Investitionen angekurbelt und die Freizügigkeit hochqualifizierter
       Arbeitnehmer verbessert werden.
       
       31 Oct 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lisa Schnell
       
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