# taz.de -- Schlagloch Tierhaltung: Geboren und geschreddert
       
       > Tiere werden nicht nur in eine Art Häcksler geworfen oder per Kopfschuss
       > „betäubt“. Die Sprache, die sogenannte „Erzeuger“ benutzen, ist brutal.
       
 (IMG) Bild: Grade auf der Welt, schon eingepfercht: Küken.
       
       Der Streit um die männlichen Eintagsküken geht in die nächste Runde. Die
       heutigen Legehennen sind ja so gezüchtet, dass an ihnen nicht viel Fleisch
       „dran“ ist, daher lohnt es sich nicht, die männlichen Küken aufzuziehen und
       zu schlachten. Sie werden direkt nach dem Schlupf aussortiert und in eine
       Art Häcksler geworfen.
       
       Johannes Remmel, Landwirtschaftsminister von NRW, wollte diese Praxis
       verbieten lassen. Gegen seinen Gesetzesvorstoß klagten diverse
       Küken„erzeuger“, und ein Gericht gab ihnen jetzt Recht: Dem Verbot stünden
       im Grundgesetz geschützte Interessen der Züchter entgegen. Remmel will in
       Berufung gehen. „Tiere sind keine Abfallprodukte“, sagte er. „Es darf nicht
       sein, dass aus rein wirtschaftlichen Gründen jedes Jahr 50 Millionen
       Eintagsküken ohne triftigen Grund vergast und geschreddert werden, nur um
       die Gewinnspanne bei den Unternehmen zu erhöhen.“
       
       Ähnlich scheint es Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) zu
       sehen, der eine entsprechende Regelung auf den Weg bringen will. Nach
       Schmidts Einschätzung gibt es neue Verfahren, das Geschlecht der Küken im
       Ei zu erkennen und die männlichen frühzeitig auszusortieren.
       
       Dass die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz nicht
       viel gebracht hat, das zeigt auch dieser Streit mal wieder. Zwischen
       sämtlichen Rechtsgütern und Zielen müssen nämlich Abwägungen getroffen
       werden, und das Interesse des Tieres hat dabei oft zurückzustehen, nicht
       nur hier: Schließlich ist die gesamte wirtschaftliche Tierhaltung nach dem
       Prinzip der Gewinnsteigerung organisiert.
       
       Oder wurden die weiblichen Legehennen etwa nicht aus „rein wirtschaftlichen
       Gründen“ so gezüchtet, dass sie ein Jahr lang legen wie kleine Maschinen
       und dann wegen Tumoren, Legedarmentzündungen und Skelettproblemen so
       erschöpft sind, dass sie sich nicht mehr „rentieren“ und als Suppenhühner
       deklariert werden? (Früher lebten Hühner bis zu 15 Jahre).
       
       ## „Rein wirtschaftliche Gründe“
       
       Wurden heutige Sauen nicht aus „rein wirtschaftlichen Gründen“ so
       gezüchtet, dass sie bis zu doppelt so viele Ferkel werfen wie früher und
       dass viele dieser Ferkel daher so klein und schwach sind, dass sie in den
       Tagen nach der Geburt verkümmern oder getötet werden, weswegen
       einkalkulierte 10 Prozent der geborenen Ferkel nicht einmal „den
       Schlachthaken erreichen“, wie es in der zarten Sprache der Agrarindustrie
       heißt? Folgt es nicht „rein wirtschaftlichen Gründen“, dass circa 30
       Prozent der Kühe aufgrund der großen Milchmengen unter chronischer
       Euterentzündung leiden?
       
