# taz.de -- Nachzahlungen für NS-Zwangsarbeiter: 200 Euro Ghettorente
       
       > Menschen, die unter den Nazis zur Arbeit in einem Ghetto gezwungen waren,
       > bekommen nun mehr Rente. 500 Anträge wurden bereits gestellt.
       
 (IMG) Bild: Das Bundesarbeitsministerium und das polnische Arbeitsministerium haben im Dezember das Abkommen unterschrieben.
       
       BERLIN taz/epd | Fast 70 Jahre nach Kriegsende hat der Bundestag
       beschlossen, dass auch Menschen in Polen, die während der NS-Zeit zur
       Arbeit in einem Ghetto gezwungen wurden, Anspruch auf eine Rente aus
       Deutschland haben. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstagabend
       einstimmig beschlossen.
       
       Im Dezember hatten das polnische und deutsche Arbeitsministerium ein
       Abkommen unterzeichnet, das den Weg für das Vorhaben freimacht. Es soll den
       Betroffenen ermöglichen, Renten einzufordern, die vor 1997 fällig gewesen
       wären. Bislang verhinderte eine 1975 zwischen Polen und Deutschland
       geschlossene Vereinbarung, dass Betroffene, die in Polen leben, eine Rente
       bekommen.
       
       Wie die zuständige Staatsministerin Gabriele Lösekrug-Möller (SPD)
       erklärte, laufen bei den Rententrägern beider Länder bereits die
       Vorbereitungen, damit die Renten direkt nach dem offiziellen Inkrafttreten
       des Gesetzes bezahlt werden können. Dies wird Ende Februar sein, da zuvor
       noch das polnische Parlament sein OK geben muss. „Wir werden die
       Anspruchsberechtigten aktiv ansprechen, damit kein Anspruch und keine Zeit
       mehr verloren geht“, Lösekrug-Möller im Bundestag.
       
       Durchschnittlich erhalten Betroffene nach Angaben des
       Bundesarbeitsministeriums rund 200 Euro monatlich als sogenannte
       Ghettorente. Wie viele Menschen in Polen Anspruch auf Zahlung haben, ist
       nicht bekannt. Bei der Deutschen Rentenversicherung wurden bislang den
       Angaben zufolge 500 Anträge gestellt.
       
       Auch Politiker anderer Fraktionen lobten die Einigung. „Das Gesetz beendet
       die Diskriminierung von Roma sowie Jüdinnen und Juden mit Wohnsitz in
       Polen“, sagte Azize Tank (Die Linke). Gleichzeitig wies sie darauf hin,
       dass zahlreiche Anträge ehemaliger Ghetto-Beschäftigter nie abschließend
       beschieden wurden - „wegen angeblich mangelnder Mitwirkung“.
       
       Um die Leistung gab es in den vergangenen Jahren Streit. Dabei ging es um
       die Möglichkeit, Rentenansprüche auch über längere Zeiträume rückwirkend
       geltend zu machen. Wegen komplizierter Regeln im Rentenrecht bezogen viele
       Betroffene erst Ansprüche ab 1997. Angesichts des hohen Alters der
       Berechtigten empfanden vor allem jüdische Verbände den langen Streit als
       unwürdig. Im Juni vergangenen Jahres wurde schließlich die Nachzahlung von
       Ghetto-Renten beschlossen.
       
       Die deutschen Behörden hatten auch für Zwangsarbeiter und Beschäftigte in
       den Ghettos Sozialversichungsbeiträge abgeführt. Bereits seit 2002
       existiert ein Gesetz, dass Rentenzahlungen möglich macht.
       
       27 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alina Leimbach
       
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