# taz.de -- Streit um Rohstoffförderung: Erdöl günstig zu haben
       
       > Niedersachsens Landesregierung will die Förderabgaben für Öl und Erdgas
       > stark senken. Linke und Grüne sprechen von Kniefall vor den
       > Energiekonzernen.
       
 (IMG) Bild: Darf's ein bisschen mehr Erdöl sein: Exxon-Fördersonde in Niedersachsen
       
       Hamburg taz | Für Exxon, Shell und andere klingt es gut: Die [1][Abgaben,
       die Energiekonzerne für die Förderung von Öl und Gas in Niedersachsen
       bezahlen müssen], sollen um die Hälfte bis zwei Drittel sinken. Einer
       entsprechenden [2][Vorlage der Landesregierung] hat jetzt der
       Haushaltsausschuss mit den Stimmen von CDU und SPD zugestimmt. Sie wollen
       damit verhindern, dass das Land einen Prozess gegen die Energiekonzerne
       verliert, was viel Geld kosten könnte. Die oppositionellen Grünen und
       Linken kritisierten den Beschluss scharf.
       
       Im Feuer stehen bei dem Streit Hunderte Millionen Euro. Die Senkung der
       Abgabe könnte für die Jahre 2020 bis 2030 Mindereinnahmen von bis zu 250
       Millionen Euro im Landeshaushalt bedeuten, warnen die Grünen. „Statt die
       Energiewende voranzutreiben, plant die Große Koalition neue
       Millionensubventionen für Exxon, Shell und einen Öl-Trust“, schimpft die
       [3][Landtagsabgeordnete Imke Byl]. Dass der Förderzins mal eben auf
       Dumping-Niveau abgesenkt werden solle, konterkariere jedes vollmundige
       Klimaschutzversprechen der schwarz-roten Koalition.
       
       Mit Dumping-Niveau meint Byl den Förderzins von 10 Prozent auf den
       Marktwert, der im [4][Bundesberggesetz] vorgesehen ist. Die Länder können
       davon unter [5][bestimmten Voraussetzungen] abweichen, etwa zur
       Verbesserung der Ausnutzung von Lagerstätten oder zum Schutz sonstiger
       volkswirtschaftlicher Belange.
       
       „Rein fiskalische Zwecke, die allein auf die mit der Erhebung einer Abgabe
       ohnehin verbundene Steigerung der staatlichen Einnahmen abzielen“, fielen
       darunter nicht, hat das [6][Bundesverwaltungsgericht Ende 2018 geurteilt].
       Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts
       Mecklenburg-Vorpommern gegen die Aufschläge der dortigen Landesregierung
       auf die im Bundesberggesetz vorgesehen zehn Prozent.
       
       ## Regierung fürchtet Rechtsstreit
       
       Angesichts dieses Urteils sah sich die niedersächsische Landesregierung
       Mitte vergangenen Jahres mit „mehreren, aber noch nicht konkret begründeten
       Klagen, Widersprüchen und Abänderungsanträgen“ konfrontiert. In einer
       Antwort an den FDP-Abgeordneten Christian Grascha verteidigte sie ihre
       [7][Förderabgabenverordnung] jedoch als rechtens.
       
       Inzwischen sind die Zweifel aber so groß, dass sie sich zu einem Vergleich
       mit der Förderindustrie entschlossen hat. Dieser sieht vor, dass die
       Unternehmen auf etwaige Rückzahlungsansprüche aus den Jahren 2013 bis 2018
       verzichten. Im Gegenzug verzichtet die Landesregierung 2020 ganz auf
       Einnahmen, gibt 2021 einen Rabatt und garantiert, bis 2030 nur zehn Prozent
       oder weniger zu fordern.
       
       Der Vergleich tue nicht not und diene bloß dazu, „noch den letzten Tropfen
       der fossilen Rohstoffe aus dem Boden zu pressen“, kritisiert Byl von den
       Grünen. Denn das Bundesverwaltungsgericht habe klargestellt, dass
       Mecklenburg-Vorpommern seine Abweichungen zu schlecht begründet habe. „Das
       Urteil ist keineswegs auf Niedersachsen übertragbar“, sagt Byl.
       
       Die Landesregierung habe sich juristisch beraten lassen und sei zu dem
       Schluss gekommen, dass das Risiko, es auf einen Prozess ankommen zu lassen,
       zu hoch sei, sagt Christos Pantazis, der stellvertretende
       SPD-Fraktionsvorsitzende. Sollte das Land gegen die Energiekonzerne
       verlieren, könnten rund eine Milliarde Euro an Rückzahlungen fällig werden
       – wesentlich mehr als die bis zu 250 Millionen Euro, auf die das Land in
       den kommenden zehn Jahren verzichte. „Aus Sicht des Landes ist diese
       Einigung zweckmäßig und wirtschaftlich“, findet Pantazis.
       
       Tatsächlich enthält auch die [8][niedersächsische Verordnung] nur Angaben
       über die Höhe des Förderzinses – 18 Prozent beim Erdöl, 27 Prozent beim
       Erdgas –, die Bemessungsgrundlage und Ausnahmen. Sie begründet aber nicht,
       warum das Land vom Prozentsatz des Bundesberggesetzes abweicht.
       
       20 Jan 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Erhoehter-Foerderzins/!5017354
 (DIR) [2] https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/index.php?id=3178&rid=t_153&mid=10067&aC=aea0a7c3&jumpurl=2
 (DIR) [3] https://imke-byl.de/presse/meldung/imke-byl-fuer-den-klimaschutz-muss-der-einstieg-in-den-ausstieg-jetzt-erfolgen-keine-neuen-genehmi.html
 (DIR) [4] https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/
 (DIR) [5] https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/__32.html
 (DIR) [6] https://www.bverwg.de/211218B7BN3.18.0
 (DIR) [7] http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/10ix/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=g&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-FldAbgVND2011V8P13&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
 (DIR) [8] http://xn--Niederschsische%20Verordnung%20ber%20die%20Feldes-%20und%20die%20Frderabgabe%20(NFrdAVO)-17f19koa92b
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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