# taz.de -- Nonconsensual Porn: Ohne Zustimmung
       
       > Bei bildbasierter sexueller Gewalt werden Bilder und Videos ohne
       > Einwilligung verbreitet. Betroffene werden rechtlich oft alleingelassen.
       
 (IMG) Bild: Auf vielen Pornoseiten gibt es die Genres „non-consensual“, „revenge porn“ oder „hidden camera“
       
       Zunächst dachte Judith, es sei ja gar nicht so schlimm. Die Fotos, die
       jemand von ihr auf der Pornoplattform xHamster hochgeladen hatte, zeigen
       sie alle angezogen. Harmlose Bilder, teilweise von ihr selbst bei Facebook
       gepostet. Judith heißt in Wirklichkeit anders, möchte aber lieber anonym
       bleiben. Die Dimension des Geschehens wird ihr erst durch andere betroffene
       Frauen bewusst. Sie wird eingeladen in eine Whatsapp-Gruppe, in der in
       Laufe weniger Tage rund 50 vom selben mutmaßlichen Täter betroffene Frauen
       zusammenfinden. Die meisten kennen sich aus der Leipziger Partyszene,
       identifizieren weitere Frauen auf den Bildern und informieren sie.
       
       Unter den Fotos sind auch intime Aufnahmen, auf denen Brüste, Po und
       Genitalbereich von Frauen zu sehen sind. Eine wurde bei einer Übernachtung
       abgelichtet. Der Urheber des Fotos hatte ihr die Decke weggezogen und ihren
       entblößten Genitalbereich fotografiert. Später stellt sich heraus: Diese
       Frau wurde von ihm missbraucht. Doch auch die Fotos bekleideter Frauen auf
       dieser Seite sind ein Angriff. Häufig finden sich darunter obszöne
       Kommentare voller Gewaltfantasien, teilweise stehen Name und Adresse dabei:
       „Diese Nutte würde sich über einen Besuch freuen.“
       
       Was den Frauen der Leipziger Initiative „[1][Our bodies, not yours]“
       geschehen ist, ist eine Form von bildbasierter sexueller Gewalt. Unter
       diesem Sammelbegriff versteht man das Aufnehmen, Erstellen oder Verbreiten
       intimer oder sexueller Bilder und Videos ohne Zustimmung, sowie die
       Androhung der Verbreitung. Beim Verbreiten persönlicher Bilder im
       pornografischen Kontext geht es nicht nur um intime Bilder.
       
       Die Verwendung des Gewaltbegriffs ist unter Jurist:innen umstritten.
       Nach streng juristischer Auffassung muss es sich bei Gewalt um einen
       unmittelbar körperlichen Eingriff handeln. Dennoch wird die Bezeichnung
       auch von vielen Jurist:innen befürwortet, weil sie den Schaden für
       Betroffene besser fasse, die mit anderen Formen sexueller Gewalt
       vergleichbar sind. Bekannt ist eher der Ausdruck „[2][Racheporno]“.
       
       Er greift jedoch zu kurz, handelt es sich dabei nur um eine von vielen
       Formen bildbasierter sexueller Gewalt. Auch das sogenannte Upskirting und
       andere „Creepshots“ zählen dazu, also heimlich aufgenommene Bilder „unterm
       Rock“ oder [3][etwa vom Ausschnitt]. Am extremsten für betroffene Frauen
       ist die Herstellung und Weitergabe von Aufnahmen sexueller Übergriffe.
       
       Das Tatmotiv ist häufig nicht Rache, sondern schlicht sexuelle
       Befriedigung, finanzieller Gewinn oder ein Macht- und Kontrollbedürfnis.
       Auf vielen Pornoseiten gibt es eigene Genres namens „non-consensual“,
       „revenge porn“ oder „hidden camera“.
       
       In den USA verschaffte schon 2011 die Debatte um die Pornoseite „[4][Is
       Anyone Up!?]“ dem Phänomen „Racheporno“ größere Aufmerksamkeit. In
       Deutschland taucht das Thema erst seit wenigen Jahren in der breiteren
       Öffentlichkeit auf. 2019 hatte [5][Anna Nackt], die unter diesem Pseudonym
       mittlerweile anderen Betroffenen hilft, intime Fotos von sich auf xHamster
       entdeckt. Anfang 2020 hatte das Investigativ-Team des Funkformats [6][STRG
       F aufgedeckt], dass ein Mitarbeiter des Festivals Monis Rache Spannervideos
       von Frauen auf Dixi-Klos gemacht und die Aufnahmen veröffentlicht hatte –
       ebenfalls auf xHamster.
       
       ## Oft werden Betroffene auch gedoxxt
       
       Die Plattform war unter Usern lange bekannt als die Seite für
       Amateurpornovideos. In Deutschland wird sie 1,3 Milliarden Mal im Monat
       besucht und hat damit ein höheres Nutzeraufkommen als Netflix oder PayPal.
       
       Den Leipziger Frauen ist schnell klar, wessen xHamster-Profil es ist, von
       dem aus über 1.000 Fotos von ihnen hochgeladen wurden. Einige der
       Betroffenen kennen ihn nur flüchtig von Partys, bei denen er als DJ
       auflegte. Andere waren gut mit ihm befreundet oder liiert, mit einer von
       ihnen ist er aufgewachsen, hat Weihnachten mit ihrer Familie gefeiert. Der
       Schock ist nachhaltig. Manche Betroffene haben das Gefühl, insbesondere
       Männern nicht mehr trauen zu können.
       
       Eine Betroffene konnte zeitweilig nicht mehr zu Hause wohnen, weil ihre
       Adresse veröffentlicht wurde. „Einige von uns haben sich nicht mehr alleine
       aus dem Haus getraut, sich paranoid gefühlt in der Öffentlichkeit, eine war
       arbeitsunfähig“, berichtet Judith. Dass die Gruppe einander hat, ist die
       positive Seite der Medaille. Diese kollektive Kraft bezeichnet Judith als
       „Superpower“.
       
       Fälle bildbasierter sexueller Gewalt strafrechtlich zu verfolgen, ist nicht
       einfach. „Im geltenden Recht ist das Problem absolut unterbelichtet“, sagt
       Juristin Anja Schmidt von der Uni Halle. Sie leitet ein Forschungsprojekt
       zum Thema [7][Pornografie und sexuelle Selbstbestimmung]. Wenn es um
       Straftaten im Internet geht, hinke die veraltete Gesetzeslage der digitalen
       Realität hinterher. Und generell fehle es in Strafverfolgungsbehörden an
       Wissen. Deshalb würden Fälle oft auch bagatellisiert, ihre Ermittlung
       eingestellt.
       
       Bei [8][Kinder- und Jugendpornografie] ist die Strafbarkeit umfassend
       geregelt: Herstellung, Verbreitung, Besitz und Abruf sind verboten. In
       Bezug auf die Wiedergabe von Erwachsenen gelte das nicht, erklärt Schmidt.
       Regelungen seien in unterschiedliche Rechtsbereiche verteilt und
       lückenhaft. So greift das Verbot der „Verletzung des höchstpersönlichen
       Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“ gemäß
       Paragraf 201a Strafgesetzbuch nur, wenn eine Person fotografiert wird, die
       sich in einem gegen Einblicke geschützten Raum befindet, beispielsweise in
       einer Wohnung, und wenn die Aufnahme den höchstpersönlichen Lebensbereich
       der Person verletzt, beispielsweise durch Nacktheit oder erkennbare
       sexuelle Handlungen.
       
       Umstritten ist seine Geltung, wenn eine Person zum Beispiel in einer
       öffentlichen Dusche gefilmt wurde, wie es gelegentlich bei Festivals
       passiert ist. Nicht geregelt sind Fälle, in denen die betroffene Person
       bekleidet ist und lediglich der Kontext das Bild sexualisiert.
       
       Die meisten Straftatbestände, die sich auf Fälle von bildbasierter
       sexueller Gewalt anwenden lassen, befinden sich laut Dr. Anja Schmidt
       außerhalb des Sexualstrafrechts. Häufig komme der allgemeine Schutz am
       eigenen Bild aus dem Kunst-Urhebergesetz zum Tragen, was mit einem
       unangemessen geringen Strafmaß einhergehe. „Wenn eine Aufnahme auf einer
       Pornoseite hochgeladen wird, ist aber weit mehr verletzt als das Recht am
       eigenen Bild“, betont Schmidt.
       
       ## Vor allem Frauen sind betroffen
       
       Viele [9][Frauenberatungsstellen] sehen das Hauptproblem nicht in erster
       Linie in Gesetzeslücken, sondern darin, dass Polizei und Justiz für das
       Thema nicht sensibilisiert sind. „Meistens kommen Betroffene gar nicht an
       den Punkt, wo wir evaluieren können, ob das materielle Recht ausreichend
       ist, weil auf dem Weg dahin schon so viele Fallstricke sind“, so Kerstin
       Demuth vom Bundesverband der [10][Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
       in Deutschland]. Frauen machten die Erfahrung, nicht ernst genommen zu
       werden, wenn sie Anzeige erstatten wollen. Sie würden etwa gefragt, warum
       sie einem Täter überhaupt intime Aufnahmen geschickt hätten, sodass die
       Verantwortung für die Tat den Betroffenen statt den Tätern zugeschoben
       würde.
       
