# taz.de -- Verhandlungen über Investorenschutz: Auf geht‘s in die Paralleljustiz
       
       > Die EU-Kommission spricht mit mehr als 15 Staaten über den umstrittenen
       > Investorenschutz. Die Linkspartei fordert den Stopp der Verhandlungen.
       
 (IMG) Bild: Heute so, morgen so: Investorenschutz nach Gabriel
       
       Berlin taz | Die Linkspartei fordert, dass die Bundesregierung alle
       Verhandlungsmandate für die EU-Kommission über Freihandelsabkommen mit
       Investoren-Schiedsgerichten zurückzieht. Die Kommission hat den Auftrag,
       mit mehr als einem Dutzend Länder Gespräche über Verträge mit dem
       umstrittenen Investorenschutz zu führen.
       
       Bei Handelsabkommen zwischen Staaten werden oft private Schiedsgerichte für
       den Fall vereinbart, dass Unternehmen ihre Interessen verletzt sehen. Diese
       Gerichte sind mit Anwälten besetzt, tagen nicht öffentlich und haben keine
       Revisionsinstanz. Der französische Konzern Veolia verklagt auf diesem Weg
       etwa Ägypten wegen Erhöhung des Mindestlohns, der Tabakkonzern Philip
       Morris Uruguay wegen einer Nichtraucherkampagne.
       
       Erst durch die Proteste gegen das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU
       und den USA ist der breiten Öffentlichkeit überhaupt die Existenz dieser
       Paralleljustiz bekannt geworden. Für viele TTIP-GegnerInnen ist der
       geplante Investorenschutz der zentrale Punkt für die Ablehnung des
       Abkommens.
       
       Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat die Kritik aufgenommen.
       „Private Schiedsgerichte wird es nicht mehr geben“, sagt er. Gabriel
       fordert stattdessen Gerichte mit öffentlich-rechtlichem Charakter, die sich
       zu einem internationalen Handelsgerichtshof entwickeln.
       
       ## Kommission agiert mit Mandat der Mitgliedsstaaten
       
       Aber: Aktuell verhandelt die EU-Kommission mit mehr als einem Dutzend
       Länder wie Japan, Thailand oder Tunesien über Handelsabkommen, die
       ebenfalls Investoren-Schiedsverfahren vorsehen. Sie hat dafür das Mandat
       der Mitgliedstaaten, also auch Deutschlands. Das geht aus der Antwort des
       Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Frage der Linksfraktion im Bundestag
       hervor. „Man wird das Gefühl nicht los, dass Wirtschaftsminister Gabriel
       einen an der Nase herumführt“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der
       Linksfraktion, Klaus Ernst.
       
       Für TTIP fordere Gabriel Veränderungen bei den
       Investor-Staats-Schiedsverfahren (ISDS), aber gleichzeitig seien
       Verhandlungsmandate für Abkommen in Kraft, die hinter seine Kritik
       zurückfallen. „Es darf nicht sein, dass die EU über diese Abkommen das alte
       ISDS-System zementiert“, sagte Ernst.
       
       Das Bundeswirtschaftsministerium winkt ab. Der Kommission das Mandat für
       die Verhandlungen über private Schiedsstellen zu entziehen sei für ein Land
       nicht möglich, heißt es. „Das Mandat muss einvernehmlich von allen
       Mitgliedstaaten verändert werden“, sagte ein Sprecher.
       
       De Frage des Verhandlungsmandats ist keine akademische. Anfang August haben
       sich EU-Kommission und Vietnam auf die Grundzüge eines Handelsabkommens
       verständigt. Darin ist ausdrücklich ein Investorenschutz vorgesehen, sagte
       ein Sprecher von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Unklar ist aber,
       wie der aussehen wird. Denn vor dem Hintergrund der Kritik an den privaten
       Schiedsgerichten bei TTIP arbeitet Malmström zurzeit an einem neuen Modell
       für den Investorenschutz. „Grundsätzlich soll der neue Ansatz für alle
       Abkommen gelten“, sagte der Sprecher.
       
       Kritiker des Investorenschutzes sind skeptisch. „Es besteht die Gefahr,
       dass Malmström alte Dinge in neuer Verpackung vorlegt“, sagte
       Ernst-Christoph Stolper vom Bündnis „Stopp TTIP“. Ein echter Fortschritt
       sei dagegen, wenn es einen internationalen Gerichtshof geben würde, an dem
       nicht nur Unternehmen, sondern beispielsweise auch
       Menschenrechtsorganisationen klagen könnten.
       
       26 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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