# taz.de -- Polizeigewalt bei G8 in Genua 2001: Europa-Gericht verurteilt Italien
       
       > Das Europäische Gericht für Menschenrechte bemängelt willkürliche Gewalt
       > beim G8-Gipfel in Genua 2001. Die Täter seien nie identifiziert und
       > bestraft worden.
       
 (IMG) Bild: Polizeigewalt in Genua 2001: Ein damals 62-Jähriger Aktivist verklagte Italien, weil er in der Diaz-Schule schwer verwundet wurde.
       
       STRASSBURG afp | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien
       wegen eines brutalen Polizeieinsatzes am Rande des G-8-Gipfels in Genua im
       Juli 2001 verurteilt. Ein Globalisierungskritiker sei damals grundlos
       geschlagen und getreten und damit Opfer von „Folter“ geworden, urteilten
       die Straßburger Richter am Dienstag. Der Gerichtshof kritisierte, dass die
       gewalttätigen Polizisten wegen Mängeln des italienischen Strafrechts nie
       identifiziert und bestraft wurden.
       
       Der Gipfel der sieben größten Wirtschaftsnationen und Russlands (G-8) im
       Juli 2001 in Genua war von wahren Straßenschlachten zwischen
       Globalisierungsgegnern und Polizisten überschattet worden, bei denen
       hunderte Menschen verletzt wurden. Für Entsetzen sorgte der Tod des
       23-jährigen Demonstranten Carlo Giuliani, der Polizisten angegriffen hatte
       und von einem Beamten durch einen Kopfschuss getötet wurde.
       
       Das Straßburger Menschenrechtsgericht befasste sich nun mit der Erstürmung
       einer Schule durch die Polizei in der Nacht nach Gipfelende. Die
       Diaz-Pertini-Schule war Globalisierungsgegnern als Schlafplatz angeboten
       worden. Die Polizei hatte dem Gericht zufolge Hinweise, dass schwarz
       gekleidete junge Männer - mutmaßlich gewaltbereite Autonome - in die Schule
       eingedrungen waren, Beamte einer Sondereinheit sollten das Gebäude
       durchsuchen.
       
       Bei dem nächtlichen Einsatz in der Scuola Diaz ging die Polizei äußerst
       brutal vor. Unter anderem schlugen Polizisten mit Schlagstöcken auf einen
       damals 62-jährigen Italiener ein, traten ihn und brachen ihm mehrere
       Knochen.
       
       ## Willkürliche Gewalt = Folter
       
       Der Mann leidet noch heute unter den Folgen der Polizeigewalt und verklagte
       Italien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Gericht
       urteilte nun, der brutale Einsatz der Polizei sei durch nichts zu
       rechtfertigen gewesen. Der Kläger habe sich beim Eindringen der Polizei mit
       erhobenen Händen an eine Wand gesetzt und den Beamten keinen Anlass zur
       Gewalt gegeben. Die Polizisten hätten vielmehr „willkürlich“ zugeschlagen.
       Der Kläger sei somit Opfer von „Folter“ geworden.
       
       Der Menschenrechtsgerichtshof verwies unter anderem auf ein Urteil des
       Obersten italienischen Gerichtshofes, der den Polizeieinsatz als
       „Strafaktion“ bezeichnet hatte, deren Ziel es gewesen sei, Menschen zu
       demütigen und ihnen körperliches und psychisches Leid zuzufügen. Die
       Straßburger Richter sprachen dem 1939 geborenen Italiener 45.000 Euro
       Schadenersatz zu.
       
       ## Italienisches Strafrecht „ungeeignet“
       
       Der Menschrechtsgerichtshof bemängelte zudem, dass die Polizisten, die den
       Mann damals misshandelten, nie identifiziert und zur Rechenschaft gezogen
       wurden. Dies sei aber nicht auf einen fehlenden Einsatz der
       Staatsanwaltschaft zurückzuführen. Vielmehr habe sich das italienische
       Strafrecht als „ungeeignet“ erwiesen, solche Fälle von Folter zu verfolgen.
       So habe die Polizei die Zusammenarbeit mit der Justiz „straflos“ verweigern
       und die Identität der gewalttätigen Beamten zurückhalten können,
       kritisierten die Straßburger Richter. Sie sprachen von einem „strukturellen
       Problem“, das behoben werden müsse.
       
       Wegen der Erstürmung der Schule waren zwar mehrere ranghohe Polizisten, die
       für die Organisation des Einsatzes verantwortlich waren, zu [1][Haftstrafen
       verurteilt worden]. Die Beamten, die die Gewalt verübten, [2][blieben aber
       unbehelligt].
       
       Italien kann gegen das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes
       Rechtsmittel einlegen. Bereits wegen des Todes des jungen Demonstranten in
       Genua war vor dem Straßburger Gerichtshof eine Klage gegen Italien
       verhandelt worden; im März 2011 erfolgte aber ein Freispruch.
       
       7 Apr 2015
       
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