# taz.de -- Völkerrechtler über Gaza-Krieg: "Vorschnelle Urteile sind fehl am Platz"
       
       > Der Völkerrechtler Michael Bothe zum Krieg in Gaza: Israel durfte sich
       > gegen Hamas-Raketen wehren. Ob dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel
       > gewahrt wurde, kann nur eine internationale Kommission klären.
       
 (IMG) Bild: "Es gilt, Schaden und Nutzen einer Aktion zu vergleichen (...)" Ein Palästinenser inspiziert die Überbleibsel eines Krankenhauses in Gaza
       
       taz: Herr Bothe, seit drei Wochen herrscht im Gazastreifen Krieg. Durfte
       Israel den Gazastreifen bombardieren und dort einmarschieren? 
       
       Michael Bothe: Grundsätzlich hatte Israel das Recht, sich gegen
       Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen zu wehren. Ob aber die Kriegsführung
       dem Völkerrecht entspricht, kann von Außenstehenden kaum beurteilt werden.
       Hier halte ich eine internationale Untersuchung für erforderlich.
       
       Ist der massive israelische Angriff nicht eindeutig unverhältnismäßig? 
       
       Ein unverhältnismäßiger Angriff ist stets rechtswidrig. Wann aber ein
       Militärschlag konkret unverhältnismäßig ist, ist eine schwierige
       Bewertungsfrage. Es gilt, Schaden und Nutzen einer Aktion zu vergleichen,
       obwohl die Größen eigentlich nicht vergleichbar sind. Vorschnelle Urteile
       sind da nicht am Platz.
       
       Kann es verhältnismäßig sein, wenn bei israelischen Luftschlägen auch
       Frauen und Kinder getötet werden? 
       
       Es mag zwar zynisch klingen, aber je nach den Umständen der konkreten
       Situation kann auch das verhältnismäßig sein. Eindeutig unzulässig ist nur,
       wenn der Angriff auf ein ziviles Objekt gerichtet ist. Wenn der Angriff
       jedoch einem militärischen Ziel gilt, dann wird er nicht schon dadurch
       unzulässig, dass dabei auch Zivilpersonen oder zivile Güter in
       Mitleidenschaft gezogen werden. Man spricht dann von Kollateral- oder
       Begleitschäden. Unzulässig ist ein solcher Angriff nur dann, wenn der
       Begleitschaden nicht im Verhältnis zu dem erwarteten unmittelbaren
       militärischen Nutzen steht.
       
       Israel hat jüngst eine UN-Schule angegriffen, wobei rund 40 Menschen
       starben. Kann das verhältnismäßig sein? 
       
       Israel behauptet, dass aus der Schule heraus eine Rakete abgefeuert wurde.
       Dadurch würde die Schule grundsätzlich zu einem militärischen Ziel. Ob
       allerdings der militärische Nutzen dieses Angriffs die hohe Zahl an zivilen
       Opfern rechtfertigt, bezweifle ich sehr. Israel hat inzwischen auch
       erklärt, dass eine Mörsergranate 30 Meter neben dem berechneten Ziel
       einschlug.
       
       Der Hamas wird vorgeworfen, dass sie Waffenlager und Raketenabschussrampen
       gezielt in Wohngebieten und Moscheen unterhält. Ist das eine zulässige
       Kriegslist? 
       
       Nein. Es ist völkerrechtlich eindeutig unzulässig, wenn Zivilisten als
       sogenannte lebende Schutzschilde missbraucht werden, dennoch muss Israel
       auch dann unverhältnismäßige Opfer unter Zivilisten vermeiden.
       
       Darf Israel auch Einrichtungen der Hamas-Regierung angreifen? 
       
       Nur wenn und so weit diese in die militärische Kommandostruktur von Gaza
       eingebunden sind. Die palästinensische Polizei ist zum Beispiel nur dann
       ein zulässiges Ziel, wenn sie in militärische Strukturen oder Handlungen
       integriert ist.
       
       Immer wieder greift Israel private palästinensische Werkstätten an. Ist das
       zulässig? 
       
       Solche Werkstätten sind nur dann militärische Ziele, wenn sie dem Bombenbau
       oder ähnlichen Zwecken dienen.
       
       Und wer stellt fest, ob eine bestimmte Werkstatt nun tatsächlich ein
       zulässiges militärisches Ziel war? 
       
       Im Moment steht meist Aussage gegen Aussage. Israel sagt, es habe Beweise
       für die militärische Nutzung, die Palästinenser bestreiten diese. Was
       fehlt, ist eine unabhängige Untersuchung. Hier könnte zum Beispiel eine
       Fact-Finding-Mission im Auftrag der Vereinten Nationen helfen. Ohne
       Kenntnis der genauen Fakten ist eine völkerrechtliche Bewertung meist nicht
       möglich.
       