       Forschungen über das Ausmaß nicht einvernehmlicher Inhalte im Internet sind
       spärlich. Eine im Jahr 2020 erschienene [11][Studie eines Netzwerks] von
       Juristinnen und Kriminologinnen aus dem angelsächsischen Raum stellt
       empirisch fest: Jede dritte der befragten Personen hat mindestens eine Form
       bildbasierter sexueller Gewalt erfahren und jede fünfte zumindest eine
       Androhung der Verbreitung von Aufnahmen. Der Studie liegt eine Umfrage mit
       über 6.000 Befragten aus drei Ländern zugrunde.
       
       In einem Gutachten von Forscherinnen desselben Netzwerks heißt es,
       betroffen seien unverhältnismäßig viele Frauen und Mädchen. Alle
       berichteten laut der Studie von erheblichen lebensverändernden bis
       -bedrohlichen psychologischen und physischen Schäden. Bei den Tätern
       handele es sich überproportional um Männer.
       
       Im Fall der Leipzigerinnen liegt inzwischen eine Anklageschrift vor.
       Berücksichtigt wurden die Fälle von fünfzehn der Frauen. Dem mutmaßlichen
       Täter wird [12][sexueller Missbrauch] einer widerstandsunfähigen Person,
       die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen,
       Beleidigung und unerlaubtes Verbreiten von Bildnissen vorgeworfen.
       
       Von der Anklageerhebung erfuhren die Leipziger Frauen erst fast zwei Jahre
       nach ihrer Anzeige und erst im Zuge der Recherchen für diesen Artikel. Auch
       kam eine zwischenzeitliche Hausdurchsuchung beim mutmaßlichen Täter erst
       zustande, nachdem eine Betroffene die Polizei anrief, als der Beschuldigte
       gerade online war und die Frau der Polizei mitteilte, dass auch
       Minderjährige auf den Bildern zu sehen seien.
       
       Wegen der Überlastung der Justiz seien ein bis zwei Jahre für die
       Ermittlung solcher Fälle die Regel, sodass Verfahren bis zu einer
       rechtskräftigen Verurteilung der Täter drei bis vier Jahre dauern könnten,
       sagt Nadine Maiwald, die Anwältin der Betroffenen. „Das führt zu
       Verzögerungen der Verfahren, die für alle Betroffenen mittlerweile
       unzumutbar werden.“
       
       Für die betroffenen Frauen, deren Fall nicht in die Anklage mit aufgenommen
       wurde, bleibt die Frage offen, ob und wie sie sich nach derzeitig geltender
       Gesetzeslage erfolgreich juristisch wehren können.
       
       Anmerkung der Redaktion: 
       
       Die Hammy Media Ltd lässt uns wissen, dass xHamster im Dezember 2020 einen
       Verifizierungsprozess sowohl für den Hochladenden als auch für das
       hochgeladene Material eingeführt hat. Spätestens seitdem sei das Problem
       von „nonconsensual porn“ auf xHamster nicht mehr vorhanden.
       
       28 Sep 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.ourbodiesnotyours.com/was-passiert-ist/
 (DIR) [2] https://de.wikipedia.org/wiki/Racheporno
 (DIR) [3] /Zauber-und-Gefahr-von-Deepfakes/!5600572
 (DIR) [4] /Doku-zu-Nonconsensual-Porn/!5870188
 (DIR) [5] /Unfreiwillig-intime-Fotos-im-Netz/!5738064
 (DIR) [6] https://www.youtube.com/watch?v=nGldiXxljhQ
 (DIR) [7] https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/386171237?context=projekt&task=showDetail&id=386171237&
 (DIR) [8] /Kampf-gegen-sexuelle-Gewalt-an-Kindern/!5856085
 (DIR) [9] /Ein-Jahr-Corona-in-Berlin/!5753659
 (DIR) [10] /Digitale-Gewalt-gegen-Frauen/!5813914
 (DIR) [11] https://www.routledge.com/Image-based-sexual-abuse-A-study-on-the-causes-and-consequences-of-non-consensual/Henry-Mcglynn-Flynn-Johnson-Powell-Scott/p/book/9780815353836
 (DIR) [12] /Sexualisierte-Gewalt-im-Sport/!5880194
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Clara Engelien
       
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