# taz.de -- Bundeswehrkritischer Schüler: Schule zieht Verweis zurück
       
       > Ein 17-Jähriger hatte an seiner Schule einem Soldaten kritische Fragen
       > gestellt. Und wurde gemaßregelt. Die Stadt Bamberg hat nun interveniert.
       
 (IMG) Bild: Kritik an der Truppe? Nicht überall erwünscht.
       
       MÜNCHEN taz | Fast einen Monat verteidigte die Leitung der
       Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule einen Verweis, den ein Schüler aufgrund
       kritischer Äußerungen gegenüber der Bundeswehr bekam. Nachdem die Stadt
       Bamberg feststellte, dass die Begründung „nicht den Richtlinien für
       disziplinarische Maßnahmen“ entspreche, zog die Schule ihn jetzt zurück.
       
       Die Schulleitung wollte das Verhalten des 17-jährigen Schülers Niklas
       Hatzold sanktionieren. Der hatte einem Bundeswehrsoldaten, der an seiner
       Schule für den Soldatenberuf warb, kritische Fragen gestellt. Nach der
       Veranstaltung verließ er die Schule kurz. Als er sie wieder betreten
       wollte, wurde ihm dies verweigert. Hausmeister wollten seinen Rucksack
       durchsuchen und ihn einer Leibesvisitation unterziehen. Als der Schüler
       sich weigerte, riefen sie die Polizei.
       
       Anstatt einer Entschuldigung für die überzogene Polizeiaktion bekam Hatzold
       am nächsten Tag einen verschärften Verweis. Falls er nicht auf „Äußerungen
       bezüglich seiner extremistischen politischen Meinung“ verzichte, drohe ihm
       die Entlassung. Er verzichtete nicht, machte den Verweis öffentlich und
       löste eine Empörungswelle aus. Selbst die Bundeswehr kritisierte die
       Reaktion der Schule.
       
       Schulleiter Martin Mattausch hält dagegen: Der Eindruck, der Verweis „sei
       allein aufgrund der politischen Einstellung des Schülers erfolgt“, sei
       „falsch“. Vor ein paar Wochen sagte er gegenüber der taz: „Wenn der Schüler
       gegenüber Politikern kritische Fragen stellt, wäre das okay gewesen. Die
       Bundeswehr war aber als Gast geladen, und Gäste haben ein Recht darauf,
       höflich behandelt zu werden.“ Auch jetzt bleibt er dabei, dass der Schüler
       sich „nicht an die Regeln des Schulbetriebs gehalten hat“. Nur die
       Begründung sei „nicht formal korrekt“.
       
       12 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lisa Schnell
       
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