# taz.de -- Kommentar TTIP-Handelsgericht: Gabriel will nur minimalen Fortschritt
       
       > Der Kompromissvorschlag von Wirtschaftsminister Gabriel streicht einige
       > Nachteile der Schiedsgerichte. Aber auch er will eine Paralleljustiz für
       > Konzerne.
       
 (IMG) Bild: Der findet das geplante Freihandelsabkommen gar nicht gut: Anti-TTIP-Demonstrant
       
       Es ist ja schön, dass sich die Pro-TTIP-Fraktion bewegt. Aber
       Bundeswirtschaftsminister [1][Sigmar Gabriels Kompromissvorschlag] zum
       Investorenschutz im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den
       USA ist nur ein minimaler Fortschritt.
       
       Der Entwurf des SPD-Chefs streicht zwar mehrere Nachteile der obskuren
       Schiedsgerichte, die Investoren anrufen können, wenn sie sich durch
       staatliche Entscheidungen benachteiligt sehen: Klagen würden öffentlich
       verhandelt statt wie bei den meisten bisherigen Schiedsverfahren im
       Verborgenen. Die Regierungen und nicht die Investoren suchten die Richter
       aus. Gegen ein Urteil wäre zudem Berufung möglich.
       
       Doch dieser EU-US-Investitionsgerichtshof würde immer noch über der
       normalen Justiz stehen. Wenn ein Konzern etwa vor dem
       Bundesverfassungsgericht mit einer Forderung wahrscheinlich scheitern
       würde, könnte er sich anschließend dennoch vor dem TTIP-Gericht
       durchsetzen. Dieser Rechtsweg wäre ein unnötiges Privileg für Unternehmen.
       
       Schließlich haben sowohl die USA als auch die EU-Länder hoch entwickelte
       Rechtssysteme. Wenn US-Investoren ihre Rechte durch Beschlüsse
       beispielsweise deutscher Behörden verletzt sehen, dürfen sie vor einem
       ordentlichen Gericht der Bundesrepublik klagen. Dort können Unternehmen mit
       einem fairen Verfahren rechnen. Ähnliche Möglichkeiten haben deutsche
       Investoren in den USA – auch ohne TTIP-Gerichtsbarkeit.
       
       In korruptionsgeplagten Entwicklungsländern mit schlecht funktionierender
       Justiz ist das oft anders. Deshalb hat die Bundesrepublik 1959 das erste
       Investitionsschutzabkommen mit Pakistan geschlossen. Dort hatten deutsche
       Anleger Angst, willkürlich enteignet zu werden. Aber die EU und die USA
       sind eben nicht Pakistan.
       
       4 May 2015
       
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