# taz.de -- Quotengesetz verabschiedet: Ohne Top-Frauen geht es nicht mehr
       
       > Die Regierung billigt ein Gesetz für einen höheren Chefinnenanteil in
       > Großunternehmen. Auch das Gleichstellungsgesetz wird angepasst.
       
 (IMG) Bild: Zur Verwendung von Tischkarten äußert sich das Gesetz nicht.
       
       BERLIN taz | Beim Gesundheitskonzern Fresenius gibt man sich zugeknöpft.
       „Zu den möglichen Konsequenzen dieses Gesetzes äußern wir uns nicht“, heißt
       es lediglich. „Dieses Gesetz“, das ist die Geschlechterquote, die
       Familienministerin Manuela Schwesig am Donnerstag gemeinsam mit
       Justizminister Heiko Maas (beide SPD) durchs Kabinett brachte – einstimmig,
       wie sie bei der anschließenden Pressekonferenz betont.
       
       Das Gesetz verpflichtet Unternehmen wie Fresenius, ab 2016 eine
       Geschlechterquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten anzuzielen. Bereits
       bestehende Mandate dürfen aber zu Ende geführt werden. Fresenius hat im
       Moment keine einzige Frau im Aufsichtsrat. Wenn der Konzern in Zukunft auf
       einen freiwerdenden Platz keine Frau beruft, muss der Stuhl leer bleiben.
       
       Maas und Schwesig wiesen darauf hin, dass 12 Jahre Selbstverpflichtung der
       Wirtschaft nichts gebracht hätten, mehr noch, die Zahlen seien sogar
       rückläufig. „Wir haben in den Aufsichtsräten eine Männerquote von 86
       Prozent“, erklärte Schwesig. Der Gesetzentwurf sei ein „Meilenstein in
       Richtung Gleichberechtigung“. Er sei auch eine wirtschaftliche
       Notwendigkeit, da gemischte Teams in Führungsgremien bessere Ergebnisse
       erzielten.
       
       Neben den Aufsichtsräten der 108 voll mitbestimmungspflichtigen
       börsennotierten Unternehmen sollen auch die Führungsetagen von 3.500
       weiteren Großunternehmen quotiert werden. Ihre Zielquoten sollen die
       Unternehmen selbst setzen – müssen aber über die Fortschritte berichten.
       Zudem wurde beschlossen, dass Gremien und Behörden des Bundes zu 30 Prozent
       quotiert werden sollen, ab 2018 sind 50 Prozent angepeilt.
       
       Auch das Bundesgleichstellungsgesetz wird etwas angepasst – gegen
       Widerstand von Gleichstellungsbeauftragten und JuristInnen. So hatte der
       Expräsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kritisiert,
       dass die jetzige Quotenregelung die grundgesetzlich geforderte
       Gleichberechtigung nicht umsetze, und eine weichere Formulierung von
       „Qualifikation“ gefordert. Dies lehnte Schwesig am Donnerstag ab. „Ich
       teile Herrn Papiers Meinung nicht“, sagte sie. Das Kriterium Qualifikation
       dürfe auf keinen Fall aufgeweicht werden.
       
       Die Opposition ist enttäuscht. Katja Dörner, Fraktionsvize der Grünen,
       meinte: „Mit ihrem Quotengesetz reiten Schwesig und Maas eine Schnecke,
       dabei hätten die Frauen in Deutschland ein Rennpferd verdient.“
       
       11 Dec 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heide Oestreich
       
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