# taz.de -- BVerfG zu Altersdiskriminierung: Nur geringe Entschädigung
       
       > Jüngere Beamte bekommen wegen Benachteiligung aufgrund des früheren
       > Besoldungsrechts nur einen kleinen Ausgleich.
       
 (IMG) Bild: Je jünger, je flinker? Polizeibeamte.
       
       BERLIN taz | Werden Jüngere gegenüber Älteren bei Bezahlung und
       Urlaubstagen dauerhaft diskriminiert oder verdienen die Älteren besonderen
       Schutz und Privilegien, weil sie ansonsten benachteiligt würden? Die Frage
       ist ein Dauerbrenner. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestand
       jüngeren Beamten jetzt in einem Urteil vom Donnerstag nur in geringem
       Umfang einen Ausgleich für die frühere schlechtere Besoldung zu.
       
       Hintergrund des Urteils zu mehreren Fällen (Az: BVerG 2 C 3.13) ist die
       frühere Besoldung nach Lebensalter, wodurch die Kläger automatisch
       schlechter verdienten als ältere Kollegen. Diese Praxis widerspricht einer
       seit dem Jahr 2006 geltenden EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung der
       Altersgruppen im Beruf. Die Besoldung wurde in einigen Bundesländern daher
       in den vergangenen Jahren korrigiert, allerdings wurden die
       Dienstalterstufen nicht rückwirkend verändert. Die jüngeren Beamten klagten
       jedoch auf eine Bezahlung nach der höchsten Soldstufe, da sie ansonsten
       gegenüber den Älteren diskriminiert seien.
       
       Den Klagen gab das Bundesverwaltungsgericht nur für einen bestimmten
       Übergangszeitraum recht und sprach den Klägern eine Entschädigung von 100
       Euro pro Monat zu, so dass dem Kläger mit dem längsten Zeitraum nun 5.500
       Euro nachgezahlt werden müssen. Die Zahlungsansprüche seien „nur in
       geringem Umfang begründet“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
       
       Eine höhere Bezahlung nach Lebensalter gibt es in Deutschland inzwischen in
       keinem Tarifvertrag mehr. Das Gehalt steigt allerdings in vielen Branchen
       mit den Berufsjahren, auch wenn man nicht befördert wurde. So erreichen
       etwa Zahntechnikerinnen nach 12 Berufsjahren die höchste Gehaltsstufe, für
       die weiteren Berufsjahre gibt es dann noch kleinere Zuschläge. Im
       Einzelhandel ist teilweise schon nach sechs Jahren die höchste Gehaltsstufe
       erreicht. Im öffentlichen Dienst erklimmt man die höchste Stufe nach 14
       Jahren.
       
       ## Früher zählte die Beschäftigungsdauer mehr
       
       „In dem Maße, in dem mit der Beschäftigungsdauer die Produktivität eines
       Mitarbeiters steigt, sind die Gehaltssteigerungen gerechtfertigt“, sagt
       Hagen Lesch, Tarifexperte beim arbeitgebernahen Institut der Deutschen
       Wirtschaft der taz. Früher allerdings gingen diese Steigerungen in etlichen
       Tarifverträgen noch höher und erstreckten sich über längere Zeitspannen.
       „Es war vernünftig, das zu begrenzen“, so Lesch.
       
       Juristischen Streit gibt es auch um die Frage, ob mehr Urlaubstage für
       Ältere eine Diskriminierung der Jüngeren darstellten oder den längeren
       Erholungszeiten für Ältere entsprechen. Das Bundesarbeitsgericht urteilte
       unlängst, dass zwei Urlaubstage mehr für Beschäftigte ab dem 58.Lebensjahr
       zulässig seien, ein Schuhhersteller hatte dies mit seinen Angestellten
       vereinbart.
       
       Zwei Jahre zuvor hatte das Bundesarbeitsgerichtallerdings auch entschieden,
       dass eine Staffelung im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes, die eine
       Erhöhung der Urlaubstage schon nach dem 30. und 40.Lebensjahr auf dann 30
       Urlaubstage vorsieht, kein Gesundheitsschutz für Senioren sei, da in diesem
       Tarif schon über 30jährige als „ältere Beschäftigte“ qualifiziert würden.
       Im öffentlichen Dienst bekommen jetzt alle Beschäftigte 30 Urlaubstage im
       Jahr.
       
       Neben der Bezahlung und den Urlaubstagen sind die Jobchancen und der
       Kündigungsschutz weitere Streitpunkte um die Altersdiskriminierung. Nach
       dem letzten Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit gibt es
       Benachteiligungen nach dem Lebensalter in beide Richtungen: So verlieren
       Jüngere leichter ihren Job als Ältere, aber wenn die Senioren erst einmal
       arbeitslos geworden sind, haben sie es viel schwerer, eine neue Stelle zu
       finden.
       
       31 Oct 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Beamte
 (DIR) Bundesverwaltungsgericht
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA