# taz.de -- Ethikrat gegen Sterbehilfe-Regelung: „Sterben ist nicht normierbar“
       
       > Suizidbeihilfe ist für den Ethikrat keine Aufgabe des Arztes.
       > Gewissensentscheidungen müsse man aber respektieren. Ein Statement für
       > Sterbehilfe ist das nicht.
       
 (IMG) Bild: Der Deutsche Ethikrat ist gegen eine gesetzliche Regelung der ärztlichen Suizidbeihilfe.
       
       BERLIN dpa/kna | Der Deutsche Ethikrat hat sich in die Debatte um
       Sterbehilfe eingeschaltet und sich im Grundsatz gegen eine ärztlich
       assistierte Selbsttötung ausgesprochen. In einer am Freitag
       veröffentlichten Stellungnahme empfiehlt das Gremium, das Strafrecht nicht
       grundsätzlich zu ändern. Eine Mehrheit des Ethikrates lehne auch eine
       gesetzliche Regelung etwa der ärztlichen Suizidbeihilfe ab.
       
       Damit stellt er sich gegen die Position einer Gruppe von
       Koalitionsabgeordneten um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und
       die SPD-Fraktionsvize Carola Reimann. Sie wollen einen [1][ärztlich
       assistierten Suizid gesetzlich regeln], um dem Arzt mehr Rechtssicherheit
       zu geben. Der Bundestag will im Februar erstmals über die dann vorliegenden
       Gesetzentwürfe debattieren. In der zweiten Jahreshälfte soll dann eine
       Neuregelung verabschiedet werden.
       
       In der Stellungnahme des Ethikrates heißt es, zwar sei die ärztliche
       Suizidbeihilfe keine Aufgabe des Arztes – wie die Bundesärztekammer immer
       wieder festhält. In Ausnahmesituationen aber müssten
       Gewissensentscheidungen (eines Arztes) in einem „vertrauensvollen
       Arzt-Patient-Verhältnis“ respektiert werden – auch wenn sie im Widerspruch
       zu diesem Grundsatz stünden. Und diese Position sollten die Ärztekammern
       „einheitlich zum Ausdruck bringen“.
       
       Hintze und Reimann sehen nun in der Stellungnahme des Ethikrates, in dem
       unter anderem Juristen, Theologen und Ethiker sitzen, eine Stärkung der
       Gewissensfreiheit der Mediziner. Der CDU-Politiker und die
       SPD-Fraktionsvize sagten am Freitag: „In für sie ausweglosen Situationen
       müssen todkranke Menschen das Recht haben, den Arzt um Suizidassistenz zu
       bitten. Es bleibt die freie Gewissensentscheidung des Arztes, ob er diesem
       Wunsch folgen will.“
       
       Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch,
       kritisierte: „Hintze und Reimann verbiegen die Empfehlungen des Ethikrates
       zu ihren Gunsten.“ Die Mehrheit des Gremiums lehne ein Recht auf ärztlich
       assistierten Suizid ab.
       
       Suizidbeihilfe und Angebote dafür müssten verboten werden, „wenn sie auf
       Wiederholung angelegt sind und öffentlich erfolgen“, heißt es in der
       Stellungnahme des Ethikrats. Es müsse verhindert werden, dass Suizide den
       Anschein einer sozialen Normalität erhielten. Zugleich sollten aber frei
       verantwortliche Suizide und Beihilfe in Einzelfällen nicht unter Strafe
       gestellt werden.
       
       Thomas Sitte von der PalliativStiftung sieht sich durch die Stellungnahme
       bestätigt: „Sterben ist nicht normierbar. [...] Wir Ärzte stehen in einer
       besonderen Verpflichtung und Verantwortung dem Leben gegenüber. Die höchste
       Instanz für unser Handeln ist unser persönliches Gewissen.“
       
       19 Dec 2014
       
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