# taz.de -- Verdacht auf Preisabsprachen: Agrar-Großhändler durchsucht
       
       > Das Bundeskartellamt verdächtigt sieben Agrar-Großhändler, sich illegal
       > abgesprochen zu haben. Auch Europas größter Händler Baywa ist betroffen.
       
 (IMG) Bild: So schön grün und rein, dank Pflanzenschutzmittel. Waren die Preise dafür abgesprochen?
       
       BONN dpa | Wegen des Verdachts verbotener Preisabsprachen im Großhandel mit
       Pflanzenschutzmitteln hat das Bundeskartellamt am Dienstag sieben
       Agrar-Großhändler und einen Branchenverband durchsuchen lassen. Das
       bestätigte ein Sprecher der Wettbewerbsbehörde. Betroffen war nach eigenen
       Angaben auch Europas größter Agrarhändler Baywa.
       
       Beim Bundeskartellamt hieß es, die Behörde gehe dem Verdacht nach, dass es
       zu wettbewerbswidrigen Vereinbarungen bei der Kalkulation und der
       Festlegung von Großhandels- und Endverkaufspreisen gekommen sei.
       
       Die bundesweite Durchsuchung erfolgte zeitgleich an sieben
       Unternehmensstandorten und bei einem Verband. An der Aktion waren rund 45
       Mitarbeiter von Bundeskartellamt und Polizei beteiligt. Eine Durchsuchung
       des Bundeskartellamtes erfolgt auf der Basis eines gerichtlichen
       Durchsuchungsbeschlusses. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen
       Kartellrechtsverstoß voraus.
       
       Europas größter Agrarhändler BayWa bestätigte, dass auch bei ihm Büroräume
       am Hauptsitz in München durchsucht wurden. Dabei gehe es um den Verdacht,
       dass BayWa-Mitarbeiter an wettbewerbswidrigen Absprachen beim Großhandel
       mit Pflanzenschutzmitteln beteiligt gewesen seien. Der
       Untersuchungszeitraum reiche bis ins Jahr 2000 zurück.
       
       ## Baywa will kooperieren
       
       „Die BayWa wird mit dem Bundeskartellamt in allen Punkten uneingeschränkt
       kooperieren“, erklärte BayWa-Chef Klaus Josef Lutz. „Es ist unser größtes
       Interesse, dass diese Angelegenheit restlos aufgeklärt und eventuelles
       Fehlverhalten mit aller Härte verfolgt wird.“
       
       Das Bundeskartellamt betonte, die Durchführung einer Durchsuchung diene der
       Aufklärung des Sachverhalts und bedeute ausdrücklich nicht, dass sich die
       betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines
       Kartellrechtsverstoßes schuldig gemacht hätten. Bis zum Abschluss des
       Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung.
       
       3 Mar 2015
       
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