# taz.de -- Neuer Entwurf zum Mautgesetz: Fotos nur ohne Insassen
       
       > Das Verkehrsministerium reagiert auf die Kritik von Datenschützern und
       > bessert das Mautgesetz nach. Der Minister scheint es eilig zu haben.
       
 (IMG) Bild: Wie anonym Autofahrer künftig auf Autobahnen unterwegs sein werden, auch darüber entscheidet das Maut-Gesetz.
       
       BERLIN taz | Stichprobenartige Kontrollen, schnelleres Löschen, keine
       Bilder von Fahrern – das Verkehrsministerium von Alexander Dobrindt hat
       seinen Entwurf für das Mautgesetz auf Kritik von Datenschützern hin
       überarbeitet. Nach dem Papier, das der taz vorliegt, würden viel weniger
       Daten erhoben und gespeichert, als noch der erste Entwurf vorsah.
       Verbraucherschützer bemängeln den neuen Entwurf dennoch in einigen Punkten.
       
       Der erste Gesetzentwurf sah unter anderem vor, dass an den Mautstellen
       erfasste Daten bis zu 13 Monate lang gespeichert bleiben, um eventuelle
       Erstattungsansprüche überprüfen zu können. Datenschützer sprachen daraufhin
       von einer „Vorratsdatenspeicherung“ und zweifelten die Verfassungsmäßigkeit
       an.
       
       Nun der Rückzug: Erhobene Bilder und Daten sollten „unverzüglich“ gelöscht
       werden, sobald klar ist, dass der zum Fahrzeug gehörende Halter die Maut
       bezahlt hat. Gespeichert werden also nur noch Daten von Personen, die als
       Mautpreller infrage kommen. Zudem soll das Bild von dem Fahrzeug
       ausdrücklich so aufgenommen werden, dass Insassen nicht zu sehen sind. Und
       die Mautbrücken sollen nicht jedes durchfahrende Fahrzeug scannen, sondern
       nur stichprobenartig einen Teil erfassen.
       
       Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist trotzdem nicht alles
       in Ordnung. So sei zum einen der Plan problematisch, die Datenerhebung an
       ein Privatunternehmen auszulagern. Zum anderen seien die Autobesitzer
       verpflichtet, eine Sepa-Lastschrift zu erteilen. Damit würden die
       Kontodaten sämtlicher Fahrzeughalter gespeichert. Auch bei der
       Datensicherheit ist noch Luft nach oben – Kontrolldaten wie das Kennzeichen
       werden zum Abgleich im Klartext übertragen und nicht in einer Art
       verschlüsselter Prüfsumme.
       
       ## Geld zurück
       
       Neu ist: Wer nachweisen kann, dass er sein Auto nur auf mautfreien Straßen
       benutzt hat, soll die Gebühr erstattet bekommen. Verbraucherschützer
       vermuten, dass hier Gerichte das letzte Wort haben werden.
       
       Bei den Verbänden herrscht auch Unmut über den Zeitdruck: Nur 25 Stunden
       hätten sie für eine Stellungnahme gehabt. „Entweder möchte die
       Bundesregierung nicht hören, was die Gesellschaft zu der Maßnahme zu sagen
       hat, oder sie hofft, dass handwerkliche Fehler nicht gefunden werden“, sagt
       vzbv-Vorstand Klaus Müller.
       
       Das Ministerium teilte mit, die kurze Frist sei „zumutbar“, da der
       Gesetzentwurf bekannt war – allerdings zeigt ein Vergleich der beiden
       Versionen zahlreiche Änderungen auf sämtlichen Seiten.
       
       12 Dec 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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