       Würde eine solche Kommission dann auch die völkerrechtliche Bewertung
       vornehmen? 
       
       Das ist von ihrem Auftrag abhängig. Aber auch die unabhängige Bewertung von
       Fakten könnte sinnvoll sein, zum Beispiel bei der Frage, ob der Angriff auf
       ein militärisches Ziel noch verhältnismäßig war, obwohl er auch zivile
       Opfer gefordert hat.
       
       Was nutzt dann eine völkerrechtliche Bewertung? Hat sie irgendwelche
       Folgen? 
       
       Die sollte sie haben. Die Staatengemeinschaft sollte und wird großen Druck
       auf diejenigen ausüben, die das Völkerrecht nicht einhalten. Auch die
       Konfliktparteien berufen sich ja auf das Völkerrecht und könnten deshalb
       eine unabhängige Untersuchung nicht ignorieren.
       
       Drohen bei einer Verletzung des Völkerrechts auch Sanktionen? 
       
       Durchaus. Zwar ist hier der Internationale Strafgerichtshof nicht
       zuständig: Weder Israel noch die Palästinenserbehörde haben dessen Statut
       unterzeichnet. Aber geht es um Kriegsverbrechen, Mord und Totschlag, können
       auch nationale Strafgerichte weltweit die Schuldigen bestrafen. Wer
       Kriegsverbrechen begangen hat, sollte also besser sein Land nicht mehr
       verlassen.
       
       Sie sagten, Israel hatte grundsätzlich das Recht, sich zu wehren. Haben
       denn die Palästinenser den militärischen Konflikt überhaupt angefangen? 
       
       Der Beschuss israelischen Staatsgebiets mit Raketen hat jedenfalls eine
       neue Phase des Konflikts eingeleitet.
       
       Muss sich die Hamas-Regierung den Raketenbeschuss auf Israel zurechnen
       lassen? 
       
       Ja, mir scheint, dass die Hamas ihre Verantwortung für diesen Beschuss
       nicht bestreitet.
       
       Die Palästinenser verweisen zur Rechtfertigung auf die israelische
       Abriegelung des Gazastreifens … 
       
       Diese Abriegelung ist zwar unzulässig. Das rechtfertigt aber den
       Raketenbeschuss nicht als Gegenmaßnahme.
       
       Warum ist die israelische Abriegelung von Gaza rechtswidrig? 
       
       Weil eine Besatzungsmacht - und als solche sehe ich Israel in Gaza immer
       noch - für das Wohlergehen der Bevölkerung im besetzten Gebiet sorgen muss
       und diese nicht weitgehend von Lebensmittel- und Energielieferungen sowie
       Arbeitsmöglichkeiten abschneiden darf. Sieht man Israel nicht mehr als
       Besatzungmacht an, gilt im Ergebnis wohl das Gleiche, die rechtliche
       Argumentation ist aber komplexer. Sie hat sich insbesondere auf
       menschenrechtliche Erwägungen zu stützen.
       
       Israel sah die Blockade als Druckmittel, um den Raketenbeschuss zu stoppen
       … 
       
       Es ist nicht zulässig, die Bevölkerung verelenden zu lassen, um Druck auf
       Politiker auszuüben.
       
       Warum durften sich die Palästinenser dann nicht militärisch gegen die
       rechtswidrige israelische Blockade wehren? 
       
       Sieht man den Gazastreifen noch als besetztes Gebiet an, dann mag der
       militärische Widerstand zwar rechtmäßig sein. Das ändert aber nichts an dem
       Recht der Besatzungsmacht, militärische Maßnahmen zu ihrer eigenen
       Sicherheit zu ergreifen. Sieht man hingegen die Lage so an wie die zwischen
       zwei Nachbarstaaten, dann ist ausschlaggebend, dass die Abriegelung von
       Gaza kein bewaffneter Angriff war, der ein Selbstverteidigungsrecht der
       Palästinenser auslöst. Hiergegen wäre nur diplomatischer und
       wirtschaftlicher Druck zulässig gewesen.
       
       Gibt es eine Pflicht, die Waffen zeitweise ruhen zu lassen, damit die
       Verletzten sicher versorgt werden können? 
       
       Solche begrenzten Feuerpausen zu humanitären Zwecken sind eine alte
       Tradition. Die erste Genfer Konvention sieht auch eine - freilich weich
       formulierte - Verpflichtung vor, nach einzelnen Kampfhandlungen vor Ort
       Maßnahmen zur Bergung von Toten und Verwundeten zu ermöglichen.
       
       17 Jan 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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