# taz.de -- Urteil zu Urlaubsanspruch: Längerer Urlaub für Ältere erlaubt
       
       > Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr Urlaub bekommen als die jüngeren
       > Kollegen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
       
 (IMG) Bild: Älteren Arbeitnehmern werden längere Erholungsphasen zugestanden.
       
       ERFURT kna/dpa | Ältere Arbeitnehmer dürfen nach einer Entscheidung des
       Bundesarbeitsgerichts mehr Urlaubstage erhalten als Jüngere. Die Richter
       wiesen am Dienstag in Erfurt die Klage von sieben Mitarbeitern eines
       Schuhherstellers aus Rheinland-Pfalz im Alter von 45 bis 56 Jahren ab. Sie
       haben laut Arbeitsvertrag 34 Urlaubstage, während das Unternehmen seinen
       Mitarbeitern ab deren 58. Geburtstag zwei weitere Urlaubstage im Jahr
       zuspricht.
       
       Die Kläger fühlten sich deswegen wegen ihres Alters diskriminiert und
       verlangten mit Verweis auf das Antidiskriminierungsgesetz ebenfalls 36
       Urlaubstage.
       
       Der Schuhhersteller verteidigt sein Vorgehen mit einer Fürsorgepflicht für
       ältere Arbeitnehmer. Sie bräuchten für die teils schwere und körperlich
       ermüdende Arbeit längere Erholungszeiten als jüngere Mitarbeiter.
       
       Auch die Internationale Arbeitsorganisation ILO hatte 1980 zum Schutz
       älterer Beschäftigter neben einer Verkürzung der Arbeitszeit etwa
       empfohlen, den „bezahlten Jahresurlaub auf der Grundlage der
       Beschäftigungsdauer oder des Alters“ zu verlängern. Das Bundesurlaubsgesetz
       kennt dagegen keinen Unterschied nach Alter. Dort heißt es nur: „Der Urlaub
       beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“
       
       Die Richter untzerstützen die Argumentation des Unternehmers. Sie betonten,
       dass es für die Bevorzugung älterer Arbeitnehmer beim Urlaub einen
       sachlichen Grund gebe. Der Arbeitgeber habe einen gewissen
       Entscheidungsspielraum, um älteren Mitarbeitern in der Produktion längere
       Erholungszeiten zu gewähren.
       
       2012 hatte das Bundesarbeitsgericht die Altersstaffel beim Urlaub im
       Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen gekippt. Die
       dortige Regelung hatte allerdings viel früher angesetzt: bis zum 30.
       Lebensjahr bekamen die Beschäftigten 26 Tage Urlaub, bis 40 Jahre 29 Tage
       und danach 30 Tage. Der neunte Senat sah darin einen Verstoß gegen das
       Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, weil jüngere Angestellte wegen ihres
       Alters benachteiligt würden.
       
       21 Oct 2014
       
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