# taz.de -- Parteiausschluss gescheitert: Grüne darf grün bleiben
       
       > Die Abgeordnete Nebahat Güçlü muss trotz eines umstrittenen Auftritts
       > nicht die Partei verlassen, urteilt das Landesschiedsgericht.
       
 (IMG) Bild: Bleibt in der Partei, aber darf sie auch in die Fraktion? Die Grüne Nebahat Güçlü
       
       HAMBURG taz | Für Hamburgs Grünen-Parteivorstand ist es eine herbe
       Niederlage: Einstimmig lehnte das Schiedsgericht am Samstagabend nach
       fünfstündiger Sitzung dessen Antrag ab, die Abgeordnete Nebahat Güçlü aus
       der Partei auszuschließen.
       
       Auch mildere Ordnungsmaßnahmen wurden nicht verhängt, eine Verwarnung etwa.
       Der Landesvorstand müsse nun endlich einsehen, dass der Ausschlussantrag
       „ein riesiger Irrtum war – rechtlich, politisch und menschlich“,
       kommentiert Güçlü diese Entscheidung. Der Vorstand wiederum teilte mit, das
       weitere Vorgehen erst zu beraten, wenn die schriftliche Begründung
       vorliegt.
       
       Die 49-Jährige war am 18. Januar im Bürgerschaftswahlkampf auf einer
       Veranstaltung des Vereins „Türk Federasyon“ aufgetreten. Diese gilt als
       deutsche Vertretung der türkischen „Partei der Nationalistischen Bewegung“
       (MHP) und soll den rechtsnationalistischen „Grauen Wölfen“ nahe stehen.
       Güçlü sagte, das habe sie nicht gewusst, der Vorstand befand, sie habe der
       Partei trotzdem geschadet: „Es ist inakzeptabel, dort um Stimmen zu
       werben.“
       
       Güçlü keilte zurück: „Ich lasse nicht meine Integrität als überzeugte
       Antirassistin und Demokratin infrage stellen.“ Sie stehe „für den Dialog
       zwischen Kulturen und Weltanschauungen“, stellte die Politologin und
       langjährige Geschäftsführerin einer interkulturellen Begegnungsstätte klar.
       
       Das Landesschiedsgericht urteilt nun, Güçlüs Verhalten sei zu missbilligen:
       Sie hätte an jener Veranstaltung nicht teilnehmen dürfen. In der
       Verhandlung am Samstag habe Güçlü selbst eingeräumt, „einen Fehler“ gemacht
       zu haben. Dies habe das Schiedsgericht veranlasst, keine Sanktionen zu
       verhängen. Der Antrag des Vorstandes an das Schiedsgericht sei zwar
       zulässig und gerechtfertigt gewesen, inhaltlich aber abzuweisen.
       
       Bei den Beteiligten liegen nun weiter die Nerven blank. Denn nach
       Einschätzung des Landesvorstandes – Parteichefin Katharina Fegebank, ihr
       Stellvertreter Manuel Sarrazin und Schatzmeister Michael Gwosdz – hat Güçlü
       sich vor dem Schiedsgericht „erstmals von der Türk Federasyon distanziert“.
       
       Das wiederum weist Güçlü zurück: Sie habe sich bereits am 25. Januar
       schriftlich von der Organisation „und deren rechtsnationalem Gedankengut“
       distanziert – nur habe der Vorstand das nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
       
       Die harte Gangart des Grünen-Vorstands könnte sich mit Sorge wegen böser
       Schlagzeilen so kurz vor der Bürgerschaftswahl vom 15. Februar erklären
       lassen. Im internen Protokoll seiner Sitzung am 26. Januar, das der taz
       vorliegt, heißt es, das Vorgehen gegen Güçlü müsse „bis zur Wahl
       durchzuhalten sein“. Sollte danach das Schiedsgericht den Ausschlussantrag
       verwerfen, werde der Landesvorstand sich bei Güçlü „entschuldigen“. Dazu
       wäre nun Gelegenheit.
       
       Zuvor aber wird über den Status von Güçlü in der Bürgerschaft verhandelt:
       Am 2. März hatte die Grünen-Fraktion sich ohne sie konstituiert, Güçlü ist
       fraktionslos. Am heutigen Montagnachmittag ist ein Gespräch mit dem
       Fraktionsvorstand terminiert. „Ich gehe da ergebnisoffen hin“, sagt Güçlü.
       Sollte ihr die Mitarbeit angeboten werden, werde sie „genau prüfen müssen,
       ob die Vertrauensbasis dafür reicht“.
       
       22 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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