# taz.de -- Verteidiger über Loveparade-Prozess: „Ein würdiger Abschluss fehlt“
       
       > Strafverteidiger Thomas Feltes hält das plötzliche Ende des
       > Loveparade-Prozesses für einen Fehler. Hinterbliebene könnten kein
       > Schlusswort sprechen.
       
 (IMG) Bild: Stilisierte Figuren an den Wänden eines Tunnels, dem damaligen Zugang zur Loveparade
       
       taz: Herr Feltes, nach 183 Verhandlungstagen will das Landgericht Duisburg
       den Loveparade-Prozess einstellen. Die Staatsanwaltschaft hat am Freitag
       zugestimmt. Auch die Angeklagten sind einverstanden. Damit ist der Prozess
       am Montag am Ende, oder? 
       
       Thomas Feltes: Am Montag sicherlich nicht, denn die Nebenkläger haben noch
       bis zum 27. April Zeit, Stellung zu nehmen. Aber: Wir als
       Nebenklage-Vertreter sind von diesem Vorpreschen des Gerichts überrumpelt
       worden: Es gab keinerlei Hinweis, dass der Prozess ohne jedes Urteil schon
       jetzt, drei Monate vor der Verjährungsfrist, eingestellt werden soll.
       Trotzdem ist leider zu befürchten, dass genau so entschieden wird.
       
       Ein Veto können Sie nicht einlegen? 
       
       Nein. Laut Strafprozessordnung dürfen wir nur eine Stellungnahme abgeben.
       Wir werden deutlich machen, wie unverständlich und belastend dieses
       Prozessende nicht nur für unseren Mandanten ist.
       
       Sie vertreten Manfred Reißaus, der am 27. Juli 2010 seine 22-jährige
       Tochter verlor. Wie geht er mit dem drohenden Ende des Prozesses um? 
       
       Für ihn war der Tod seiner Tochter verheerend. Das Unglück hat ihn aus dem
       Nichts heraus getroffen. Das Verfahren hat er von Anfang an als ständiges
       Auf und Ab erlebt. Immer wieder wurden die Gedanken und Bilder an die
       Katastrophe, die tödliche Enge, an die panischen jungen Menschen hochgeholt
       – bei Herrn Reißaus ebenso wie bei allen anderen Angehörigen und
       Verletzten. Er hat zwar geahnt, dass der Prozess eingestellt wird –
       trotzdem trifft ihn das sehr. Auch eine Entschädigung des
       Veranstaltungsversicherers AXA hat er bis heute nicht erhalten.
       
       Warum nicht? 
       
       Weil ihm der angebotene Betrag auch im Vergleich zu anderen Zahlungen zu
       niedrig erschien. Für viele Hinterbliebene ist es schwierig zu sehen, wie
       im deutschen Zivilrecht der Wert einer oder eines Toten ermittelt wird. Da
       geht es darum, wie lang der Todeskampf war, wie groß die Schmerzen waren,
       die das Opfer erleiden musste. Bei der Tochter von Herrn Reißaus kam der
       Tod sehr schnell, sie ist erdrückt worden – daher das relativ geringe
       Zahlungsangebot.
       
       Das Gericht erklärt, der Prozess könne wegen Corona nicht weitergeführt
       werden: Die Ansteckungsgefahr für viele ältere Beteiligte sei zu groß.
       Stimmt das? 
       
       Das ist, mit Verlaub gesagt, an den Haaren herbeigezogen und unehrlich. Die
       für den Loveparade-Prozess angemietete riesige Messehalle in Düsseldorf ist
       der sicherste Gerichtssaal Deutschlands. Zwischen den Prozessbeteiligten
       ist ein Abstand von zehn Metern möglich – alle erforderlichen
       Hygienemaßnahmen können eingehalten werden. In NRW finden jeden Tag
       Prozesse in kleineren Räumen statt.
       
       Außerdem argumentieren die Richter, die verbliebenen drei Angeklagten,
       allesamt Beschäftigte des Loveparade-Veranstalters Lopavent, treffe nur
       eine geringe Schuld. Sehen Sie das auch so? 
       
