# taz.de -- Volksgesetzgebung ohne Folgen: Bremen begehrt wenig
       
       > Die reformierte Bremer Gesetzgebung zu Volksentscheiden kommt im
       > aktuellen „Volksbegehrensbericht“ ordentlich weg – geändert hat sie
       > bisher freilich nichts.
       
 (IMG) Bild: Vorbild fürs Bremer Stimmvolk.Die "Sieben Faulen" in der Böttcherstraße.
       
       BREMEN taz | Ein „Einäugiger unter den Blinden“ sei Bremen, wenn’s um das
       Thema „Volksbegehren“ geht, sagt Tim Weber, Landesgeschäftsführer des
       Vereins „Mehr Demokratie“. Denn: Bremen belegt mit der Note „befriedigend“
       beim gestern vorgestellten „[1][Volksbegehrensbericht 2015]“ im Ranking
       nach Hamburg den zweiten Platz. 13 der 16 Bundesländer erhielten lediglich
       die Prädikate „ausreichend“ und „mangelhaft“.
       
       Untersucht wurde vom „Mehr Demokratie“-Bundesverband etwa, wie hoch die
       Länder Quoren, also die Mindestanzahl von Stimmen, und wie lang sie Fristen
       ausgestalten. So können in Hamburg bereits fünf Prozent der
       Wahlberechtigten ein Volksbegehren in Gang setzen. In Bremen gelten
       ebenfalls fünf Prozent – allerdings nicht bei verfassungsändernden
       Volksbegehren, bei denen das Quorum doppelt so hoch sein muss. „Zuviel“,
       meint Weber, „und auch die Abstimmungsquoren bei Volksentscheiden sind mit
       20 und 40 Prozent zu hoch.“
       
       Dennoch: „Die Verfassungsreform hat vor zwei Jahren dazu geführt, dass
       direkte Demokratie in Bremen gestärkt wurde“, sagt Weber. Für
       Volksbegehren, die eine Verfassungsänderung zum Ziel haben, müssen seither
       deutlich weniger Unterschriften gesammelt werden: Statt fast 100.000
       Unterschriften sind nur noch knapp 50.000 nötig. Und neu aufgenommen wurde
       eine Bestimmung, die Volksentscheide für den Fall vorsieht, dass
       Unternehmen verkauft werden, die sich im öffentlichen Eigentum befinden.
       Daneben ist Bremen neben Hamburg das einzige Bundesland, in dem
       Volksentscheide und Wahlen zusammengelegt werden.
       
       Dass die BremerInnen ihre vergleichsweise ordentlichen Möglichkeiten
       allerdings nach Kräften nutzen würden, lässt sich nicht beobachten: Von
       2005 bis 2014 gab es drei Anträge von Initiativen und ein Volksbegehren –
       nämlich das zur Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft. Zum Vergleich: In
       Hamburg gab es im gleichen Zeitraum sieben Volksbegehren, drei
       Volksentscheide und 21 Anträge von Volksinitiativen.
       
       Dabei unterscheiden sich die Voraussetzungen in beiden Ländern seit der
       Reform in Bremen nur noch wenig voneinander. Allerdings: Noch hat Bremen
       kein Transparenz-Gesetz, nach dem städtische Verträge, Unterlagen und
       Verwaltungspapiere automatisch veröffentlicht werden müssen, eine
       entsprechende Reform des Informationsfreiheitsgesetzes ist in Arbeit. Als
       Vorbild hierfür gilt Hamburg, das seit zwei Jahren ein entsprechendes
       Gesetz hat. Einen Zusammenhang zwischen Transparenz-Gesetz und
       Volksinitiativen erkennt Weber indes nicht: „Es stimmt, dass die Menschen
       dadurch leichter Informationen bekommen, die Grundlagen für Volksbegehren
       sein können – aber in Hamburg hat sich dadurch nichts verändert.“ Die Quote
       der Volksbegehren sei auch vor dem Gesetz hoch gewesen.
       
       In Bremen, glaubt er, mangele es schlichtweg an großen Themen. „Denn auch
       die Verfassungsreform hat bisher zu keinem Anstieg von Initiativen
       geführt.“ Vielleicht, sagt er, könnte hier – ausgerechnet – das Parlament
       als Vorbild dienen: „Zum Beispiel bei der Diskussion um eine Verlängerung
       der Legislatiurperiode: Hier könnte die Bürgerschaft einen Volksentscheid
       einleiten.“
       
       12 Mar 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/volksbegehrensbericht_2015.pdf
       
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 (DIR) Simone Schnase
       
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