# taz.de -- Kommentar Bekennendes Schwarzfahren: Anarchistische Winkeladvokaten
       
       > Höchstens ein juristisches Kuriosum: Der offensive Umgang mit der
       > „Beförderungserschleichung“ wird noch keine politische Debatte auslösen.
       
 (IMG) Bild: Kostenlos im Nahverkehr? Der Zug ist abgefahren
       
       „Ich fahre schwarz.“ Mit derartigen Schildern, T-Shirts und Mützen wollen
       anarchistische Aktivisten den Verkehrsbetrieben ein juristisches
       Schnippchen schlagen und sich zugleich für kostenlosen Nahverkehr
       einsetzen. Das mit dem Schnippchen könnte hier und da vielleicht sogar
       klappen, ob die Aktionen aber politisch die gewünschte Wirkung haben, ist
       zweifelhaft.
       
       Das Strafgesetzbuch wertet das Schwarzfahren als „Erschleichen von
       Leistungen“ und die Aktivisten weisen zu Recht darauf hin, dass bei der
       offensiven Zahlungsverweigerung von einem „Erschleichen“ keine Rede sein
       kann. Juristisch ist die Argumentation also nicht abwegig.
       
       Was aber ist damit gewonnen? Selbst wer strafrechtlich freigesprochen wird,
       muss trotzdem für die Fahrt das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von 40 bis 60
       Euro zahlen. Von kostenlosem Schwarzfahren kann also keine Rede sein.
       
       Und selbst wenn einzelne Amtsgerichte den Aktivisten recht geben, so kann
       das Urteil in der Berufung korrigiert werden. Und sollte am Ende sogar der
       Bundesgerichtshof eine strafrechtliche Lücke feststellen, wird der
       Bundestag sie eben alsbald schließen.
       
       Das bloße Ausnützen einer Gesetzeslücke löst ja noch keine Diskussion über
       kostenfreien Nahverkehr aus. Wenn es gut läuft, wird die politische
       Forderung in den Medien am Rande erwähnt. In der Regel werden solche
       Aktionen aber eher als „dreistes“ Manöver und juristisches Kuriosum
       wahrgenommen.
       
       Die Aktion ist quasi das Gegenteil von zivilem Ungehorsam. Man trägt nicht
       stolz die Folgen der Gesetzesübertretung, um auf ungerechte Gesetze
       hinzuweisen, sondern man greift zu winkeladvokatorischen Argumenten, um
       sich den Folgen zu entziehen. Der Trick steht im Mittelpunkt, und das ist
       eher unpolitisch.
       
       4 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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