       Die Katastrophe war das Ergebnis massiv schlechter Planung, unzulässiger
       Genehmigungen und fehlerhaften Polizeiverhaltens – und am Ende auch einer
       Verkettung vieler unglücklicher Umstände. Das Gericht erklärt zwar, es sei
       „vermeidbar und vorhersehbar falsch“ eingeschätzt worden, wie viele
       Menschen in welcher Zeit durch den Tunnel unter dem Duisburger Hauptbahnhof
       auf das Veranstaltungsgelände geschleust werden könnten. Andererseits:
       Lopavent-Chef Rainer Schaller und besonders die Politik um Duisburgs
       Ex-Oberbürgermeister Adolf Sauerland wollten die Loveparade unbedingt. So
       entstand extremer Zeitdruck, und dann ist schludrig gearbeitet worden.
       
       Die Rolle der Polizei, deren Absperrungen überrannt wurden und die kurz vor
       der Massenpanik noch mit einem Kastenwagen in die Menge gefahren ist, wurde
       dagegen kaum beleuchtet. 
       
       Das ist der Skandal des ganzen Verfahrens! Die Ermittlungen gegen
       verantwortliche Polizeibeamte sind sehr schnell eingestellt worden – und
       jetzt schreibt das Gericht, dass „pflichtwidriges Verhalten Dritter für das
       Geschehen mitursächlich“ gewesen sei. Das ist ein Schlag ins Gesicht der
       Staatsanwaltschaft.
       
       Standen die falschen Angeklagten vor Gericht? 
       
       Von den Verantwortlichen ist nur die zweite und dritte Reihe angeklagt
       worden. Nicht umsonst ist das Verfahren gegen sieben Angeklagte, darunter
       alle Mitarbeiter der Stadt, schon 2019 wegen geringer Schwere der Schuld
       eingestellt worden. Ich hatte natürlich gehofft, dass Ex-Oberbürgermeister
       Sauerland und Lopavent-Chef Schaller freiwillig ihre Mitverantwortung
       einräumen. Zu erwarten ist das in einem Strafverfahren aber nicht – auch
       wenn es sich sicher strafmildernd ausgewirkt hätte. Für eine Anklage aber
       waren sie von den konkreten Planungen viel zu weit weg, um ihre Schuld
       gerichtsfest nachzuweisen. Ich habe deshalb schon die Eröffnung des
       Prozesses von Anfang an für einen Fehler gehalten.
       
       Wieso das? 
       
       Das Strafrecht ist das denkbar schlechteste Instrument, ein Unglück wie die
       Loveparade-Katastrophe aufzuarbeiten. Ein Strafprozess kann Angehörigen und
       Opfern keinen Frieden schenken – eben weil er Verantwortlichen wie
       Sauerland und Schaller nicht die Möglichkeit gibt, sich offen und ehrlich
       zu bekennen und sich glaubhaft zu entschuldigen.
       
       Was wäre die Alternative? 
       
       Eine Untersuchungskommission nach britischem Vorbild, wie sie nach der
       Hillsborough-Katastrophe mit ihren 96 Toten im Fußballstadion von Sheffield
       eingesetzt wurde. Die hätte nicht nur mit Juristen, sondern auch mit
       Experten wie Ingenieuren und Psychologen besetzt werden können – und hätte
       ohne Strafandrohung eine ehrliche Aufarbeitung der Unglücksursachen möglich
       gemacht.
       
       Warum protestieren Sie dann trotzdem gegen das Ende des Prozesses? 
       
       Weil dem Verfahren ein würdiger Abschluss fehlt. Bisher konnte nicht einmal
       der Gutachter, der den Ablauf der Katastrophe detailliert untersucht hat,
       mündlich befragt werden. Und: Hinterbliebenen wird die Möglichkeit
       genommen, sich noch einmal zu äußern, ein Schlusswort zu sprechen.
       Stattdessen wird jetzt die eiskalte Sense geschwungen.
       
       20 Apr 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Wyputta
       
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