       In den die Landwirtschaft betreffenden Punkten besteht unser
       Tierschutzgesetz aus mehr Ausnahmen als Regeln. Zum Beispiel lautet
       Paragraph 5 (1): „An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen
       verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden.“ Von der Pflicht zur
       Betäubung ausgenommen sind allerdings im selben Paragraphen unter anderem
       das Kastrieren von jungen männlichen Rindern, Schafen und Ziegen, das
       Enthornen junger Rinder, das Kürzen des Schwanzes von unter vier Tage alten
       Ferkeln, die Kennzeichnung junger Rinder und Pferde durch
       Schenkeltätowierung, von Schweinen durch Schlagstempel und von anderen
       landwirtschaftlichen Nutztieren durch Ohrtätowierung, Ohrmarke oder
       Flügelmarke.
       
       Sprich: Man darf Tiere laut Tierschutzgesetz nicht betäubungslos
       verstümmeln, kastrieren oder manipulieren – außer in all jenen Fällen, wo
       dies in der Landwirtschaft üblich ist. Einem Hund oder einer Katze dürfte
       man so etwas nicht antun, „landwirtschaftlichen Nutztieren“ aber sehr wohl:
       nicht weil es diesen weniger Schmerzen bereitet, sondern eben aus rein
       wirtschaftlichen Gründen. Eine Betäubung würde das Hinzuziehen eines
       Tierarztes erforderlich machen, das wäre teurer. Letztlich zeigt sich auch
       an der wachsenden Empörung vieler Verbraucher, die nicht möchten, dass
       männliche Eintagsküken sterben, wie gern wir uns die übliche Praxis
       schönreden oder -denken.
       
       Ein sehr kleines Tier wie ein Hühnerküken stirbt recht schnell, wenn es in
       einen Häcksler geworfen wird. Ein großes Tier wie ein Rind muss zuerst
       fixiert werden und bekommt dann zur Betäubung den Bolzenschuss angesetzt.
       Aber schon dieser Begriff der „Betäubung“, der in unserem Tierschutzgesetz
       verankert ist und so viele Menschen in dem Glauben wiegt, die Tiere würden
       irgendwie „schonend“ getötet, ist irreführend: Beim Bolzenschuss wird dem
       Rind der Schädel zerschmettert (nicht immer ist es nach dem ersten Schuss
       schon tief genug betäubt).
       
       ## Die „Betäubungsgondel“
       
       Für die 60 Millionen Schweine, die wir in Deutschland jedes Jahr
       schlachten, beginnt der Tod mit der Elektrozange oder Kohlendioxid. Wieder
       begegnen wir einem Euphemismus, zum Beispiel dem der „Betäubungsgondel“. In
       diesen Gondeln werden die Schweine in einen Schacht mit Kohlendioxid
       hinuntergelassen; 20 Sekunden springen und kämpfen sie noch, dann brechen
       ihnen die Beine weg, nach 20 weiteren Sekunden verlieren sie das
       Bewusstsein. Ist das jetzt ein sanfter Tod? Ein schnellerer und „schönerer“
       Tod als der im Häcksler?
       
       Die Schwestern der geschredderten Eintagsküken werden noch viel durchmachen
       müssen, bevor auch sie im Gas oder, häufiger, kopfüber aufgehängt im
       Elektrobad landen. Wer ein paar Stunden zu spät schlüpft, wird ohnehin
       weggeschmissen. Die anderen werden über Fließbänder und in Kisten in die
       Hallen transportiert, in denen sie aufwachsen sollen, werden piepsend
       herumirren und keine Mutter finden, die ihnen den Weg zu Futter und Wasser
       zeigt und sie unter ihre wärmenden Flügel nimmt. Sogenannte Hungertote in
       den ersten Tagen sind an der Tagesordnung, bis die mutterlosen Küken
       alleine klarkommen.
       
       Daraus folgt natürlich nicht, dass es okay wäre, auch sie gleich in den
       Häcksler zu werfen. Nur sollten wir uns nicht zu schnell zurücklehnen,
       falls es gelingen sollte, 30 Millionen Eintagsküken den Tod im Häcksler zu
       ersparen: Gut 700 Millionen anderer „Nutztiere“ pro Jahr stürben in
       Deutschland weiterhin einen gewaltsamen Tod.
       
       4 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hilal Sezgin
       
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