# taz.de -- SPD fordert Kindergrundsicherung: Gegen das Hartz-IV-Stigma
       
       > Die SPD wirbt für eine „Kindergrundsicherung“. Wichtiger als neue
       > Begriffe sind aber rasche Verbesserungen für Hartz-IV-Haushalte.
       
 (IMG) Bild: Bunte Farben sind schön – mehr Geld ist schöner
       
       Es entstehen merkwürdige Bilder im Kopf, wenn man die aktuelle Debatte über
       Kinderarmut verfolgt. [1][Beim Wort Kinderarmut] drängen sich Bilder von
       Straßenkindern in armen Ländern auf, die elternlos durch die Straßen
       ziehen. Solche Bilder rühren an. Die Kinderarmut hierzulande ist aber
       etwas anderes.
       
       Nach Berechnungen des Deutschen Kinderschutzbundes leben etwa drei
       Millionen Kinder und Jugendliche in Hartz-IV-Haushalten oder in Haushalten
       mit sehr geringem Einkommen. Jede Diskussion über Kinderarmut müsste daher
       immer auch eine über Haushaltsarmut, über Einkommensarmut der Eltern sein.
       
       Trotzdem wird in der Politik lieber von Kinderarmut geredet und neuerdings
       auch von der SPD das [2][Konzept einer Kindergrundsicherung ins Gespräch
       gebracht]. Grüne und Linke sind auch für eine Kindergrundsicherung, wenn
       auch in etwas anderem Gewand. Mehrere Sozialverbände haben sich
       zusammengetan zu einem „Bündnis Kindergrundsicherung“.
       
       Die Beschränkung auf Kinder als Leistungsempfänger hat gewisse Vorteile.
       Man vermeidet die moralischen Debatten über vermeintlich arbeitswillige
       oder arbeitsunwillige Hartz-IV-EmpfängerInnen, über Lohnabstände zwischen
       ArbeitnehmerInnen und SozialleistungsbezieherInnen: die ganze
       unerfreuliche Hartz-IV-Streiterei. Kinder sind unschuldig, und wenn sie arm
       sind, gebührt ihnen jede Hilfe, so die Botschaft. Am Ende aber geht es
       immer um die Verteilung von Steuergeldern an einkommensarme Haushalte und
       um die Frage, wer denn nun Anspruch auf wie viel Sozialleistungen hat.
       
       Die Schwierigkeiten zeigen sich, wenn man die Konzepte genauer betrachtet.
       Unter Kindergrundsicherung verstehen die Parteien im Kern ein Konzept, mit
       dem Sozialleistungen gebündelt werden sollen. Zu den Leistungen zählen
       bislang [3][der Hartz-IV-Bezug] für Kinder (das sogenannte Sozialgeld), der
       Kinderzuschlag (eine Sozialleistung für arme Familien) und das Kindergeld
       (bekommen die meisten Familien). Hochverdiener können den Steuerfreibetrag
       für Kinder in Anspruch nehmen.
       
       ## 620 Euro pro Monat
       
       SPD-Chefin Andrea Nahles kündigte am Donnerstag auf einer [4][SPD-Klausur]
       an, noch in diesem Jahr ein Konzept zur Kindergrundsicherung vorzulegen. Im
       Gespräch ist ein rechnerischer Grundbedarf von 620 Euro für jedes Kind. Wie
       hoch dann aber die staatliche Leistung einer Kindergrundsicherung ist und
       wie sie mit anderen Sozialleistungen und dem Einkommen der Eltern
       verrechnet wird, ist noch völlig unklar. Nach Vorschlägen des Deutschen
       Kinderschutzbundes soll die Kindergrundsicherung von 620 Euro je nach
       Einkommen der Eltern abgeschmolzen werden bis auf einen Mindestbeitrag von
       300 Euro pro Kind und Monat. Zum Vergleich: Bisher liegt der
       Hartz-IV-Regelsatz für ein Schulkind bei 302 Euro, das Kindergeld beträgt
       194 Euro pro Kind und Monat und wird ab Juli um zehn Euro erhöht.
       
       Das Vereinfachungsversprechen einer Kindergrundsicherung wirft also
       schwierige Fragen auf: Wer bekommt dann mit welchem Einkommen welche
       Leistung? Die Frage stellt sich auch, wie diese finanziert werden soll. Das
       Konzept einer Kindergrundsicherung könnte laut Kinderschutzbund rund 20
       Milliarden Euro an Steuergeldern kosten. Die Befürworter wollen das Modell
       unter anderem durch die Abschaffung des Ehegattensplittings
       gegenfinanzieren. Aber das dürfte nicht reichen und außerdem auch zu
       Protesten führen.
       
       Die SPD [5][will sich politisch positionieren] mit einer Idee, die nach
       Neuanfang klingt und nicht nach Hartz IV. Das ist nachvollziehbar. Die
       Gefahr aber besteht, dass im Streit um eine „Kindergrundsicherung“ eine
       Maximaldebatte beginnt, die den Kampf um kleinere, machbare und schnellere
       Verbesserungen für Hartz-IV-Haushalte verdrängt: eine schlichte Erhöhung
       der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder etwa, eine teilweise Nichtanrechnung des
       Kindergeldes auf den Hartz-IV-Bezug, die Finanzierung der Reparatur von
       Haushaltsgeräten.
       
       ## Konkrete Verbesserungen zählen
       
       Die Idee, eine Verteilungsdebatte gewissermaßen ins Stadium der
       politischen Unschuld zu hieven, indem man sie auf Kinder fokussiert, könnte
       im Übrigen nach hinten losgehen: dann nämlich, wenn die alten Ressentiments
       geweckt würden gegen kinderreiche, aber arme Familien, vielleicht noch mit
       Migrationshintergrund, die angeblich zu viel Nachwuchs haben und auf
       Staatskosten leben. Alles schon mal dagewesen.
       
       Maximalkonzepte und neue Namen sind vielleicht wichtig als Symbol. Am Ende
       aber sollten konkrete Verbesserungen zählen. Kann sich jedes Kind leisten,
       Nachhilfeunterricht zu bekommen, in einen Sportverein zu gehen, ein
       Musikinstrument zu lernen?
       
       Und überhaupt: Was stimmt eigentlich nicht mit den Arbeitseinkommen in
       Deutschland, wenn Hunderttausende ArbeitnehmerInnen mit Vollzeitjob
       ergänzendes Hartz IV beziehen müssen, weil es sonst nicht reicht für die
       Familie? Eine Neubenennung von Hartz-IV-Leistungen kann das Lohnproblem
       nicht lösen.
       
       11 Jan 2019
       
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