# taz.de -- Urteil gegen Schwarzfahrer: Nicht gerade ein billiges Kostüm
       
       > Ein Kölner Gericht hat entschieden: Eine Mütze, auf der „Ich fahre
       > schwarz“ steht, zählt nicht als Fahrkarte. Nicht mal zum Karneval.
       
 (IMG) Bild: Ohne Fahrkarte Bahn fahren? Ganz schlechte Idee – auch, wenn man mit einem Zettel an der Mütze darauf hinweist, dass man nicht bezahlen will.
       
       Berlin taz | Bei Schwarzfahrern versteht das Kölner Oberlandesgericht
       keinen Spaß, auch nicht zum Karneval. Dabei ist der 11.11. in Köln ein
       besonderes Datum. Ein Dreivierteljahr ist dann seit dem Rosenmontag
       vergangen, ein für den Kölner gerade noch erträglicher Zeitrahmen ohne
       Kostüm und Kamelle. Ab 11 Uhr 11 herrscht an jenem Tag wieder offiziell der
       Kölner Karneval und in der Stadt ein fröhliches Chaos.
       
       An so einem 11.11., noch dazu im Jahr 2011, bestieg in Köln ein junger Jeck
       den ICE nach Frankfurt. Er trug scheinbar eine ungewöhnliche Verkleidung:
       Eine Wollmütze, an der ein deutlich sichtbarer Zettel steckte. Darauf
       stand: „Ich fahre schwarz“. Als der Schaffner kam, war der Spaß schnell
       beendet. Der Mann mit der Mütze hatte tatsächlich kein Ticket – und galt
       nicht als Karnevalist, sondern als Schwarzfahrer. Das Oberlandesgericht
       Köln entschied nun, fast vier Jahre später: Zu Recht.
       
       Es bestätigt in letzter Instanz ein Urteil des Amtsgerichts Siegburg, das
       den Mann wegen „Beförderungserschleichung“ zu einer Geldstrafe von 200 Euro
       verurteilt hatte. Er selbst erklärte, nichts erschlichen zu haben –
       schließlich habe er durch seine Mütze gar nicht erst den Eindruck erweckt,
       die Fahrt zu bezahlen. Mit diesem Argument scheiterte schon ein
       Schwarzfahrer aus Hannover vor Gericht. Er hatte sich allerdings noch mehr
       Mühe gemacht und die Ankündigung seiner Schwarzfahrt auf ein T-Shirt
       gedruckt.
       
       Im Fall des Mützenmanns fand wohl auch das Kölner Gericht, dass er sich gut
       verkleidet habe – als braver Fahrgast nämlich, da er sich nicht gleich beim
       Schaffner meldete und seinen Zettel vorzeigte. Außerdem bestünde die
       Möglichkeit, noch während der Fahrt ein Ticket zu kaufen. Der Mann habe es
       aber auf die Kontrolle ankommen lassen und sich damit der
       Beförderungserschleichung strafbar gemacht.
       
       Vielleicht hätte er mehr Glück gehabt, wenn er die Mütze und den Zettel als
       Karnevalskostüm geltend gemacht hätte? Im Strafgesetzbuch fehlt ein
       entsprechender Paragraph bisher. Das Motto der Kölner Karnevalisten lautet
       in diesem Jahr übrigens „Mer stelle alles op der Kopp“ – wir stellen alles
       auf den Kopf.
       
       29 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johanna Roth
       
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