# taz.de -- Strafgerichtshof in Den Haag: Geld für Ex-Kindersoldaten im Kongo
       
       > Der IstGH legt fest, nach welchem Prozedere Opfer der von ihm
       > verhandelten Verbrechen entschädigt werden. Ex- Warlord Lubanga müsste
       > nun zahlen.
       
 (IMG) Bild: Käme Thomas Lubangaje wieder zu Geld, müsste er es gleich wieder an seine Opfer weiterleiten (Archivbild von 2006).
       
       STUTTGART taz | Zum ersten Mal hat ein internationales Gericht eine
       rechtsverbindliche Regelung zur Entschädigung von Opfern von
       Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geschlossen. Eine
       Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag
       legte am Dienstag fest, wie solche „Reparationen“ bestimmt und geleistet
       werden.
       
       Konkret ging es um die Folgen des allerersten Urteils, das der IStGH je
       gefällt hat: die Verurteilung des Kongolesen Thomas Lubanga zu 14 Jahren
       Haft im März 2012 wegen der Rekrutierung und des Einsatzes von
       Kindersoldaten durch die von ihm geführte Miliz UPC (Union kongolesischer
       Patrioten) in den Jahren 2002-03.
       
       Da das Statut des Strafgerichtshofs vorsieht, die Opfer der von ihm
       behandelten Verbrechen zu unterstützen und zu entschädigen, und dafür einen
       Treuhandfonds (Trust Fund) eingerichtet hat, befand das Gericht damals,
       dass alle Fragen möglicher Reparationen vom Treuhandfonds zu klären seien.
       Dagegen hatten sowohl Lubanga als auch die Opferverbände Berufung
       eingelegt.
       
       Die Berufungskammer hat nun fünf Grundsätze für Reparationen genannt, die
       selbstverständlich klingen, aber Rechtsgeschichte darstellen. Erstens:
       Reparationen muss die verurteilte Person leisten. Zweitens: Diese Person
       muss darüber informiert werden. Drittens: Es muss klar sein, ob
       individuelle oder kollektive Entschädigungen oder beides zu leisten sind.
       Viertens: Die zu entschädigenden Schäden müssen genannt und auf die im
       Urteil genannten Straftaten zurückgeführt werden. Fünftens: Die Empfänger
       von Reparationen müssen genannt bzw. die Kriterien für ihre Bestimmung
       formuliert werden.
       
       ## Bisher gab es kein Regelwerk
       
       Konkret heißt dies, dass Ex-Warlord Lubanga persönlich haftbar für
       Reparationszahlungen wäre, sollte er jemals wieder zu Geld kommen; der
       Treuhandfonds springt lediglich für ihn ein. Es heißt auch, dass in diesem
       Falle ausschließlich Opfer von Lubangas Kindersoldatenrekrutierung zu
       entschädigen sind, also die Kindersoldaten selbst, nicht aber Opfer anderer
       UPC-Verbrechen, die nicht Thema des Prozesses gegen Lubanga waren.
       
       Da 2012 kollektive Entschädigungen festgelegt wurden, geht es nun um die
       kongolesischen Gemeinden, aus denen die Kindersoldaten stammten. Innerhalb
       von sechs Monaten soll der Treuhandfonds einen Reparationsplan vorlegen,
       über den das Gericht dann befindet.
       
       In bisherigen internationalen Gerichten wie den Jugoslawien- und
       Ruanda-Tribunalen sind Entschädigungen nicht vorgesehen. Beim IStGH ist das
       anders, aber es gab bisher kein Regelwerk dafür. Der Treuhandsfonds
       unterstützt zwar schon seit Jahren in Kongo und Uganda Opferverbände und
       Herkunftsorte von Opfern der in Den Haag behandelten Verbrechen, aber nun
       kann er sich erstmals konkreten Entschädigungen in Folge eines Urteils
       widmen.
       
       3 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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