# taz.de -- Verurteilung von sexueller Gewalt: „Nein“ soll auch „Nein“ heißen
> Sexuelle Übergriffe sollen härter geahndet werden. Justizminister Heiko
> Maas kündigt an, das Strafgesetz zu verschärfen.
(IMG) Bild: Tatort Polizeiwache: Auch Ordnungshüter ignorieren manchmal ein „Nein“.
BERLIN taz | Justizminister Heiko Maas (SPD) macht Ernst. Jetzt will er den
sogenannten Vergewaltigungsparagrafen 177 im Strafgesetzbuch nachbessern.
Das gab Maas auf der Homepage seines Ministeriums bekannt. Und darüber
verständigten sich die Justizminister der Länder am Donnerstag auf ihrer
Herbstkonferenz.
Uta-Maria Kuder (CDU), Justizministerin in Mecklenburg-Vorpommern und
Vorsitzende der Justizministerkonferenz, forderte, dass jede sexuelle
Handlung, die von den Beteiligten nicht einvernehmlich erfolgt, unter
Strafe gestellt werden soll. „Noch reicht zum Beispiel die verbale
Ablehnung von sexuellen Handlungen in vielen Fällen nicht aus, um eine
Strafbarkeit nach Paragraf 177 zu begründen“, sagte sie. Die Justizminister
müssten das Signal aussenden, dass die „sexuelle Selbstbestimmung ein hohes
Gut ist“.
Heiko Maas kritisierte, dass das Sexualstrafrecht „den realen Situationen,
in denen die meisten Übergriffe stattfinden, gerechter werden“ müsse: „Wir
werden prüfen, welche Veränderungen notwendig sind, um Schutzlücken zu
schließen. Vergewaltigungen dürfen nicht straflos bleiben.“ Damit kommt er
unter anderem Forderungen verschiedener Frauenorganisationen nach, die eine
eindeutige Formulierung des Paragrafen angemahnt hatten.
Wann ist eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung? Laut Strafgesetz dann,
wenn jemand „mit Gewalt“, „durch Drohung“ und „unter Ausnutzung einer Lage,
in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert“ ist, zum
Sex gezwungen wird. Eine Formulierung, die offensichtlich Auslegungen
zulässt.
## Verfahren häufig eingestellt
So hat der Bundesverband Frauenberatungen und Frauennotrufe (bff) im Sommer
eine Analyse von rund 100 Vergewaltigungsfällen und deren rechtlicher
Verfolgung veröffentlicht. Darin stellen die Autorinnen fest, dass
Verfahren häufig eingestellt werden, weil Gerichte zu dem Schluss kommen,
dass „kein Widerstand seitens der Betroffenen geleistet wurde“ oder „zu
wenig Widerstand“.
Das sieht Maas ähnlich. Er sagt: „Auf die Frage, wie viel Widerstand eine
Frau leisten muss, damit es sich um Vergewaltigung handelt, gibt das
geltende Recht nicht immer eine klare Antwort.“ Der Tatbestand der
Vergewaltigung sei so eng beschrieben, dass es Fälle gebe, in denen das
Recht Schutzlücken offenbare. „Wir müssen alles tun, womit wir Frauen
besser vor sexueller Gewalt schützen.“
Anita Eckhardt vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
begrüßt das Vorhaben der Justizministerkonferenz und Maas’ Äußerungen. „Das
klingt gut“, sagte sie zur taz: „Nein muss Nein heißen.“ Trotzdem müsse
abgewartet werden, was die Debatte am Ende ergibt.
Studien zufolge erlebt in Deutschland jede 7. Frau mindestens einmal in
ihrem Leben schwere sexualisierte Gewalt. Jedes Jahr werden rund 8.000
Vergewaltigungen angezeigt, von denen nur etwa 1.300 zur Anklage kommen.
Nicht einmal 1.000 Täter werden verurteilt.
6 Nov 2014
## AUTOREN
(DIR) Simone Schmollack
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